Samstag, 2. Februar 2013

Staatliche Förderung inklusive

Die Riester-Rente erfährt zunehmende Beliebtheit und Akzeptanz in weiten Bevölkerungskreisen als sichere und lukrative Möglichkeit, staatlich gefördert eine zusätzliche private Altersvorsorge zu betreiben. Die Förderung vollzieht sich bei der Riester-Rente durch staatliche Zuschüsse in Form einer Altersvorsorgezulage, die allen Rentenversicherungspflichtigen und Amtsträgern sowie deren Ehegatten, falls diese nicht selbst zum förderberechtigten Personenkreis zählen, zusteht, sowie durch steuerliche Vergünstigungen durch die Berücksichtigung der Beiträge zur Riester-Rente als Sonderausgaben im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung.

Kinderzulagen sorgen für eine höhere staatliche Förderung, entsprechend für eine höhere Förderquote bezogen auf die eigenen Beiträge. Die Riester-Rente ist somit insbesondere für Familien eine reizvolle Möglichkeit, Lücken bei der Altersvorsorge zu schließen. Die Förderquote, das Verhältnis von staatlicher Förderung zu geleisteten Eigenbeträgen, ist darüber hinaus für Bezieher eines vergleichsweise geringen Einkommens besonders attraktiv. Für Geringverdiener ist somit im Zweifelsfall der Abschluss einer Riester-Rente die bessere Alternative im Vergleich zu einem staatlich nicht geförderten Altersvorsorgeprodukt, da bereits die staatlichen Altersvorsorgezulagen für eine Grundrendite sorgen. Altersvorsorgevermögen, das aus geförderten Beiträgen angespart wurde, ist zudem pfändungssicher und grundsätzlich dem Zugriff der Sozialbehörden als Schonvermögen entzogen. Für Immobilienbesitzer bietet es sich an, die Zulagen zum beschleunigten Abbau ihrer Immobilienfinanzierung einzusetzen (sog. Wohn-Riester). Auch bei einer klassischen Baufinanzierung und einer Baufinanzierung ohne Eigenkapital ist der entsprechende Einsatz der Riester-Förderung häufig eine lohnenswerte Option.

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Montag, 3. Dezember 2012

Staatliche Förderung für Immobilien und Vorsorge

Es ist bei einer Baufinanzierung praktisch generell von Vorteil, sich über Angebote des Staates durch Bereitstellung besonders preisgünstiger, weil mit außergewöhnlich niedrigen Zinssätzen versehenen Förderdarlehen zu informieren. Aufgrund der guten Konditionen führen diese so gut wie immer zu einer günstigeren Gesamtfinanzierung. Insbesondere gilt dies für eine Vollfinanzierung, bei der der Bauherr bzw. Käufer keine eigenen Mittel in die Finanzierung einbringt. Man spricht hierbei auch von einer Baufinanzierung ohne Eigenkapital.


In jedem Falle prüfenswert sind darüber hinaus die Angebote seitens des Staates, durch eine Förderung in Form von direkten Zulagen oder Steuervergünstigungen die private Altersvorsorge auszubauen, was vor dem Hintergrund eines abgesenkten Rentenniveaus und einer statistisch verifizierten längeren Lebenserwartung so ziemlich jeden tangiert. In diesem Zusammenhang ist der Staat nämlich dahingehend tätig geworden, dass er zwar einerseits Maßnahmen ergriffen hat, um das System der gesetzlichen Rentenversicherung zu stabilisieren bzw. die Leistungen hieraus dauerhaft bezahlbar und finanzierbar zu gestalten, andererseits aber dafür gesorgt hat, dass den Bürgern entsprechende Anreize zur Verfügung stehen, die daraus resultierenden Defizite durch eigene Beiträge mit zusätzlicher staatlicher Förderung kompensieren zu können. Hierzu zählt insbesondere die Riester-Rente, die als staatlich geförderte zusätzliche private Altersvorsorge ins Leben gerufen wurde. Was nicht jedem bekannt ist, ist der Umstand, dass auch private Wohnimmobilien und die entsprechende Immobilienfinanzierung hierdurch gefördert werden können durch die Eigenheimrente, besser bekannt als Wohn-Riester.

