Schnellere Rückzahlung durch staatliche Hilfe
Labels: Baufinanzierung, Immobilienfinanzierung, Riester-Förderung, Wohn-Riester, Wohneigentum
News rund ums Haus, ums Bauen und die Baufinanzierung.
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Die Ablösung einer Finanzierung für selbstgenutztes Wohneigentum durch das angesparte Vermögen auf einem Riester-Vertrag ist möglich, ohne dass dies die erhaltene Förderung gefährden würde. Dies hängt insbesondere damit zusammen, dass die eigenen vier Wände ohnehin traditionell unter sozialpolitischen Aspekten als förderungswürdig gelten. Darüber hinaus gilt: Je günstiger sich die Baufinanzierung darstellt, desto eher machen sich langfristig die gesparten Zinsen bemerkbar und führen, ob mit oder ohne staatliche Förderung, zu einer schnelleren Entschuldung. Riester kann in Form des sog. Wohn-Riester auch direkt in die Finanzierung integriert werden. Bei Rentenversicherungen, Fondssparplänen und Banksparplänen, die nach den Bestimmungen der staatlich geförderten Altersvorsorge zertifiziert sind, kann das angesparte Kapital stattdessen als Einmalentnahme für den Kauf oder den Bau einer selbstgenutzten Immobilie verwendet werden, oder eben zur Ablösung restlich bestehender Darlehen.
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Für Wohn-Riester, die Eigenheimrente, gelten keine Besonderheiten im Vergleich zu den anderen Formen der Riester-Rente: Förderberechtigt sind (ohne Einkommensgrenzen), neben Beamten und anderen Empfängern von Besoldungsbezügen wie Soldaten, alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also insbesondere Arbeitnehmer. Wer nicht förderberechtigt ist, beispielsweise Hausfrauen oder Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht, wird jedoch darüber hinaus mittelbar über seinen förderberechtigten Ehegatten begünstigt. Die staatliche Zulage zur Altersvorsorge beläuft sich auf jährlich bis zu 154 € für jeden Zulageberechtigten. Darüber hinaus werden für Kinder, gekoppelt an den Kindergeldanspruch, zusätzlich bis zu 185 € bzw. 300 € (ab 2008 Geborene) jährlich gewährt. Weitere steuerliche Vergünstigungen werden von Amts wegen, also automatisch, im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Wohn-Riester lohnt sich wie die anderen Riester-Varianten somit besonders für kinderreiche Familien. Interessant ist Wohn-Riester aus diesen Gründen insbesondere dann, wenn eine Baufinanzierung möglichst schnell getilgt werden soll.
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Auch für nicht abhängig Beschäftigte macht es Sinn, sich mit Möglichkeiten der staatlichen Wohnungsbauförderung bei einer anstehenden Baufinanzierung zu beschäftigen. Während die staatliche Wohneigentumsförderung zum Teil an Einkommensgrenzen gekoppelt ist (Bausparen) oder grundsätzlich eine Rentenversicherungspflicht voraussetzt (Wohn-Riester), können zinsgünstige Förderdarlehen der öffentlichen Hand auch durch beruflich Selbstständige genutzt werden. Eine Zusammenarbeit mit spezialisierten unabhängigen Finanzdienstleistern kann durch zusätzliche Rabatte auf die Programmkonditionen zu einer weiteren Ersparnis führen.
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Beim Bausparen prämienberechtigt bezüglich der Wohnungsbau-Prämie ist, wer die im Wohnungsbauprämiengesetz genannten Einkommensgrenzen nicht überschreitet und zudem das Bausparguthaben einer wohnwirtschaftlichen Verwendung unterzieht. Diese wohnwirtschaftliche Verwendung ist jedoch nicht nur bei einer klassischen Baufinanzierung gegeben. Darüber hinaus gilt als wohnwirtschaftliche Verwendung unter anderem auch die Ablösung einer Immobilienfinanzierung im Zusammenhang mit einer wohnwirtschaftlich genutzten Immobilie. Ebenfalls begünstigt hinsichtlich der Wohnungsbau-Prämie sind beispielsweise auch Baunebenkosten, Notarkosten und anfallende Architektenhonorare.
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Durch Abschluss einer Riester-Rente wird bei Bedarf auch der Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums staatlich gefördert. Entweder verwendet man das angesparte Vermögen teilweise oder vollständig zum Kauf eines Einfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder zur Darlehensablösung. Oder man lässt die staatlichen Zulagen direkt in die Finanzierung als Sondertilgungen einfließen (sog. Wohn-Riester).
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Die Eigenheimrente (Wohn-Riester) hat die Möglichkeiten der staatlichen Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums sinnvoll erweitert. Die übrigen Varianten der staatlich geförderten zusätzlichen privaten Altersvorsorge (Riester) bieten die Option, das angesparte Kapital zum Vertragsende förderunschädlich zum Erwerb der eigenen vier Wände zu nutzen. Wohn-Riester hingegen ermöglicht es, die staatlichen Zulagen bereits in die Finanzierung einfließen zu lassen. Dies führt zu einer schnelleren Entschuldung.
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