Dienstag, 28. September 2010

Wohneigentumsförderung nicht nur für Arbeitnehmer

Auch für nicht abhängig Beschäftigte macht es Sinn, sich mit Möglichkeiten der staatlichen Wohnungsbauförderung bei einer anstehenden Baufinanzierung zu beschäftigen. Während die staatliche Wohneigentumsförderung zum Teil an Einkommensgrenzen gekoppelt ist (Bausparen) oder grundsätzlich eine Rentenversicherungspflicht voraussetzt (Wohn-Riester), können zinsgünstige Förderdarlehen der öffentlichen Hand auch durch beruflich Selbstständige genutzt werden. Eine Zusammenarbeit mit spezialisierten unabhängigen Finanzdienstleistern kann durch zusätzliche Rabatte auf die Programmkonditionen zu einer weiteren Ersparnis führen.

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