Mittwoch, 15. September 2010

Immobilien bei bauinfotipps.de

Eine Immobilie ist ein Grundstück oder Bauwerk (Gebäude/Wohnung) In der Wirtschaftsprache bezeichnet man die Immobilie auch als „unbewegliches Sachgut“. Meint eine Immobilie „nur“ ein Grundstück, wird dieses auch Liegenschaft genannt. Für Immobilien gibt es eine Reihe an Unterbegriffen, die diese nach ihrer Nutzung unterscheiden.

So ist zum Beispiel mit einer Gewerbeimmobilie ein Gebäude gemeint, das ausschließlich oder überwiegend für gewerbliche Zwecke genutzt wird. Spricht man von einer Sozialimmobilie, handelt es sich um Gebäude, in denen alles für zum Beispiel Erkrankte getan wird. Es sind dann Gesundheitsimmobilien wie Krankenhäuser und Kliniken. Die Sozialimmobilie im noch engeren Sinn ist ein Gebäude, in dem alte, behinderte, pflegebedürftige oder schwerstkranke sowie sterbende Menschen betreut werden. Darunter fallen dann Altenwohnheime und Pflegeheime. Weiterhin gehören zu den Sozialimmobilien noch Kinder und Jugendheime oder auch Obdachlosenheime.

Neben der Gewerbeimmobilie und der Sozialimmobilie gibt es noch die Spezialimmobilie, auch Sonderimmobilie genannt. Dieser Begriff umschreibt ein Gebäude, das speziell für eine bestimmte Nutzung errichtet wurde. In diese Kategorie fallen zum Beispiel Bahnhöfe, Kraftwerksgebäude oder Hotels. Dient ein Gebäude reinen Wohnzwecken, so handelt es sich um eine Wohnimmobilie.

Damit eine Immobilie zum Eigentum wird, müssen drei Schritte vollzogen werden. Der erste Schritt ist die Erstellung eines notariell beurkundeten Kaufvertrages. Im zweiten Schritt muss die Einigung über den Eigentumsübergang notariell beurkundet werden und im dritten Schritt wird der neue Eigentümer in das Grundbuch eingetragen. Im Falle einer Immobilienfinanzierung ist es üblich, dass sich der Kreditgeber mit ins Grundbuch eintragen lässt. Dieser Eintrag sichert ihn gegen das Risiko des Forderungsausfalles ab. Sollte der Kreditnehmer das Darlehen nicht weiter bedienen können, steht es dem Kreditgeber durch diesen Eintrag frei, die Immobilie zum Beispiel zu versteigern.

Eine Immobilie in Verbindung mit dem Grundstück ist ein „nicht vermehrbares Gut“. Grundstücke sind daher resistent gegen Inflation. Langfristig hat ihr Wert sogar steigende Tendenz. Das auf dem Grundstück befindliche Gebäude mag mit den Jahren einer gewissen Wertminderung unterliegen. Ein wichtiger Faktor für eine Wertminderung ist in jedem Fall die Abnützung. Durch Investitionen in die Sanierung und Modernisierung seiner Immobilie kann man so einem Werteverlust vorbeugen. Eine Immobilie gilt immer noch als eine sichere Anlage. Besonders dann, wenn die Mietersparnis dementsprechend hoch ist, dass sie alle zukünftig anfallenden Kosten ausgleichen kann.

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