Montag, 23. Mai 2011

2. Luft?

Falls sich bei beruflich Selbstständigen der rentenrechtliche Status geändert hat, kann sich hieraus auch eine Auswirkung in Bezug auf Gestaltungsmöglichkeiten einer bestehenden privaten Baufinanzierung ergeben. Beispielsweise folgende Konstellation ist in der Praxis einer Unternehmensberatung nicht selten: Ab Beginn der Selbstständigkeit wird für einen befristeten Zeitraum Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auf Antrag gewährt. Nach der Beendigung der Befreiung besteht sodann Versicherungspflicht. Dies hat unmittelbare Auswirkungen nicht nur auf die Altersvorsorge im Allgemeinen, sondern auch auf die Berechtigung zur Förderung bei Abschluss einer Riester-Rente im Besonderen. Selbstständige, die als rentenversicherungspflichtig eingestuft werden, können beispielsweise ihrer bestehenden Baufinanzierung die zweite Luft verleihen, wenn sie Wohn-Riester nutzen. Hierdurch fließen die Altersvorsorgezulagen als (zusätzliche) Sondertilgungen ein, was den Abbau der aufgenommen Darlehen durch eine insgesamt höhere Tilgung natürlich ungemein beschleunigt. Sobald die Tatbestandsvoraussetzungen innerhalb eines Kalenderjahres vorliegen, kann man entsprechend tätig werden; häufig wird die Neustrukturierung der gesamten Immobilienfinanzierung anlässlich einer Anschlussfinanzierung nach Auslaufen der bisherigen Zinsbindungsfrist hierfür zum Anlass genommen.

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Dienstag, 3. Mai 2011

Neue Lebensversicherung, bevor der Garantiezins sinkt?

Lebensversicherungen sind schwer durchschaubare Produkte, zumindest, was die kapitalbildende Lebensversicherung betrifft. Sie erfreut sich seit Generationen großer Beliebtheit als Bestandteil der privaten Altersvorsorge. Bei näherer Betrachtung zeigt sich allerdings, dass hierbei nur in seltenen Fällen das ursprünglich verfolgte Ziel, sich eine Zusatzrente mit steuerlichen Vorteilen unter gleichzeitiger Absicherung des Todesfallrisikos während der Ansparphase – beispielsweise als Hinterbliebenenabsicherung – zu sichern, auch erreicht wird. Die überwiegende Anzahl dieser von vorn herein langfristig ausgelegten Verträge wird vorzeitig aufgelöst. Dies hat Gründe. Zum Beispiel enttäuschte Renditeerwartungen. Diese Entwicklung ist an kontinuierlich gesunkenen Überschussbeteiligungen in den letzten Jahren abzulesen. Die Senkung des zulässigen Garantiezinses – tragendes Verkaufsargument – ab kommendem Jahr spiegelt das gesunkene Zinsniveau, wesentliche Ertragsquelle einer klassischen Lebensversicherung, gleichermaßen wider. Man sollte also nicht noch schnell in diesem Jahr eine neue Lebensversicherung abschließen, um sich den noch gültigen Garantiezins zu sichern. Vielmehr sollte man sich überlegen, ob man den integrierten Todesfallschutz überhaupt benötigt. Bei potenziell versorgungsbedürftigen Angehörigen benötigt man ihn, erst recht wenn erhebliche Restschulden durch eine Baufinanzierung noch offen stehen. Hierfür gibt es – sehr viel günstigere – Risiko-Lebensversicherungen. Den Vermögensaufbau bewerkstelligt man hingegen viel effizienter im Vergleich zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung durch eine Rentenversicherung. Hier sollte man, insbesondere angesichts der Langfristigkeit einer solchen Police, nicht das erstbeste Angebot annehmen, sondern die Qualität der angebotenen Policen eingehend prüfen. Wie bei allen Versicherungen ist dies nicht so einfach; Kredite etwa kann man leichter miteinander vergleichen. Unter dem qualitativen Aspekt und auch aus Kostengründen kommt man bei dem Abschluss einer privaten Rentenversicherung jedoch schwerlich an sogenannten UWP-Policen vorbei. Diese vereinen die Chance auf eine hohe Rendite aufgrund einer aktienorientierten Kapitalanlage mit einer garantierten Mindestverzinsung.