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Donnerstag, 11. Oktober 2012

Attraktiv für Berufanfänger

Für Auszubildende gestaltet sich Bausparen besonders attraktiv. Es gibt zwar in der Regel keine Sonderkonditionen, was die angebotenen Tarife angeht, dafür gibt es besonders vorteilhafte Regelungen für Berufsanfänger im Hinblick auf die staatliche Förderung des Bausparens. Diese kann man als Sonderangebote des Staates auffassen. Hierdurch wird es ermöglicht, auch mit kleinem Budget durch die staatlichen Zuschüsse besonders effizient Kapital aufzubauen.


Für die Nutzung der staatlichen Sonderangebote für junge Leute kommen die Arbeitnehmer-Sparzulage nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz, die Wohnungsbauprämie nach dem Wohnungsbauprämiengesetz sowie die Altersvorsorgezulagen in Zusammenhang mit Riester in Betracht. Bei der Wohnungsbauprämie ist der Clou, dass eine wohnwirtschaftliche Verwendung bei jungen Leuten nicht zu den Förderbedingungen zählt. Dies erhöht die Flexibilität natürlich beträchtlich. Riester, ob mit Bausparen oder beispielsweise mit Fonds, bietet für junge Leute bis 25 Jahren einen einmaligen Berufseinsteigerbonus als besonderen Anreiz.

Ob aus den besonders geförderten Bausparbeträgen in späteren Jahren bei Zuteilungsreife des zugrunde liegenden Bausparvertrages ein Bauspardarlehen in Anspruch genommen wird, weil eine Baufinanzierung ansteht, braucht bei Vertragsabschluss noch nicht festgelegt zu werden. Auch hier genießen Bausparer eine Flexibilität bezüglich der Verwendung ihrer Geldanlage. Im Vergleich zu Alternativen ohne staatliche Förderungen ist Bausparen auch ohne den Wunsch nach den eigenen vier Wänden eine überlegenswerte Option, gerade für besonders geförderte junge Leute.

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Montag, 27. August 2012

Schnellerer Schuldenabbau

Wer das Instrument der Eigenheimrente in seine private Immobilienfinanzierung integriert, nutzt die staatlichen Zulagen im Rahmen der Förderung der privaten Altersvorsorge zum schnelleren Schuldenabbau. Möglich ist dies, da auch die private selbstgenutzte Wohnimmobilie zum staatlich geförderten Altersvorsorgevermögen zählt. Ursprünglich wurde durch staatliche Altersvorsorgezulagen und gegebenenfalls weitere steuerliche Begünstigungen die Möglichkeit geschaffen, geschütztes Vermögen für den beruflichen Ruhestand zu schaffen. Die Alternative durch Wohn-Riester besteht darin, die staatliche Förderung für eine schnellere Tilgung einzusetzen. Entsprechend führen die jährlichen Zulagen, die jeder förderberechtigte Antragsteller erhält, zu einer geringeren Restschuld der entsprechenden Darlehen. Im Vergleich zu den anderen Formen der Riester-Rente kennt man die Rendite seiner Geldanlage im Vorfeld recht genau. Hierbei zieht man den Effektivzins des Darlehens heran, auf welches die Zulagen jährlich eingehen. Die Sondertilgungen sorgen für eine Ersparnis an Darlehenszinsen. Bei den langen Laufzeiten einer Baufinanzierung macht sich der Zinseszinseffekt erheblich bemerkbar.

