Dienstag, 28. August 2012

Fördermöglichkeiten für Immobilienfinanzierungen

Eine interessante Möglichkeit ist es in vielen Fällen, die private Baufinanzierung durch die Inanspruchnahme staatlicher Fördermöglichkeiten günstiger zu gestalten. In Betracht kommen beispielsweise besonders preiswerte Förderdarlehen der öffentlichen Hand, für die unter Umständen sogar Sonderkonditionen erhältlich sind, sofern man über Spezialisten abschließt, die Rabatte erhalten und diese an die Kunden weitergeben. Auch Zuschüsse in Zusammenhang mit Investitionen rund um das Thema Energiesparen können die Belastung aus der Baufinanzierung senken und somit zu einer Ersparnis führen.


Auch die Riester-Rente ist ein Instrument, welches in Zusammenhang mit dem Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums oftmals Vorteile entfaltet. Diese können in Zuschüssen, Steuervergünstigungen oder einer Verkürzung der Darlehenslaufzeit und damit in einer Ersparnis von Zinsen liegen. Die Riester-Rente hat insgesamt als sichere und lukrative Möglichkeit, staatlich gefördert eine zusätzliche private Altersvorsorge aufzubauen, eine breite Akzeptanz erfahren. Die Förderung besteht zum einen aus staatliche Zuschüssen in Form einer Altersvorsorgezulage, die allen Rentenversicherungspflichtigen und Amtsträgern sowie deren Ehegatten, falls diese nicht selbst zum förderberechtigten Personenkreis zählen, zustehen, sowie aus steuerlichen Vergünstigungen durch die Berücksichtigung der Beiträge zur Riester-Rente als Sonderausgaben im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung. Aufgrund der zusätzlichen Kinderzulagen, die für eine noch höhere staatliche Förderung sorgen, ist ein Riester-Vertrag insbesondere für Familien eine reizvolle Möglichkeit, Lücken bei der Altersvorsorge zu schließen.

In eine Immobilienfinanzierung kann Riester grundsätzlich auf zwei Arten und Weisen vorteilhaft eingebracht werden. Das angesparte Altersvorsorgevermögen darf, ohne die erhaltene Förderung zu gefährden, zum Immobilienerwerb verwendet werden, soweit es sich um selbstgenutztes Wohneigentum handelt. Alternativ kann der Riester-Effekt bereits während der Laufzeit der Immobilienfinanzierung wirken. Hierzu schließt man ein sogenanntes Wohn-Riester-Darlehen ab. Die staatlichen Zulagen fließen als Sondertilgungsleistungen ein, verkürzen die Darlehenslaufzeit und sorgen somit für eine schnellere Entschuldung aufgrund der gesparten Zinsen für die Finanzierung.

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