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Donnerstag, 11. November 2010

Private Rentenversicherung

Eine private Rentenversicherung ist neben der selbstgenutzten Immobilie der klassische Weg für den langfristigen Vermögensaufbau bzw. die private Altersvorsorge. Im Zuge der zunehmenden Einschnitte bei der gesetzlichen Rentenversicherung haben private Rentenversicherungen zur Schließung von Lücken bei der Altersvorsorge weiterhin an Bedeutung gewonnen.
Im Unterschied zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung ist die private Rentenversicherung mit keinem speziellen Todesfallschutz ausgestattet, der im Falle des Ablebens des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person während der Vertragslaufzeit eine vereinbarte Versicherungssumme zur Auszahlung bringen würde. Da diese Kosten für die Absicherung des Todesfallrisikos entfallen, bietet eine Rentenversicherung im Gegenzug eine höhere Rendite im Vergleich zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung.
Ansonsten bestehen viele Gemeinsamkeiten zwischen Rentenversicherungen und Lebensversicherungen. Rentenversicherungen werden sowohl “klassisch“ (mit einer Anlage der Sparbeiträge im Deckungsstock der Versicherungsgesellschaft) als auch fondsgebunden (mit einer Anlage in Fonds) angeboten. Der Staat fördert den Abschluss privater Rentenversicherungen auf diversen Wegen: Je nach Ausstattung des jeweiligen Versicherungsvertrages – Basis-Rente, Riester-Rente, Direktversicherung oder konventionelle Rentenversicherung – kommen steuerliche und/oder sozialversicherungsrechtliche Vergünstigungen, Zuschüsse sowie Schutz- und Sicherungsmaßnahmen zum Tragen.

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Dienstag, 26. Oktober 2010

Rendite mit Fonds und Garantie

Fondspolicen nach dem UWP-Prinzip garantieren entsprechend den Vertragsbedingungen eine Mindestrendite, obwohl sie zu einem hohen Anteil in Aktien investieren. Der Kunde partizipiert im Ergebnis in voller Höhe an den erwirtschafteten Erträgen und ist nicht darauf angewiesen, dass eine Überschussbeteiligung, wie sie bei klassischen Policen üblich ist, einen höheren Ertrag als die Garantieverzinsung einfährt. Bei Tod des Versicherungsnehmers in der Ansparphase erhalten die Erben bzw. die versicherte Person im Übrigen nicht nur die eingezahlten Beiträge, sondern auch die höheren Erträge aus dem Fondsguthaben. Für die private Altersvorsorge sind UWP-Policen aus diesen und anderen Gründen empfehlenswert. In Vergleichen renommierter Fachzeitschriften schneiden sie durchweg gut ab.

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Freitag, 17. September 2010

Welche private Rentenversicherung?

Annähernd jede Versicherungsgesellschaft bietet private Rentenversicherungen für den langfristigen Vermögensaufbau bzw. die private Altersvorsorge an. Grundsätzlich kann man unterscheiden zwischen der “klassischen“ Rentenversicherung, bei der das Versicherungsunternehmen die Geldanlage nach meist konservativen Gesichtspunkten vornimmt, und Fondspolicen. Hierbei werden die Sparbeiträge des Anlegers in Fonds investiert. Fonds bieten grundsätzliche tendenziell höhere Renditechancen, beinhalten allerdings im Gegenzug auch höhere Risiken. Diese kann man durch Wahl konservativerer Fonds, rechtzeitige Umschichtungen vor Vertragsende, Wertsicherungsfonds oder Garantiefonds reduzieren bzw. minimieren. Oder man entscheidet sich für UWP. Die Abkürzung steht für Unitised With Profits. Es handelt sich um eine besondere Variante einer fondsgebundenen Rentenversicherung, die mit einem Garantiekonzept und einer garantierten Mindestverzinsung ausgestattet ist, obwohl die Geldanlage in einem chancenorientierten gemischten Fonds mit einer hohen Aktienquote erfolgt. Da die Policen zudem preisgünstig hinsichtlich der Kosten sind, ist die Ablaufleistung im Vergleich zu anderen Versicherungen sehr hoch.