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Freitag, 22. Juni 2012

Berufsstarterbonus

Der frühe Vogel fängt den Wurm, auch bei der Altersvorsorge mit Riester. Berufsstarter verfügen über einen nur geringen finanziellen Spielraum. Meistens müssen von der Ausbildungsvergütung auch Miet- und sonstige Kosten bestritten werden. Dennoch besteht ein lukratives Angebot seitens des Staates, bereits mit sehr geringen Beträgen eine zusätzliche staatliche Förderung zu erhalten. Die Riester-Rente hat grundsätzlich den Nachteil, dass sie nur für die Stärkung der privaten Altersvorsorge geeignet ist, dennoch sollten insbesondere Berufsstarter sich frühzeitig hiermit vertraut machen und einen möglichst renditestarkes Angebot auswählen.


Im ersten Jahr der Berufstätigkeit reicht es bereits, lediglich den Sockelbetrag von 60 € auf seinen Riester-Vertrag einzuzahlen, was einem monatlichen Aufwand von lediglich 5 € entspricht, um einerseits den einmaligen Berufsstarterbonus von 200 €, andererseits die volle staatliche Altersvorsorgezulage von 154 € zu erhalten. Später kann der monatliche Betrag bei einem höheren Einkommen flexibel angepasst werden, um sich weiterhin die maximale Zulage zu sichern und die staatliche Förderung insgesamt durch Steuervergünstigungen zu optimieren. Hierzu ist kein weiterer Altersvorsorgevertrag notwendig. Der bestehende Riester-Vertrag wird lediglich flexibel an die individuellen Bedürfnisse angepasst. Möglich ist dies insbesondere, wenn man Fonds, die für die Riester-Rente als Sparplan zertifiziert sind, auswählt. Fondspolicen als Riester-Vertrag bieten ebenso wie Riester-Fonds nach allgemeinen Erfahrungen auf lange und sehr lange Sicht die höchsten Renditechancen, da sie zu einem maßgeblichen Anteil auf Aktien setzen. Gegen Ende der vereinbarten Laufzeit, wenn der Beginn des Ruhestands zunehmend in Blickweite gelangt, wird grundsätzlich automatisch auf risikolosere Anlagen umgeschichtet, um Verluste auf der Zielgeraden minimieren zu können. In aller Regel sind fondsgebundene Versicherungen allerdings mit höheren Kosten für den Anleger belastet als reine Riester-Fonds, die als Sparplan zur Verfügung stehen.

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Dienstag, 20. Dezember 2011

Zinseszinseffekt frühzeitig nutzen

Wer ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen erzielt (alle Azubis, darüber hinaus Studenten, die nebenbei einen Midijob oder einen Minijob ausüben, bei dem sie auf Antrag auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichten), sollte sich darüber hinaus mit den Vorzügen und Nachteilen der Riester-Rente auseinandersetzen. Interessant ist hierbei zum Einen die stattliche staatliche Riester-Förderung, zum Anderen die Beitragsgarantie für alle Einzahlungen zum Ende der Sparphase. Die Riester-Rente kann, muss aber nicht zwangsläufig in Form einer Versicherung abgeschlossen werden. Bei sehr langen Verträgen für die private Altersvorsorge bietet es sich tendenziell an, mit renditeorientierten Riester-Fonds absehbare Lücken in der Zeit nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Erwerbsleben zu schließen. Je früher man anfängt, desto eher fängt der Zinseszinseffekt zu wirken, und desto niedriger stellt sich unter sonst gleichen Umständen auch der notwendige finanzielle monatliche Aufwand dar. Auf Sicht über mehrere Jahrzehnte macht auch Kleinvieh ungemein Mist.

