Montag, 23. Mai 2011

2. Luft?

Falls sich bei beruflich Selbstständigen der rentenrechtliche Status geändert hat, kann sich hieraus auch eine Auswirkung in Bezug auf Gestaltungsmöglichkeiten einer bestehenden privaten Baufinanzierung ergeben. Beispielsweise folgende Konstellation ist in der Praxis einer Unternehmensberatung nicht selten: Ab Beginn der Selbstständigkeit wird für einen befristeten Zeitraum Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auf Antrag gewährt. Nach der Beendigung der Befreiung besteht sodann Versicherungspflicht. Dies hat unmittelbare Auswirkungen nicht nur auf die Altersvorsorge im Allgemeinen, sondern auch auf die Berechtigung zur Förderung bei Abschluss einer Riester-Rente im Besonderen. Selbstständige, die als rentenversicherungspflichtig eingestuft werden, können beispielsweise ihrer bestehenden Baufinanzierung die zweite Luft verleihen, wenn sie Wohn-Riester nutzen. Hierdurch fließen die Altersvorsorgezulagen als (zusätzliche) Sondertilgungen ein, was den Abbau der aufgenommen Darlehen durch eine insgesamt höhere Tilgung natürlich ungemein beschleunigt. Sobald die Tatbestandsvoraussetzungen innerhalb eines Kalenderjahres vorliegen, kann man entsprechend tätig werden; häufig wird die Neustrukturierung der gesamten Immobilienfinanzierung anlässlich einer Anschlussfinanzierung nach Auslaufen der bisherigen Zinsbindungsfrist hierfür zum Anlass genommen.

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