Schnellerer Schuldenabbau
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Wenn in absehbarer Zeit die Anschlussfinanzierung für die Immobilienfinanzierung in die Wege zu leiten ist, sollte man selbst aktiv werden. In der Praxis ist es oft so, dass man, wenn man das erste Angebot annimmt, welches man von seiner finanzierenden Bank erhält, nicht so günstig fährt, wie es möglich wäre. Das Sparpotenzial durch einen Wechsel zu einem anderen, günstigeren Kreditinstitut sollte man nicht unterschätzen. Vielfach bieten insbesondere spezialisierte Banken, die ausschließlich Maklergeschäft betrieben und somit mit unabhängigen Finanzdienstleistern zusammenarbeiten, sehr gute Konditionen, die einen Wechsel mit der Finanzierung auch unter Berücksichtigung der entstehenden Kosten lukrativ machen. Ein anderer Aspekt bei der Anschlussfinanzierung sind die Modalitäten hinsichtlich der Tilgung. Unter Umständen kann man erstmalig von der staatlichen Förderung profitieren, falls man Wohn-Riester bislang nicht genutzt hatte. Schließlich gibt es dieses Förderinstrument erst seit knapp drei Jahren. Auch hierüber sollte man sich bei unabhängigen Finanzdienstleistern informieren und, falls man mehr Vor- als Nachteile erkannt, eine entsprechende Neustrukturierung seiner Immobilienfinanzierung vornehmen. Was die Förderberechtigung angeht, ist diese insbesondere bei Selbstständigen mitunter nicht auf den ersten Blick zu beurteilen, so dass sich dieser Kundenkreis in der Praxis häufig an eine in Fragen rund um die Finanzierung bewanderte unabhängige Unternehmensberatung wendet.
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Nahezu jeder kann durch Bausparen gefördert werden. Sofern es um die Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen (VL) in einem Bausparvertrag geht, die der Arbeitgeber als Gehaltsbestandteil zahlt oder der Arbeitnehmer alternativ aus eigenen Stücken komplett aufbringt, fließt bei Nichtüberschreitung geltender Einkommensgrenzen die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage. Wer die Grenze überschreitet oder keine VL anzulegen hat, geht entsprechend leer aus. Wer mittels Bausparen Wohneigentum auf längere Sicht erwerben möchte, erhält, ebenfalls unter der Maßgabe der Einhaltung von Einkommensgrenzen, die staatliche Wohnungsbauprämie. Wer wiederum die staatlich geförderte zusätzliche private Altersvorsorge (Riester) über Bausparen in Anspruch nehmen möchte und gefördert wird, kann durch die staatliche Förderung in Form von Altersvorsorgezulagen und Sonderausgabenabzug profitieren. Bei der als Wohn-Riester bezeichneten Variante fließen die Zulagen nicht zum langfristigen Vermögensaufbau auf einen Sparvertrag, sondern als Sondertilgungen in eine Baufinanzierung ein, wodurch sich diese im Ergebnis deutlich günstiger gestalten lässt als ohne staatliche Förderung.
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Bei der Prolongation, auch Anschlussfinanzierung genannt, werden bei einer bestehenden Baufinanzierung sämtliche Konditionen, also Zinssatz, neue Zinsbindungsfrist und gegebenenfalls auch der Tilgungssatz neu geregelt. Eine Möglichkeit bezüglich der Tilgung ist es, unter der Voraussetzung der Förderberechtigung für die staatlich geförderte zusätzliche private Altersvorsorge eine spezielle Variante der Riester-Rente als neuen Finanzierungsbaustein parallel in die laufende Finanzierung einzubauen. Durch die Variante der Riester-Rente speziell für Eigenheimbesitzer, das sogenannte Wohn-Riester, fließen die staatlichen Altersvorsorgezulagen (Grundzulagen und Kinderzulagen) als Sondertilgungsleistungen in die private Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums ein. Die Tilgung beschleunigt sich dadurch insgesamt; der effektive Tilgungssatz steigt an und bewirkt aufgrund des Zinseszinseffektes eine meist deutliche Ersparnis an Sollzinsen. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Förderberechtigung: Sofern sie besteht (u.a. bei allen Arbeitnehmern, Beamten und rentenversicherungspflichtigen Selbstständigen), gelten auch keine Einkommensgrenzen. Für Selbstständige kann es allerdings im Detail komplizierter sein, da auf die jeweiligen Verhältnisse in Bezug auf den Rentenversicherungsstatus je Kalenderjahr abgestellt wird. Eine mögliche Adresse für die Klärung der individuellen Förderberechtigung ist eine in Finanzierungsfragen versierte Unternehmensberatung.
