Donnerstag, 10. Juni 2010

Baufinanzierung mit Fonds

Eine Baufinanzierung ist nicht der Raum für finanzielle Experimente. Entsprechend sollten Tilgungssurrogate (Fonds oder kapitalbildende Versicherungen) anstelle einer planmäßigen Tilgung nur dann vereinbart werden, wenn der Kunde mit dem Risiko, dass das angesparte Guthaben nicht ausreicht, das Darlehen zu dessen Endfälligkeit vollständig abzulösen, ruhig schlafen kann, da ausreichende liquide Vermögenswerte vorhanden sind.

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