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Freitag, 10. Juni 2011

Förderung für nahezu Jedermann

Nahezu jeder kann durch Bausparen gefördert werden. Sofern es um die Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen (VL) in einem Bausparvertrag geht, die der Arbeitgeber als Gehaltsbestandteil zahlt oder der Arbeitnehmer alternativ aus eigenen Stücken komplett aufbringt, fließt bei Nichtüberschreitung geltender Einkommensgrenzen die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage. Wer die Grenze überschreitet oder keine VL anzulegen hat, geht entsprechend leer aus. Wer mittels Bausparen Wohneigentum auf längere Sicht erwerben möchte, erhält, ebenfalls unter der Maßgabe der Einhaltung von Einkommensgrenzen, die staatliche Wohnungsbauprämie. Wer wiederum die staatlich geförderte zusätzliche private Altersvorsorge (Riester) über Bausparen in Anspruch nehmen möchte und gefördert wird, kann durch die staatliche Förderung in Form von Altersvorsorgezulagen und Sonderausgabenabzug profitieren. Bei der als Wohn-Riester bezeichneten Variante fließen die Zulagen nicht zum langfristigen Vermögensaufbau auf einen Sparvertrag, sondern als Sondertilgungen in eine Baufinanzierung ein, wodurch sich diese im Ergebnis deutlich günstiger gestalten lässt als ohne staatliche Förderung.

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Montag, 30. Mai 2011

Vermögensbildung

Mit Riester lässt sich auf zweierlei Art Vermögen bilden: Entweder man spart oder man reduziert Schulden, was netto denselben Effekt hat. Allerdings ist, um mitmachen zu können bei der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge Voraussetzung, dass man zum geförderten Personenkreis zählt. Dies trifft bei Arbeitnehmern und Beamten zu, ohne dass es hierbei Einkommensgrenzen gibt, die zu beachten wären. Schwieriger kann es bei Selbstständigen sein; im Detail kann dies beispielsweise bei einer unabhängigen Unternehmensberatung geklärt werden, inwieweit die Riester-Förderung gesichert werden kann.
Wenn man zum geförderten Personenkreis zählt, was sich übrigens Jahr für Jahr neu bemisst, ist zu entscheiden, wie man Riester nutzen möchte: Zum Tilgen bestehender Schulden durch eine bestehende Baufinanzierung oder zum langfristigen Sparen mit dem Ziel, eine zusätzliche Rente zu generieren. Zum Sparen stehen als Instrumente sowohl Versicherungen als auch Fonds- und Banksparpläne zur Auswahl. Wohn-Riester als Tilgungsvariante ist dann ein probates Mittel, wenn man Eigenheimbesitzer ist oder es sehr zeitnah werden möchte. Bei einer bereits laufenden privaten Immobilienfinanzierung kann man diesen Joker auch später ziehen, beispielsweise nach Auslaufen einer Zinsbindungsvereinbarung anlässlich der Neuverhandlung einer Anschlussfinanzierung.

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Freitag, 27. Mai 2011

Gesamtverzinsung

Wenn man liest, die Gesamtverzinsung einer Lebensversicherung sei höher als der Zinssatz für sichere Geldanlagen, klingt das gut, ist auch richtig, nur leider ein Fall von Äpfel-mit Birnen-vergleichen. Denn: Die Gesamtverzinsung bezieht sich nicht prozentual auf die gesamte Versicherungsprämie, sondern nur auf deren (niedrigeren) Sparanteil nach Abzug der Kosten, hat entsprechend nur entfernt etwas mit der Rendite zu tun. Womöglich ist sie ein brauchbares Kriterium, um gute von weniger guten Lebensversicherungen unterscheiden zu können. Spätestens beim Vergleich mit alternativen Formen der Geldanlage, ob mit oder ohne Versicherungen, wird die Gesamtverzinsung zunehmend unbrauchbarer, zumal sie sich ohnehin Jahr für Jahr ändert und für die Zukunft nicht garantiert, sondern nur prognostiziert wird. Bleibt man bei kapitalbildenden Versicherungen, sollte man unbedingt vor einer (langfristigen!) Entscheidung auch gute und preiswerte Fondspolicen sowie Riester, die staatlichen geförderte private Altersvorsorge, eingehend prüfen und in Betracht ziehen. Nicht nur wegen allgemein seit Jahren rückläufiger Gesamtverzinsungen von Lebensversicherungen.