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Mit Riester lässt sich auf zweierlei Art Vermögen bilden: Entweder man spart oder man reduziert Schulden, was netto denselben Effekt hat. Allerdings ist, um mitmachen zu können bei der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge Voraussetzung, dass man zum geförderten Personenkreis zählt. Dies trifft bei Arbeitnehmern und Beamten zu, ohne dass es hierbei Einkommensgrenzen gibt, die zu beachten wären. Schwieriger kann es bei Selbstständigen sein; im Detail kann dies beispielsweise bei einer unabhängigen Unternehmensberatung geklärt werden, inwieweit die Riester-Förderung gesichert werden kann.
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Falls sich bei beruflich Selbstständigen der rentenrechtliche Status geändert hat, kann sich hieraus auch eine Auswirkung in Bezug auf Gestaltungsmöglichkeiten einer bestehenden privaten Baufinanzierung ergeben. Beispielsweise folgende Konstellation ist in der Praxis einer Unternehmensberatung nicht selten: Ab Beginn der Selbstständigkeit wird für einen befristeten Zeitraum Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auf Antrag gewährt. Nach der Beendigung der Befreiung besteht sodann Versicherungspflicht. Dies hat unmittelbare Auswirkungen nicht nur auf die Altersvorsorge im Allgemeinen, sondern auch auf die Berechtigung zur Förderung bei Abschluss einer Riester-Rente im Besonderen. Selbstständige, die als rentenversicherungspflichtig eingestuft werden, können beispielsweise ihrer bestehenden Baufinanzierung die zweite Luft verleihen, wenn sie Wohn-Riester nutzen. Hierdurch fließen die Altersvorsorgezulagen als (zusätzliche) Sondertilgungen ein, was den Abbau der aufgenommen Darlehen durch eine insgesamt höhere Tilgung natürlich ungemein beschleunigt. Sobald die Tatbestandsvoraussetzungen innerhalb eines Kalenderjahres vorliegen, kann man entsprechend tätig werden; häufig wird die Neustrukturierung der gesamten Immobilienfinanzierung anlässlich einer Anschlussfinanzierung nach Auslaufen der bisherigen Zinsbindungsfrist hierfür zum Anlass genommen.
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Riester-Sparpläne bieten als Vorteil gegenüber anderen Sparformen die Möglichkeit, eine beträchtliche staatliche Förderung zu erhalten. Diese Fördermöglichkeit hat zudem den Reiz, anders als etwa bei VL-Fonds, dass sie sukzessive fließt und Jahr für Jahr zusätzlich investiert wird, ohne dass der Sparer sich hierum kümmern muss. Die eigentliche Riester-Rente fließt als zusätzliches regelmäßiges Einkommen als Ergänzung zu den übrigen Altersbezügen wie gesetzliche Rente oder Betriebsrente nach Ende der Sparphase des Riester-Vertrags in Form eines Auszahlplans und im Anschluss ab dem 85. Lebensjahr in Form einer lebenslangen Leibrente. Zudem ist eine flexibel zu handhabende Möglichkeit zu Beginn des Auszahlplans gegeben. Diese besteht darin, einmalig bis zu 30 Prozent des angesammelten Kapitals zur freien Verwendung zu entnehmen. Als Alternative für Eigenheimbesitzer besteht die Möglichkeit, dieses Vorsorgeinstrument zielgerichtet für das Eigenheim bzw. selbstgenutztes Wohneigentum im Allgemeinen, also auch für eine Eigentumswohnung, einzusetzen. Entweder bringt man die staatliche Förderung bereits in die Baufinanzierung ein (Wohn-Riester) oder man verwendet das angesparte Vermögen für selbstgenutztes Wohneigentum. Zu Beginn der Auszahlungsphase kann das Altersvorsorgevermögen nämlich anstelle einer flexiblen Entnahme von Teilbeträgen zur freien Verwendung auch zu einem Großteil oder sogar komplett für den Erwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie eingesetzt werden. Die staatliche Förderung muss in diesem Fall, anders als bei einer vorzeitigen Auflösung des Vertrags, nicht zurückgezahlt werden. Anstelle eines Immobilienerwerbs dürfen auch entsprechende Darlehen durch das Guthaben abgelöst werden, wenn aus einer ursprünglichen Finanzierung noch offene Darlehensbeträge zu Beginn des Ruhestands bestehen. Wer für seinen Riester-Vertrag keine staatliche Förderung erhalten hat, ist ohnehin frei in Bezug auf die Verwendung des Vermögens. In steuerlicher Hinsicht werden Riester-Fonds in diesem Fall grundsätzlich wie Fondspolicen behandelt. Dasselbe gilt auch für Beträge, die über die Förderhöchstbeträge hinaus in den Vertrag eingezahlt wurden.
