Montag, 6. Juni 2011

Tilgungssätze

Bei der Prolongation, auch Anschlussfinanzierung genannt, werden bei einer bestehenden Baufinanzierung sämtliche Konditionen, also Zinssatz, neue Zinsbindungsfrist und gegebenenfalls auch der Tilgungssatz neu geregelt. Eine Möglichkeit bezüglich der Tilgung ist es, unter der Voraussetzung der Förderberechtigung für die staatlich geförderte zusätzliche private Altersvorsorge eine spezielle Variante der Riester-Rente als neuen Finanzierungsbaustein parallel in die laufende Finanzierung einzubauen. Durch die Variante der Riester-Rente speziell für Eigenheimbesitzer, das sogenannte Wohn-Riester, fließen die staatlichen Altersvorsorgezulagen (Grundzulagen und Kinderzulagen) als Sondertilgungsleistungen in die private Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums ein. Die Tilgung beschleunigt sich dadurch insgesamt; der effektive Tilgungssatz steigt an und bewirkt aufgrund des Zinseszinseffektes eine meist deutliche Ersparnis an Sollzinsen. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Förderberechtigung: Sofern sie besteht (u.a. bei allen Arbeitnehmern, Beamten und rentenversicherungspflichtigen Selbstständigen), gelten auch keine Einkommensgrenzen. Für Selbstständige kann es allerdings im Detail komplizierter sein, da auf die jeweiligen Verhältnisse in Bezug auf den Rentenversicherungsstatus je Kalenderjahr abgestellt wird. Eine mögliche Adresse für die Klärung der individuellen Förderberechtigung ist eine in Finanzierungsfragen versierte Unternehmensberatung.

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Montag, 30. Mai 2011

Vermögensbildung

Mit Riester lässt sich auf zweierlei Art Vermögen bilden: Entweder man spart oder man reduziert Schulden, was netto denselben Effekt hat. Allerdings ist, um mitmachen zu können bei der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge Voraussetzung, dass man zum geförderten Personenkreis zählt. Dies trifft bei Arbeitnehmern und Beamten zu, ohne dass es hierbei Einkommensgrenzen gibt, die zu beachten wären. Schwieriger kann es bei Selbstständigen sein; im Detail kann dies beispielsweise bei einer unabhängigen Unternehmensberatung geklärt werden, inwieweit die Riester-Förderung gesichert werden kann.
Wenn man zum geförderten Personenkreis zählt, was sich übrigens Jahr für Jahr neu bemisst, ist zu entscheiden, wie man Riester nutzen möchte: Zum Tilgen bestehender Schulden durch eine bestehende Baufinanzierung oder zum langfristigen Sparen mit dem Ziel, eine zusätzliche Rente zu generieren. Zum Sparen stehen als Instrumente sowohl Versicherungen als auch Fonds- und Banksparpläne zur Auswahl. Wohn-Riester als Tilgungsvariante ist dann ein probates Mittel, wenn man Eigenheimbesitzer ist oder es sehr zeitnah werden möchte. Bei einer bereits laufenden privaten Immobilienfinanzierung kann man diesen Joker auch später ziehen, beispielsweise nach Auslaufen einer Zinsbindungsvereinbarung anlässlich der Neuverhandlung einer Anschlussfinanzierung.

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Montag, 23. Mai 2011

2. Luft?

Falls sich bei beruflich Selbstständigen der rentenrechtliche Status geändert hat, kann sich hieraus auch eine Auswirkung in Bezug auf Gestaltungsmöglichkeiten einer bestehenden privaten Baufinanzierung ergeben. Beispielsweise folgende Konstellation ist in der Praxis einer Unternehmensberatung nicht selten: Ab Beginn der Selbstständigkeit wird für einen befristeten Zeitraum Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auf Antrag gewährt. Nach der Beendigung der Befreiung besteht sodann Versicherungspflicht. Dies hat unmittelbare Auswirkungen nicht nur auf die Altersvorsorge im Allgemeinen, sondern auch auf die Berechtigung zur Förderung bei Abschluss einer Riester-Rente im Besonderen. Selbstständige, die als rentenversicherungspflichtig eingestuft werden, können beispielsweise ihrer bestehenden Baufinanzierung die zweite Luft verleihen, wenn sie Wohn-Riester nutzen. Hierdurch fließen die Altersvorsorgezulagen als (zusätzliche) Sondertilgungen ein, was den Abbau der aufgenommen Darlehen durch eine insgesamt höhere Tilgung natürlich ungemein beschleunigt. Sobald die Tatbestandsvoraussetzungen innerhalb eines Kalenderjahres vorliegen, kann man entsprechend tätig werden; häufig wird die Neustrukturierung der gesamten Immobilienfinanzierung anlässlich einer Anschlussfinanzierung nach Auslaufen der bisherigen Zinsbindungsfrist hierfür zum Anlass genommen.

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