Freitag, 17. August 2012

Tilgung durch Förderung beschleunigen

Bei der Anschlussfinanzierung einer laufenden Baufinanzierung werden die Konditionen, bestehend aus Zinssatz, Zinsbindungsfrist und Tilgungssatz neu geregelt. Eine Option hinsichtlich der Tilgung kann es sein, hierfür – unter der Voraussetzung der Förderberechtigung – ein hierfür speziell geschaffenes Instrument im Rahmen der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge zu nutzen, nämlich Wohn-Riester. Diese offiziell Eigenheimrente genannte spezielle Variante der Riester-Rente bewirkt, dass die staatlichen Altersvorsorgezulagen (Grundzulagen und Kinderzulagen) als Sondertilgungen in eine private Immobilienfinanzierung fließen. Die Tilgung der aufgenommenen Darlehen beschleunigt sich somit. Zur Förderberechtigung: Sofern sie besteht (unter anderem bei allen Arbeitnehmern, Beamten und rentenversicherungspflichtigen Selbstständigen), gibt es keine Einkommensgrenzen. Bei Selbstständigen kann es im Detail allerdings kompliziert sein; möglicher Ansprechpartner in diesen Fragen kann eine unabhängige Unternehmensberatung mit Tätigkeitsbereich in Fragen rund um Finanzierungen sein.

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