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Montag, 23. Mai 2011

2. Luft?

Falls sich bei beruflich Selbstständigen der rentenrechtliche Status geändert hat, kann sich hieraus auch eine Auswirkung in Bezug auf Gestaltungsmöglichkeiten einer bestehenden privaten Baufinanzierung ergeben. Beispielsweise folgende Konstellation ist in der Praxis einer Unternehmensberatung nicht selten: Ab Beginn der Selbstständigkeit wird für einen befristeten Zeitraum Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auf Antrag gewährt. Nach der Beendigung der Befreiung besteht sodann Versicherungspflicht. Dies hat unmittelbare Auswirkungen nicht nur auf die Altersvorsorge im Allgemeinen, sondern auch auf die Berechtigung zur Förderung bei Abschluss einer Riester-Rente im Besonderen. Selbstständige, die als rentenversicherungspflichtig eingestuft werden, können beispielsweise ihrer bestehenden Baufinanzierung die zweite Luft verleihen, wenn sie Wohn-Riester nutzen. Hierdurch fließen die Altersvorsorgezulagen als (zusätzliche) Sondertilgungen ein, was den Abbau der aufgenommen Darlehen durch eine insgesamt höhere Tilgung natürlich ungemein beschleunigt. Sobald die Tatbestandsvoraussetzungen innerhalb eines Kalenderjahres vorliegen, kann man entsprechend tätig werden; häufig wird die Neustrukturierung der gesamten Immobilienfinanzierung anlässlich einer Anschlussfinanzierung nach Auslaufen der bisherigen Zinsbindungsfrist hierfür zum Anlass genommen.

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Montag, 18. April 2011

Staatlich geförderter Sparplan

Riester-Sparpläne bieten als Vorteil gegenüber anderen Sparformen die Möglichkeit, eine beträchtliche staatliche Förderung zu erhalten. Diese Fördermöglichkeit hat zudem den Reiz, anders als etwa bei VL-Fonds, dass sie sukzessive fließt und Jahr für Jahr zusätzlich investiert wird, ohne dass der Sparer sich hierum kümmern muss. Die eigentliche Riester-Rente fließt als zusätzliches regelmäßiges Einkommen als Ergänzung zu den übrigen Altersbezügen wie gesetzliche Rente oder Betriebsrente nach Ende der Sparphase des Riester-Vertrags in Form eines Auszahlplans und im Anschluss ab dem 85. Lebensjahr in Form einer lebenslangen Leibrente. Zudem ist eine flexibel zu handhabende Möglichkeit zu Beginn des Auszahlplans gegeben. Diese besteht darin, einmalig bis zu 30 Prozent des angesammelten Kapitals zur freien Verwendung zu entnehmen. Als Alternative für Eigenheimbesitzer besteht die Möglichkeit, dieses Vorsorgeinstrument zielgerichtet für das Eigenheim bzw. selbstgenutztes Wohneigentum im Allgemeinen, also auch für eine Eigentumswohnung, einzusetzen. Entweder bringt man die staatliche Förderung bereits in die Baufinanzierung ein (Wohn-Riester) oder man verwendet das angesparte Vermögen für selbstgenutztes Wohneigentum. Zu Beginn der Auszahlungsphase kann das Altersvorsorgevermögen nämlich anstelle einer flexiblen Entnahme von Teilbeträgen zur freien Verwendung auch zu einem Großteil oder sogar komplett für den Erwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie eingesetzt werden. Die staatliche Förderung muss in diesem Fall, anders als bei einer vorzeitigen Auflösung des Vertrags, nicht zurückgezahlt werden. Anstelle eines Immobilienerwerbs dürfen auch entsprechende Darlehen durch das Guthaben abgelöst werden, wenn aus einer ursprünglichen Finanzierung noch offene Darlehensbeträge zu Beginn des Ruhestands bestehen. Wer für seinen Riester-Vertrag keine staatliche Förderung erhalten hat, ist ohnehin frei in Bezug auf die Verwendung des Vermögens. In steuerlicher Hinsicht werden Riester-Fonds in diesem Fall grundsätzlich wie Fondspolicen behandelt. Dasselbe gilt auch für Beträge, die über die Förderhöchstbeträge hinaus in den Vertrag eingezahlt wurden.

