Vorfälligkeitsentschädigung
Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt dann an, wenn ein Darlehen, beispielsweise für eine Baufinanzierung, durch eine andere Bank abgelöst wird oder vom Kunden vorzeitig zurückgezahlt wird, jedoch nur dann, wenn eine Festzinsvereinbarung getroffen wurde. Die Vorfälligkeitsentschädigung wird von der jeweiligen Bank oder Sparkasse als Schaden für den entgangenen Zinsgewinn im Vergleich zur ursprünglich vertraglich vereinbarten Fortführung des Kredits in Rechnung gestellt.
Vermeiden lässt sich eine Vorfälligkeitsentschädigung durch vertragliche Vereinbarung im Vorfeld bzw. durch eine variable Zinsgestaltung. Letztere beinhaltet zwar das Recht, das Darlehen mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zurückzahlen zu können, ist allerdings mit dem Risiko verbunden, dass sich bei einem Zinsanstieg die Kosten für die Finanzierung erhöhen.
Labels: Ablösung, Baufinanzierung, Darlehen, Finanzierung, Kündigungsfrist, Rückzahlung, Vorfälligkeitsentschädigung
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