Montag, 13. September 2010

Wohn-Riester

Durch die Eigenheimrente (besser bekannt als “Wohn-Riester“) besteht die Möglichkeit, die staatlichen Zulagen direkt in die Immobilienfinanzierung als Sondertilgungen einfließen zu lassen. Dies führt zu einer schnelleren Entschuldung. Im Vergleich zu anderen Möglichkeiten, die Riester bietet (Rentenversicherung, Fondssparplan, Banksparplan) lohnt sich Wohn-Riester unter sonst gleichen Umständen umso mehr, je höher sich die Zinsbelastung für das Wohn-Riester-Darlehen darstellt. Besonderheiten für die Berechtigung auf die staatliche Förderung gibt es im Vergleich zu den anderen Varianten der Riester-Rente nicht. Förderberechtigt sind – ohne Einkommensgrenzen – (neben Beamten und sonstigen Empfängern von Besoldungsbezügen) alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also insbesondere Arbeitnehmer. Wer nicht förderberechtigt ist, zum Beispiel Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht oder Hausfrauen, wird darüber hinaus allerdings auch begünstigt, sofern der förderberechtigte Ehegatte einen eigenen Riester-Vertrag abschließt und bespart. Die staatliche Altersvorsorgezulage beläuft sich auf bis zu 154 € jährlich je Zulageberechtigten. Darüber hinaus werden für Kinder, gekoppelt an den Kindergeldanspruch, zusätzlich bis zu 185 € bzw. 300 € (ab 2008 Geborene) gewährt. Wohn-Riester lohnt sich somit besonders für kinderreiche Familien.

Labels: , , , , , , , ,

Dienstag, 15. Juni 2010

Dürfen Studenten riestern?

Für Studis gelten keine Besonderheiten. Sie können einen Riester-Vertrag zur frühzeitigen Altersvorsorge abschließen. Die Riester-Förderung, quasi das Salz in der Suppe, erhalten sie jedoch nur, wenn sie eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben. Hierfür reicht ein versicherungspflichtiger Midijob. Der klassische Minijob (400 €) ist hingegen nur dahingehend rentenversicherungspflichtig, dass der Arbeitgeber 15% des Einkommens pauschal an die deutsche Rentenversicherung abführt, ohne dass diese Belastung auf den Arbeitnehmer überwälzt werden darf. Wenn der Arbeitnehmer hingegen seinen Rentenversicherungsanteil auf den Regelsatz von derzeit 19,9% aufstockt, die Differenz von 4,9%-Punkten also aus eigener Tasche bezahlt, entsteht eine Berechtigung auf die Riester-Förderung; außerdem erhöhen sich natürlich die Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung aufgrund steigender Anwartschaften.

Labels: , , , , , , ,

Dienstag, 8. Juni 2010

Riester und Hartz IV

Wer ALG II (Hartz IV) bezieht, gehört auch zu dem geförderten Personenkreis bezogen auf die Riester-Rente. Wenn also aus der Zeit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder dem Bezugszeitraum von ALG I angespartes Vermögen in einem Riester-Vertrag vorhanden ist, ist es eine Überlegung wert, dieses für die Altersvorsorge reservierte Schonvermögen, das bei der Anspruchsberechtigung für Hartz IV aus diesem Grunde irrelevant ist, weiter auszubauen. Dies ist zur Erlangung der maximalen staatlichen Förderung auch mit einem kleinen zur Verfügung stehenden Budget möglich. Gegebenenfalls reicht bereits der sogenannte Sockelbetrag von 60 € jährlich, um sich die maximale Zulage zu sichern.

Labels: , , , , , , , , , , , ,

Freitag, 28. Mai 2010

Kein Geld mehr für Riester?

Wer keine weiteren Beträge mehr in seinen Riester-Vertrag einzahlen möchte, z.B. bei einem akuten finanziellen Engpass, kann den Vertrag zunächst ruhen lassen, also beitragsfrei stellen. Manche Anbieter bieten auch einen Beitragsurlaub an, nach dessen Ablauf man wieder den ursprünglichen Zahlungsturnus aufnehmen kann. Die Kündigung und Auflösung ist meist die schlechteste Möglichkeit, insbesondere, wenn der Vertrag durch Zulagen und Steuervergünstigungen gefördert wurde. Die gesamte Förderung ist bei einer vorzeitigen Auflösung zurückzuzahlen. Diese gewisse Unflexibilität der Riester-Rente ist quasi ein Interessenausgleich dafür, dass der Staat auf der anderen Seite mit einer großzügigen Förderung aufwartet, die jedoch nur für die Altersvorsorge bestimmt ist.

Labels: , , , , , , ,

Dienstag, 25. Mai 2010

Kein Geld bei Riester verschenken

Wer es versäumt, die Zulagen, die ihm aufgrund der Riester-Förderung zustehen, rechtzeitig (binnen einer Ausschlussfrist von zwei Jahren) zu beantragen, verschenkt bares Geld für seine private Altersvorsorge. Auch die Steuerersparnis kommt nicht von selbst, sondern bedarf eines Mitwirkens des Riester-Sparers. Wer nicht verpflichtet wäre, eine Einkommensteuererklärung abzugeben oder ansonsten von einer Antragsveranlagung keinen Nutzen hätte, sollte entsprechend wegen Riester den Kontakt zum Finanzamt suchen.

Labels: , , , ,

Freitag, 21. Mai 2010

Förderung nicht verschenken

Wer bei dem Anbieter seines Riester-Vertrages keinen Dauerzulagenantrag gestellt hat, muss sich jedes Jahr aufs Neue um die Förderung bemühen, indem er einen Zulagenantrag auf Basis der Daten des abgelaufenen Jahres stellt. In den Genuss des Sonderausgabenabzugs kommt man nur, indem man die Bescheinigung des Anbieters über die geleisteten Beiträge der Anlage Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung beifügt. Die Verjährungsfrist beträgt hier nur zwei Jahre. Ohne Riester-Förderung sinkt die Rendite des Riester-Vertrages nicht unerheblich.

Labels: , , , , , , , ,