Tilgung durch Förderung beschleunigen
Bei der Anschlussfinanzierung einer laufenden Baufinanzierung werden die Konditionen, bestehend aus Zinssatz, Zinsbindungsfrist und Tilgungssatz neu geregelt. Eine Option hinsichtlich der Tilgung kann es sein, hierfür – unter der Voraussetzung der Förderberechtigung – ein hierfür speziell geschaffenes Instrument im Rahmen der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge zu nutzen, nämlich Wohn-Riester. Diese offiziell Eigenheimrente genannte spezielle Variante der Riester-Rente bewirkt, dass die staatlichen Altersvorsorgezulagen (Grundzulagen und Kinderzulagen) als Sondertilgungen in eine private Immobilienfinanzierung fließen. Die Tilgung der aufgenommenen Darlehen beschleunigt sich somit. Zur Förderberechtigung: Sofern sie besteht (unter anderem bei allen Arbeitnehmern, Beamten und rentenversicherungspflichtigen Selbstständigen), gibt es keine Einkommensgrenzen. Bei Selbstständigen kann es im Detail allerdings kompliziert sein; möglicher Ansprechpartner in diesen Fragen kann eine unabhängige Unternehmensberatung mit Tätigkeitsbereich in Fragen rund um Finanzierungen sein.
Labels: Anschlussfinanzierung, Baufinanzierung, Finanzierungen, Immobilienfinanzierung, Prolongation
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