Tilgungssätze
Bei der Prolongation, auch Anschlussfinanzierung genannt, werden bei einer bestehenden Baufinanzierung sämtliche Konditionen, also Zinssatz, neue Zinsbindungsfrist und gegebenenfalls auch der Tilgungssatz neu geregelt. Eine Möglichkeit bezüglich der Tilgung ist es, unter der Voraussetzung der Förderberechtigung für die staatlich geförderte zusätzliche private Altersvorsorge eine spezielle Variante der Riester-Rente als neuen Finanzierungsbaustein parallel in die laufende Finanzierung einzubauen. Durch die Variante der Riester-Rente speziell für Eigenheimbesitzer, das sogenannte Wohn-Riester, fließen die staatlichen Altersvorsorgezulagen (Grundzulagen und Kinderzulagen) als Sondertilgungsleistungen in die private Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums ein. Die Tilgung beschleunigt sich dadurch insgesamt; der effektive Tilgungssatz steigt an und bewirkt aufgrund des Zinseszinseffektes eine meist deutliche Ersparnis an Sollzinsen. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Förderberechtigung: Sofern sie besteht (u.a. bei allen Arbeitnehmern, Beamten und rentenversicherungspflichtigen Selbstständigen), gelten auch keine Einkommensgrenzen. Für Selbstständige kann es allerdings im Detail komplizierter sein, da auf die jeweiligen Verhältnisse in Bezug auf den Rentenversicherungsstatus je Kalenderjahr abgestellt wird. Eine mögliche Adresse für die Klärung der individuellen Förderberechtigung ist eine in Finanzierungsfragen versierte Unternehmensberatung.
Labels: Altersvorsorge, Anschlussfinanzierung, Baufinanzierung, Immobilienfinanzierung, Prolongation, Riester-Förderung, Selbstständige, Unternehmensberatung, Wohn-Riester
0 Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Abonnieren Kommentare zum Post [Atom]
<< Startseite