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Wenn man einen Baufinanzierungsrechner bemüht, wie ihn spezialisierte Finanzberater kostenlos zur Verfügung stellen, wird schnell deutlich, dass vermeintlich geringe Unterschiede bezogen auf die Zinssätze einen gewaltigen Einfluss haben auf die gesamten Finanzierungskosten und auf die monatliche Belastung durch die Finanzierung. Dies ergibt sich aus der Höhe der Darlehensmittel, die üblicherweise für eine Baufinanzierung benötigt werden. Umso entscheidender ist es, hartnäckig bei den Konditionsverhandlungen zu bleiben. Darüber hinaus sollte man generell die Möglichkeit, günstige öffentliche Fördergelder in die Immobilienfinanzierung einfließen zu lassen, und die Nutzung von Wohn-Riester prüfen lassen.
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Die Ablösung einer Finanzierung für selbstgenutztes Wohneigentum durch das angesparte Vermögen auf einem Riester-Vertrag ist möglich, ohne dass dies die erhaltene Förderung gefährden würde. Dies hängt insbesondere damit zusammen, dass die eigenen vier Wände ohnehin traditionell unter sozialpolitischen Aspekten als förderungswürdig gelten. Darüber hinaus gilt: Je günstiger sich die Baufinanzierung darstellt, desto eher machen sich langfristig die gesparten Zinsen bemerkbar und führen, ob mit oder ohne staatliche Förderung, zu einer schnelleren Entschuldung. Riester kann in Form des sog. Wohn-Riester auch direkt in die Finanzierung integriert werden. Bei Rentenversicherungen, Fondssparplänen und Banksparplänen, die nach den Bestimmungen der staatlich geförderten Altersvorsorge zertifiziert sind, kann das angesparte Kapital stattdessen als Einmalentnahme für den Kauf oder den Bau einer selbstgenutzten Immobilie verwendet werden, oder eben zur Ablösung restlich bestehender Darlehen.
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Für Wohn-Riester, die Eigenheimrente, gelten keine Besonderheiten im Vergleich zu den anderen Formen der Riester-Rente: Förderberechtigt sind (ohne Einkommensgrenzen), neben Beamten und anderen Empfängern von Besoldungsbezügen wie Soldaten, alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also insbesondere Arbeitnehmer. Wer nicht förderberechtigt ist, beispielsweise Hausfrauen oder Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht, wird jedoch darüber hinaus mittelbar über seinen förderberechtigten Ehegatten begünstigt. Die staatliche Zulage zur Altersvorsorge beläuft sich auf jährlich bis zu 154 € für jeden Zulageberechtigten. Darüber hinaus werden für Kinder, gekoppelt an den Kindergeldanspruch, zusätzlich bis zu 185 € bzw. 300 € (ab 2008 Geborene) jährlich gewährt. Weitere steuerliche Vergünstigungen werden von Amts wegen, also automatisch, im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Wohn-Riester lohnt sich wie die anderen Riester-Varianten somit besonders für kinderreiche Familien. Interessant ist Wohn-Riester aus diesen Gründen insbesondere dann, wenn eine Baufinanzierung möglichst schnell getilgt werden soll.
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Wer eine Baufinanzierung plant, sollte sich zuvor eingehend über staatliche Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen von Förderbanken und sonstige Einsparmöglichkeiten bei der Finanzierung informieren. Eine gute Anlaufstelle hierfür ist eine hierauf spezialisierte Finanzberatung. Die Nutzung und Einbindung der möglichen zinsgünstigen Fördergelder, Zuschüsse, Zulagen (beispielsweise in Verbindung mit Wohn-Riester) und Steuervergünstigungen kann zu einer merklichen Reduzierung der finanziellen Belastung führen.