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Montag, 21. Februar 2011

Wie eine Baufinanzierung günstig wird

Wenn man einen Baufinanzierungsrechner bemüht, wie ihn spezialisierte Finanzberater kostenlos zur Verfügung stellen, wird schnell deutlich, dass vermeintlich geringe Unterschiede bezogen auf die Zinssätze einen gewaltigen Einfluss haben auf die gesamten Finanzierungskosten und auf die monatliche Belastung durch die Finanzierung. Dies ergibt sich aus der Höhe der Darlehensmittel, die üblicherweise für eine Baufinanzierung benötigt werden. Umso entscheidender ist es, hartnäckig bei den Konditionsverhandlungen zu bleiben. Darüber hinaus sollte man generell die Möglichkeit, günstige öffentliche Fördergelder in die Immobilienfinanzierung einfließen zu lassen, und die Nutzung von Wohn-Riester prüfen lassen.

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Donnerstag, 17. Februar 2011

Finanzierungsmöglichkeiten mit Riester

Die Ablösung einer Finanzierung für selbstgenutztes Wohneigentum durch das angesparte Vermögen auf einem Riester-Vertrag ist möglich, ohne dass dies die erhaltene Förderung gefährden würde. Dies hängt insbesondere damit zusammen, dass die eigenen vier Wände ohnehin traditionell unter sozialpolitischen Aspekten als förderungswürdig gelten. Darüber hinaus gilt: Je günstiger sich die Baufinanzierung darstellt, desto eher machen sich langfristig die gesparten Zinsen bemerkbar und führen, ob mit oder ohne staatliche Förderung, zu einer schnelleren Entschuldung. Riester kann in Form des sog. Wohn-Riester auch direkt in die Finanzierung integriert werden. Bei Rentenversicherungen, Fondssparplänen und Banksparplänen, die nach den Bestimmungen der staatlich geförderten Altersvorsorge zertifiziert sind, kann das angesparte Kapital stattdessen als Einmalentnahme für den Kauf oder den Bau einer selbstgenutzten Immobilie verwendet werden, oder eben zur Ablösung restlich bestehender Darlehen.

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Montag, 14. Februar 2011

Förderung mittels der Eigenheimrente erhalten

Für Wohn-Riester, die Eigenheimrente, gelten keine Besonderheiten im Vergleich zu den anderen Formen der Riester-Rente: Förderberechtigt sind (ohne Einkommensgrenzen), neben Beamten und anderen Empfängern von Besoldungsbezügen wie Soldaten, alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also insbesondere Arbeitnehmer. Wer nicht förderberechtigt ist, beispielsweise Hausfrauen oder Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht, wird jedoch darüber hinaus mittelbar über seinen förderberechtigten Ehegatten begünstigt. Die staatliche Zulage zur Altersvorsorge beläuft sich auf jährlich bis zu 154 € für jeden Zulageberechtigten. Darüber hinaus werden für Kinder, gekoppelt an den Kindergeldanspruch, zusätzlich bis zu 185 € bzw. 300 € (ab 2008 Geborene) jährlich gewährt. Weitere steuerliche Vergünstigungen werden von Amts wegen, also automatisch, im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Wohn-Riester lohnt sich wie die anderen Riester-Varianten somit besonders für kinderreiche Familien. Interessant ist Wohn-Riester aus diesen Gründen insbesondere dann, wenn eine Baufinanzierung möglichst schnell getilgt werden soll.

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Dienstag, 25. Januar 2011

Öffentliche Förderung für den Hausbau

Wer eine Baufinanzierung plant, sollte sich zuvor eingehend über staatliche Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen von Förderbanken und sonstige Einsparmöglichkeiten bei der Finanzierung informieren. Eine gute Anlaufstelle hierfür ist eine hierauf spezialisierte Finanzberatung. Die Nutzung und Einbindung der möglichen zinsgünstigen Fördergelder, Zuschüsse, Zulagen (beispielsweise in Verbindung mit Wohn-Riester) und Steuervergünstigungen kann zu einer merklichen Reduzierung der finanziellen Belastung führen.

