Donnerstag, 17. Februar 2011

Finanzierungsmöglichkeiten mit Riester

Die Ablösung einer Finanzierung für selbstgenutztes Wohneigentum durch das angesparte Vermögen auf einem Riester-Vertrag ist möglich, ohne dass dies die erhaltene Förderung gefährden würde. Dies hängt insbesondere damit zusammen, dass die eigenen vier Wände ohnehin traditionell unter sozialpolitischen Aspekten als förderungswürdig gelten. Darüber hinaus gilt: Je günstiger sich die Baufinanzierung darstellt, desto eher machen sich langfristig die gesparten Zinsen bemerkbar und führen, ob mit oder ohne staatliche Förderung, zu einer schnelleren Entschuldung. Riester kann in Form des sog. Wohn-Riester auch direkt in die Finanzierung integriert werden. Bei Rentenversicherungen, Fondssparplänen und Banksparplänen, die nach den Bestimmungen der staatlich geförderten Altersvorsorge zertifiziert sind, kann das angesparte Kapital stattdessen als Einmalentnahme für den Kauf oder den Bau einer selbstgenutzten Immobilie verwendet werden, oder eben zur Ablösung restlich bestehender Darlehen.

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Montag, 14. Februar 2011

Förderung mittels der Eigenheimrente erhalten

Für Wohn-Riester, die Eigenheimrente, gelten keine Besonderheiten im Vergleich zu den anderen Formen der Riester-Rente: Förderberechtigt sind (ohne Einkommensgrenzen), neben Beamten und anderen Empfängern von Besoldungsbezügen wie Soldaten, alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also insbesondere Arbeitnehmer. Wer nicht förderberechtigt ist, beispielsweise Hausfrauen oder Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht, wird jedoch darüber hinaus mittelbar über seinen förderberechtigten Ehegatten begünstigt. Die staatliche Zulage zur Altersvorsorge beläuft sich auf jährlich bis zu 154 € für jeden Zulageberechtigten. Darüber hinaus werden für Kinder, gekoppelt an den Kindergeldanspruch, zusätzlich bis zu 185 € bzw. 300 € (ab 2008 Geborene) jährlich gewährt. Weitere steuerliche Vergünstigungen werden von Amts wegen, also automatisch, im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Wohn-Riester lohnt sich wie die anderen Riester-Varianten somit besonders für kinderreiche Familien. Interessant ist Wohn-Riester aus diesen Gründen insbesondere dann, wenn eine Baufinanzierung möglichst schnell getilgt werden soll.

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Dienstag, 25. Januar 2011

Öffentliche Förderung für den Hausbau

Wer eine Baufinanzierung plant, sollte sich zuvor eingehend über staatliche Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen von Förderbanken und sonstige Einsparmöglichkeiten bei der Finanzierung informieren. Eine gute Anlaufstelle hierfür ist eine hierauf spezialisierte Finanzberatung. Die Nutzung und Einbindung der möglichen zinsgünstigen Fördergelder, Zuschüsse, Zulagen (beispielsweise in Verbindung mit Wohn-Riester) und Steuervergünstigungen kann zu einer merklichen Reduzierung der finanziellen Belastung führen.

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Freitag, 3. Dezember 2010

Wohn-Riester-Förderung

Für Wohn-Riester gelten hinsichtlich der Förderung die grundsätzlichen Rahmenbedingungen der staatlich geförderten zusätzlichen privaten Altersvorsorge: Förderberechtigt sind, neben Beamten und sonstigen Empfängern von Besoldungsbezügen, alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also insbesondere Arbeitnehmer (ohne Einkommensgrenzen). Wer nicht unmittelbar förderberechtigt ist, beispielsweise Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht oder Hausfrauen, wird (mittelbar) begünstigt, sofern der förderberechtigte Ehegatte einen eigenen Riester-Vertrag abschließt und anspart. Gekoppelt an den Kindergeldanspruch, werden darüber hinaus von staatlicher Seite Kinderzulagen gewährt.
Da die staatlichen Altersvorsorgezulagen im Rahmen der Finanzierung des selbstgenutzten Wohneigentums direkt als Sondertilgungen einfließen, bewirken sie eine unmittelbare Ersparnis von Darlehenszinsen und führen zu einer schnelleren Entschuldung. Der Abschluss eines Wohn-Riester-Darlehens als Bestandteil einer Baufinanzierung ist somit dann vorteilhaft, wenn die Darlehenszinsen die Rendite einer alternativen Geldanlage übersteigen.

