Förderung für nahezu Jedermann
Nahezu jeder kann durch Bausparen gefördert werden. Sofern es um die Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen (VL) in einem Bausparvertrag geht, die der Arbeitgeber als Gehaltsbestandteil zahlt oder der Arbeitnehmer alternativ aus eigenen Stücken komplett aufbringt, fließt bei Nichtüberschreitung geltender Einkommensgrenzen die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage. Wer die Grenze überschreitet oder keine VL anzulegen hat, geht entsprechend leer aus. Wer mittels Bausparen Wohneigentum auf längere Sicht erwerben möchte, erhält, ebenfalls unter der Maßgabe der Einhaltung von Einkommensgrenzen, die staatliche Wohnungsbauprämie. Wer wiederum die staatlich geförderte zusätzliche private Altersvorsorge (Riester) über Bausparen in Anspruch nehmen möchte und gefördert wird, kann durch die staatliche Förderung in Form von Altersvorsorgezulagen und Sonderausgabenabzug profitieren. Bei der als Wohn-Riester bezeichneten Variante fließen die Zulagen nicht zum langfristigen Vermögensaufbau auf einen Sparvertrag, sondern als Sondertilgungen in eine Baufinanzierung ein, wodurch sich diese im Ergebnis deutlich günstiger gestalten lässt als ohne staatliche Förderung.
Labels: Altersvorsorge, Altersvorsorgezulage, Arbeitnehmer-Sparzulage, Baufinanzierung, Bausparen, Riester, Riester-Förderung, Vermögenswirksame Leistungen, VL, Wohn-Riester, Wohnungsbauprämie
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