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Für Wohn-Riester gelten hinsichtlich der Förderung die grundsätzlichen Rahmenbedingungen der staatlich geförderten zusätzlichen privaten Altersvorsorge: Förderberechtigt sind, neben Beamten und sonstigen Empfängern von Besoldungsbezügen, alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also insbesondere Arbeitnehmer (ohne Einkommensgrenzen). Wer nicht unmittelbar förderberechtigt ist, beispielsweise Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht oder Hausfrauen, wird (mittelbar) begünstigt, sofern der förderberechtigte Ehegatte einen eigenen Riester-Vertrag abschließt und anspart. Gekoppelt an den Kindergeldanspruch, werden darüber hinaus von staatlicher Seite Kinderzulagen gewährt.
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Die staatliche Förderung des Erwerbs von selbstgenutztem Wohneigentum hat in Deutschland eine lange Tradition. Aufgrund sozialpolitischer Überlegungen wurde und wird der Wunsch vieler Menschen nach den eigenen vier Wänden durch verschiedene staatliche Zuschüsse und Vergünstigungen gefördert, um die Finanzierung eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung bewerkstelligen zu können. Insbesondere ist in diesem Zusammenhang die mittlerweile abgeschaffte und durch andere Maßnahmen ersetzte Eigenheimzulage zu erwähnen.
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Auch für nicht abhängig Beschäftigte macht es Sinn, sich mit Möglichkeiten der staatlichen Wohnungsbauförderung bei einer anstehenden Baufinanzierung zu beschäftigen. Während die staatliche Wohneigentumsförderung zum Teil an Einkommensgrenzen gekoppelt ist (Bausparen) oder grundsätzlich eine Rentenversicherungspflicht voraussetzt (Wohn-Riester), können zinsgünstige Förderdarlehen der öffentlichen Hand auch durch beruflich Selbstständige genutzt werden. Eine Zusammenarbeit mit spezialisierten unabhängigen Finanzdienstleistern kann durch zusätzliche Rabatte auf die Programmkonditionen zu einer weiteren Ersparnis führen.
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Durch die Eigenheimrente (besser bekannt als “Wohn-Riester“) besteht die Möglichkeit, die staatlichen Zulagen direkt in die Immobilienfinanzierung als Sondertilgungen einfließen zu lassen. Dies führt zu einer schnelleren Entschuldung. Im Vergleich zu anderen Möglichkeiten, die Riester bietet (Rentenversicherung, Fondssparplan, Banksparplan) lohnt sich Wohn-Riester unter sonst gleichen Umständen umso mehr, je höher sich die Zinsbelastung für das Wohn-Riester-Darlehen darstellt. Besonderheiten für die Berechtigung auf die staatliche Förderung gibt es im Vergleich zu den anderen Varianten der Riester-Rente nicht. Förderberechtigt sind – ohne Einkommensgrenzen – (neben Beamten und sonstigen Empfängern von Besoldungsbezügen) alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also insbesondere Arbeitnehmer. Wer nicht förderberechtigt ist, zum Beispiel Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht oder Hausfrauen, wird darüber hinaus allerdings auch begünstigt, sofern der förderberechtigte Ehegatte einen eigenen Riester-Vertrag abschließt und bespart. Die staatliche Altersvorsorgezulage beläuft sich auf bis zu 154 € jährlich je Zulageberechtigten. Darüber hinaus werden für Kinder, gekoppelt an den Kindergeldanspruch, zusätzlich bis zu 185 € bzw. 300 € (ab 2008 Geborene) gewährt. Wohn-Riester lohnt sich somit besonders für kinderreiche Familien.
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Die Eigenheimrente (Wohn-Riester) hat die Möglichkeiten der staatlichen Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums sinnvoll erweitert. Die übrigen Varianten der staatlich geförderten zusätzlichen privaten Altersvorsorge (Riester) bieten die Option, das angesparte Kapital zum Vertragsende förderunschädlich zum Erwerb der eigenen vier Wände zu nutzen. Wohn-Riester hingegen ermöglicht es, die staatlichen Zulagen bereits in die Finanzierung einfließen zu lassen. Dies führt zu einer schnelleren Entschuldung.
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Durch die neue Eigenheimrente (“Wohn-Riester“) wurde die Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums ausgeweitet und verbessert. Es besteht nunmehr auch die Möglichkeit, die staatlichen Zulagen direkt in die Immobilienfinanzierung als Sondertilgungen zu integrieren.
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Durch die vereinbarungs- bzw. vertragsgemäße Bedienung seines Bausparvertrages erwirbt ein Bausparer einen Rechtsanspruch auf Auszahlung des Bauspardarlehens. Entsprechend ist die bei Beantragung eines Darlehens bei Kreditinstituten übliche und vorgeschriebene Bonitätsprüfung des Antragstellers entbehrlich.
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