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Mittwoch, 1. Dezember 2010

Rabatte

Rabatte sind im Bereich der Finanzen gar nicht mal so selten. Beispielsweise lassen sich für Fonds Nachlässe auf den Ausgabeaufschlag realisieren, sofern man einen Vermittler findet, der seine Sonderkonditionen teilweise oder vollständig an den Kunden weitergibt. Weniger bekannt ist, dass es auch bei einer Baufinanzierung bisweilen Rabattmöglichkeiten gibt. Hierbei insbesondere zu nennen sind Rabatte auf die Zinssätze, die für ohnehin günstige öffentliche Fördergelder berechnet werden. Die Möglichkeit, diese Rabatte einzuräumen, hat grundsätzlich jede Bank oder Sparkasse. Allerdings ist es in der Praxis dem Kunden anzuraten, sich um eine Vermittlung durch einen entsprechend qualifizierten unabhängigen Finanzdienstleister zu bemühen.

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Montag, 13. September 2010

Wohn-Riester

Durch die Eigenheimrente (besser bekannt als “Wohn-Riester“) besteht die Möglichkeit, die staatlichen Zulagen direkt in die Immobilienfinanzierung als Sondertilgungen einfließen zu lassen. Dies führt zu einer schnelleren Entschuldung. Im Vergleich zu anderen Möglichkeiten, die Riester bietet (Rentenversicherung, Fondssparplan, Banksparplan) lohnt sich Wohn-Riester unter sonst gleichen Umständen umso mehr, je höher sich die Zinsbelastung für das Wohn-Riester-Darlehen darstellt. Besonderheiten für die Berechtigung auf die staatliche Förderung gibt es im Vergleich zu den anderen Varianten der Riester-Rente nicht. Förderberechtigt sind – ohne Einkommensgrenzen – (neben Beamten und sonstigen Empfängern von Besoldungsbezügen) alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also insbesondere Arbeitnehmer. Wer nicht förderberechtigt ist, zum Beispiel Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht oder Hausfrauen, wird darüber hinaus allerdings auch begünstigt, sofern der förderberechtigte Ehegatte einen eigenen Riester-Vertrag abschließt und bespart. Die staatliche Altersvorsorgezulage beläuft sich auf bis zu 154 € jährlich je Zulageberechtigten. Darüber hinaus werden für Kinder, gekoppelt an den Kindergeldanspruch, zusätzlich bis zu 185 € bzw. 300 € (ab 2008 Geborene) gewährt. Wohn-Riester lohnt sich somit besonders für kinderreiche Familien.

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Donnerstag, 1. Juli 2010

Förderung und Garantie

Riester hat zwei entscheidende Vorteile: Die staatliche Förderung und eine Garantie in Höhe der eingezahlten Beiträge, die Verluste bis zum Eintritt in den Ruhestand ausschließt. Die unmittelbare Förderung (Zulagen, außerdem gegebenenfalls noch zusätzliche Steuervorteile) steht jedem zu, der eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung ausübt, außerdem Beamten. Die mittelbare Förderung erhalten Ehegatten eines förderberechtigten Riester-Sparers. Die Garantie gilt zum Ende der Sparphase und umfasst alle eingezahlten Beiträge des Sparers sowie eingegangene Altersvorsorgezulagen. Das angesparte Vermögen steht als Rentenbasis für die Altersvorsorge zur Verfügung. Eine einmalige Auszahlung zu Rentenbeginn ist darüber hinaus auch möglich. Der regelmäßige jährliche Eingang der Zulagen wird dadurch gewährleistet, dass bei dem Anbieter des Riester-Vertrages ein Dauerzulagenantrag gestellt wird.

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Dienstag, 8. Juni 2010

Riester und Hartz IV

Wer ALG II (Hartz IV) bezieht, gehört auch zu dem geförderten Personenkreis bezogen auf die Riester-Rente. Wenn also aus der Zeit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder dem Bezugszeitraum von ALG I angespartes Vermögen in einem Riester-Vertrag vorhanden ist, ist es eine Überlegung wert, dieses für die Altersvorsorge reservierte Schonvermögen, das bei der Anspruchsberechtigung für Hartz IV aus diesem Grunde irrelevant ist, weiter auszubauen. Dies ist zur Erlangung der maximalen staatlichen Förderung auch mit einem kleinen zur Verfügung stehenden Budget möglich. Gegebenenfalls reicht bereits der sogenannte Sockelbetrag von 60 € jährlich, um sich die maximale Zulage zu sichern.

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Freitag, 28. Mai 2010

Kein Geld mehr für Riester?

Wer keine weiteren Beträge mehr in seinen Riester-Vertrag einzahlen möchte, z.B. bei einem akuten finanziellen Engpass, kann den Vertrag zunächst ruhen lassen, also beitragsfrei stellen. Manche Anbieter bieten auch einen Beitragsurlaub an, nach dessen Ablauf man wieder den ursprünglichen Zahlungsturnus aufnehmen kann. Die Kündigung und Auflösung ist meist die schlechteste Möglichkeit, insbesondere, wenn der Vertrag durch Zulagen und Steuervergünstigungen gefördert wurde. Die gesamte Förderung ist bei einer vorzeitigen Auflösung zurückzuzahlen. Diese gewisse Unflexibilität der Riester-Rente ist quasi ein Interessenausgleich dafür, dass der Staat auf der anderen Seite mit einer großzügigen Förderung aufwartet, die jedoch nur für die Altersvorsorge bestimmt ist.