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Freitag, 3. Dezember 2010

Wohn-Riester-Förderung

Für Wohn-Riester gelten hinsichtlich der Förderung die grundsätzlichen Rahmenbedingungen der staatlich geförderten zusätzlichen privaten Altersvorsorge: Förderberechtigt sind, neben Beamten und sonstigen Empfängern von Besoldungsbezügen, alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also insbesondere Arbeitnehmer (ohne Einkommensgrenzen). Wer nicht unmittelbar förderberechtigt ist, beispielsweise Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht oder Hausfrauen, wird (mittelbar) begünstigt, sofern der förderberechtigte Ehegatte einen eigenen Riester-Vertrag abschließt und anspart. Gekoppelt an den Kindergeldanspruch, werden darüber hinaus von staatlicher Seite Kinderzulagen gewährt.
Da die staatlichen Altersvorsorgezulagen im Rahmen der Finanzierung des selbstgenutzten Wohneigentums direkt als Sondertilgungen einfließen, bewirken sie eine unmittelbare Ersparnis von Darlehenszinsen und führen zu einer schnelleren Entschuldung. Der Abschluss eines Wohn-Riester-Darlehens als Bestandteil einer Baufinanzierung ist somit dann vorteilhaft, wenn die Darlehenszinsen die Rendite einer alternativen Geldanlage übersteigen.

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Montag, 15. November 2010

Bausparförderung

Die staatliche Förderung des Erwerbs von selbstgenutztem Wohneigentum hat in Deutschland eine lange Tradition. Aufgrund sozialpolitischer Überlegungen wurde und wird der Wunsch vieler Menschen nach den eigenen vier Wänden durch verschiedene staatliche Zuschüsse und Vergünstigungen gefördert, um die Finanzierung eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung bewerkstelligen zu können. Insbesondere ist in diesem Zusammenhang die mittlerweile abgeschaffte und durch andere Maßnahmen ersetzte Eigenheimzulage zu erwähnen.
Bausparen stellte bereits in der Vergangenheit ein staatlich gefördertes Instrument auf dem Weg zur Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums dar; so waren beispielsweise ehemals die Bausparbeiträge unter bestimmten Voraussetzungen direkt als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung absetzbar.
Aktuell bestehen drei Förderinstrumente, die auch zusammen bzw. gleichzeitig in Anspruch genommen werden können, mit denen das Bausparen zusätzlich zu seinen ohnehin bestehenden Vorzügen wie zinsgünstige Kredite in Form eines Bauspardarlehens noch attraktiver gestaltet werden kann.
Einerseits besteht die Möglichkeit, durch die Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen (VL) in einem Bausparvertrag im Rahmen geltender Einkommensgrenzen die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage zu erhalten. Zum Zweiten wird, ebenfalls unter Berücksichtigung von Einkommensgrenzen und unter der Maßgabe einer wohnwirtschaftlichen Verwendung, die staatliche Wohnungsbauprämie gewährt. Zum Dritten kann auch Riester genutzt werden: Es sind diverse Bauspartarife entsprechend den Bestimmungen des Eigenheimrentengesetzes zertifiziert worden. Entsprechend kann die private Baufinanzierung bzw. Immobilienfinanzierung durch Abschluss eines speziellen Darlehens, das landläufig als Wohn-Riester bekannt ist, deutlich günstiger durch die staatliche Förderung in Form von Altersvorsorgezulagen und Sonderausgabenabzug gestaltet werden.

