Freitag, 21. Mai 2010

Förderung nicht verschenken

Wer bei dem Anbieter seines Riester-Vertrages keinen Dauerzulagenantrag gestellt hat, muss sich jedes Jahr aufs Neue um die Förderung bemühen, indem er einen Zulagenantrag auf Basis der Daten des abgelaufenen Jahres stellt. In den Genuss des Sonderausgabenabzugs kommt man nur, indem man die Bescheinigung des Anbieters über die geleisteten Beiträge der Anlage Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung beifügt. Die Verjährungsfrist beträgt hier nur zwei Jahre. Ohne Riester-Förderung sinkt die Rendite des Riester-Vertrages nicht unerheblich.

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