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Mittwoch, 12. Mai 2010

Riester unbedingt vergleichen

Wer sich für eine Riester-Rente als Ergänzung der privaten Altersvorsorge interessiert, sollte vor dem Abschluss eines Vertrages unbedingt vergleichen. Die Vorteile (Zulagen, Steuervergünstigungen, Garantie auf Beiträge und Zulagen, keine Abgeltungsteuer) weisen alle Varianten sämtlicher Anbieter auf. Jedoch klaffen bei kaum einem Produkt qualitative und kostenmäßige Unterschiede derart auseinander wie bei Riester.

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Montag, 15. Februar 2010

Baufinanzierung günstig gestalten

Umfassenden Konditionsvergleich vornehmen
Grundsätzlich, also unabhängig von der Finanzierungshöhe, ist es zu empfehlen, unabhängige Finanzdienstleister im Rahmen des Konditionsvergleichs einzuschalten. Diese sind häufig auch darauf spezialisiert, Baufinanzierungen ohne Eigenkapitaleinsatz darstellen zu können. Öffentliche Fördergelder verbilligen die Gesamtkosten quasi generell. Sie einzubinden, kann bei Banken und Sparkassen nicht unbedingt als Standard angesehen werden (wg. Verwaltungsaufwand und niedriger Margen).

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Wohn-Riester

Durch die neue Eigenheimrente (“Wohn-Riester“) wurde die Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums ausgeweitet und verbessert. Es besteht nunmehr auch die Möglichkeit, die staatlichen Zulagen direkt in die Immobilienfinanzierung als Sondertilgungen zu integrieren.
Für die Wohn-Riester-Förderung gibt es ansonsten keine Besonderheiten: Förderberechtigt sind, neben Beamten und sonstigen Empfängern von Besoldungsbezügen, alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also insbesondere Arbeitnehmer (ohne Einkommensgrenzen). Wer nicht förderberechtigt ist, etwa Hausfrauen oder Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht, wird (mittelbar) begünstigt, sofern der förderberechtigte Ehegatte einen eigenen Riester-Vertrag abschließt und bespart.
Die staatliche Altersvorsorgezulage beläuft sich auf bis zu 154 € jährlich je Zulageberechtigten. Darüber hinaus werden für Kinder, gekoppelt an den Kindergeldanspruch, zusätzlich bis zu 185 € bzw. 300 € (ab 2008 Geborene) gewährt. Wie bei den übrigen Formen der Riester-Verträge lohnt sich auch das Wohn-Riestern insbesondere für kinderreiche Familien.

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Kindergelderhöhung als Ausbildungsvorsorge

Die diesjährige Kindergelderhöhung bringt eine steuer- und sozialversicherungsfreie Erhöhung des Familieneinkommens von 20 € monatlich je Kind mit sich. Fürsorglichen Eltern bietet sich die Chance, eben diesen Betrag zur Absicherung der Ausbildung ihrer Sprößlinge zu verwenden.
Ob die Anlage in einem Fondssparplan erfolgt oder im Rahmen einer auf den Namen des Kindes abzuschließenden privaten Rentenversicherung (mit der Option auf eine einmalige oder teilweise Kapitalleistung zum Laufzeitende) ist letztlich eine Frage des individuellen Bedürfnisses nach Sicherheit sowie der gewünschten Flexibilität während der Laufzeit.
In jedem Fall lässt sich Juniors Vermögensaufbau steuerfrei realisieren: Im Rahmen eines Versicherungsmantels ohnehin, und bei Besparung eines Fondssparplanes durch die Ausnutzung des Sparerpauschbetrages des Kindes von 801 € jährlich. Die Auszahlungsphase, insbesondere, wenn sie als Einmalentnahme erfolgt, kann zwar zunächst mit einer Belastung durch Kapitalertragsteuer verbunden sein; da das Kind zu Beginn seiner Ausbildungs- bzw. Studienzeit jedoch kaum über nennenswerte sonstige Einkünfte verfügen wird, wären die abgeführten Steuern im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wiederum zu erstatten.
Zusammengefasst bietet der kleine, unerwartete Geldsegen für Eltern die Chance, die Ausbildung ihrer Kinder durch die verbesserte staatliche Förderung zielgerichtet auf ein solides Fundament zu stellen, dem Zinseszinseffekt sei Dank.

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