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Donnerstag, 11. November 2010

Private Rentenversicherung

Eine private Rentenversicherung ist neben der selbstgenutzten Immobilie der klassische Weg für den langfristigen Vermögensaufbau bzw. die private Altersvorsorge. Im Zuge der zunehmenden Einschnitte bei der gesetzlichen Rentenversicherung haben private Rentenversicherungen zur Schließung von Lücken bei der Altersvorsorge weiterhin an Bedeutung gewonnen.
Im Unterschied zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung ist die private Rentenversicherung mit keinem speziellen Todesfallschutz ausgestattet, der im Falle des Ablebens des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person während der Vertragslaufzeit eine vereinbarte Versicherungssumme zur Auszahlung bringen würde. Da diese Kosten für die Absicherung des Todesfallrisikos entfallen, bietet eine Rentenversicherung im Gegenzug eine höhere Rendite im Vergleich zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung.
Ansonsten bestehen viele Gemeinsamkeiten zwischen Rentenversicherungen und Lebensversicherungen. Rentenversicherungen werden sowohl “klassisch“ (mit einer Anlage der Sparbeiträge im Deckungsstock der Versicherungsgesellschaft) als auch fondsgebunden (mit einer Anlage in Fonds) angeboten. Der Staat fördert den Abschluss privater Rentenversicherungen auf diversen Wegen: Je nach Ausstattung des jeweiligen Versicherungsvertrages – Basis-Rente, Riester-Rente, Direktversicherung oder konventionelle Rentenversicherung – kommen steuerliche und/oder sozialversicherungsrechtliche Vergünstigungen, Zuschüsse sowie Schutz- und Sicherungsmaßnahmen zum Tragen.

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Montag, 13. September 2010

Wohn-Riester

Durch die Eigenheimrente (besser bekannt als “Wohn-Riester“) besteht die Möglichkeit, die staatlichen Zulagen direkt in die Immobilienfinanzierung als Sondertilgungen einfließen zu lassen. Dies führt zu einer schnelleren Entschuldung. Im Vergleich zu anderen Möglichkeiten, die Riester bietet (Rentenversicherung, Fondssparplan, Banksparplan) lohnt sich Wohn-Riester unter sonst gleichen Umständen umso mehr, je höher sich die Zinsbelastung für das Wohn-Riester-Darlehen darstellt. Besonderheiten für die Berechtigung auf die staatliche Förderung gibt es im Vergleich zu den anderen Varianten der Riester-Rente nicht. Förderberechtigt sind – ohne Einkommensgrenzen – (neben Beamten und sonstigen Empfängern von Besoldungsbezügen) alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also insbesondere Arbeitnehmer. Wer nicht förderberechtigt ist, zum Beispiel Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht oder Hausfrauen, wird darüber hinaus allerdings auch begünstigt, sofern der förderberechtigte Ehegatte einen eigenen Riester-Vertrag abschließt und bespart. Die staatliche Altersvorsorgezulage beläuft sich auf bis zu 154 € jährlich je Zulageberechtigten. Darüber hinaus werden für Kinder, gekoppelt an den Kindergeldanspruch, zusätzlich bis zu 185 € bzw. 300 € (ab 2008 Geborene) gewährt. Wohn-Riester lohnt sich somit besonders für kinderreiche Familien.

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Donnerstag, 1. Juli 2010

Förderung und Garantie

Riester hat zwei entscheidende Vorteile: Die staatliche Förderung und eine Garantie in Höhe der eingezahlten Beiträge, die Verluste bis zum Eintritt in den Ruhestand ausschließt. Die unmittelbare Förderung (Zulagen, außerdem gegebenenfalls noch zusätzliche Steuervorteile) steht jedem zu, der eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung ausübt, außerdem Beamten. Die mittelbare Förderung erhalten Ehegatten eines förderberechtigten Riester-Sparers. Die Garantie gilt zum Ende der Sparphase und umfasst alle eingezahlten Beiträge des Sparers sowie eingegangene Altersvorsorgezulagen. Das angesparte Vermögen steht als Rentenbasis für die Altersvorsorge zur Verfügung. Eine einmalige Auszahlung zu Rentenbeginn ist darüber hinaus auch möglich. Der regelmäßige jährliche Eingang der Zulagen wird dadurch gewährleistet, dass bei dem Anbieter des Riester-Vertrages ein Dauerzulagenantrag gestellt wird.

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