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Mittwoch, 15. September 2010

Lebens- oder Rentenversicherung?

Bei einer Lebensversicherung tritt der Versicherungsfall beim Tod der versicherten Person ein. Eine Risiko-Lebensversicherung sichert genau dieses Risiko finanziell ab. Aus diesem Grund ist sie insbesondere in Zusammenhang mit einer Baufinanzierung oftmals eine empfehlenswerte Versicherung, um im Falle eines Falles einer Zwangsverwertung der Immobilie begegnen zu können. Eine kapitalbildende Lebensversicherung, auch Kapitallebensversicherung genannt, beinhaltet darüber hinaus noch einen Sparvertrag zum Vermögensaufbau. Man schlägt somit auf den ersten Blick zwei Fliegen mit einer Klappe. Dies ist bei näherem Hinsehen in aller Regel jedoch ein teures Unterfangen. Bessere Ergebnisse in Form eines günstigeren Preis-Leistungs-Verhältnisses lassen sich in aller Regel durch Trennung von Risikoabsicherung und Geldanlage erzielen, beispielsweise durch Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung und einer privaten Rentenversicherung.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, dann klicken Sie einfach auf Versicherungen Kiel.

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Dienstag, 15. Juni 2010

Dürfen Studenten riestern?

Für Studis gelten keine Besonderheiten. Sie können einen Riester-Vertrag zur frühzeitigen Altersvorsorge abschließen. Die Riester-Förderung, quasi das Salz in der Suppe, erhalten sie jedoch nur, wenn sie eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben. Hierfür reicht ein versicherungspflichtiger Midijob. Der klassische Minijob (400 €) ist hingegen nur dahingehend rentenversicherungspflichtig, dass der Arbeitgeber 15% des Einkommens pauschal an die deutsche Rentenversicherung abführt, ohne dass diese Belastung auf den Arbeitnehmer überwälzt werden darf. Wenn der Arbeitnehmer hingegen seinen Rentenversicherungsanteil auf den Regelsatz von derzeit 19,9% aufstockt, die Differenz von 4,9%-Punkten also aus eigener Tasche bezahlt, entsteht eine Berechtigung auf die Riester-Förderung; außerdem erhöhen sich natürlich die Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung aufgrund steigender Anwartschaften.

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Montag, 15. Februar 2010

Kindergelderhöhung als Ausbildungsvorsorge

Die diesjährige Kindergelderhöhung bringt eine steuer- und sozialversicherungsfreie Erhöhung des Familieneinkommens von 20 € monatlich je Kind mit sich. Fürsorglichen Eltern bietet sich die Chance, eben diesen Betrag zur Absicherung der Ausbildung ihrer Sprößlinge zu verwenden.
Ob die Anlage in einem Fondssparplan erfolgt oder im Rahmen einer auf den Namen des Kindes abzuschließenden privaten Rentenversicherung (mit der Option auf eine einmalige oder teilweise Kapitalleistung zum Laufzeitende) ist letztlich eine Frage des individuellen Bedürfnisses nach Sicherheit sowie der gewünschten Flexibilität während der Laufzeit.
In jedem Fall lässt sich Juniors Vermögensaufbau steuerfrei realisieren: Im Rahmen eines Versicherungsmantels ohnehin, und bei Besparung eines Fondssparplanes durch die Ausnutzung des Sparerpauschbetrages des Kindes von 801 € jährlich. Die Auszahlungsphase, insbesondere, wenn sie als Einmalentnahme erfolgt, kann zwar zunächst mit einer Belastung durch Kapitalertragsteuer verbunden sein; da das Kind zu Beginn seiner Ausbildungs- bzw. Studienzeit jedoch kaum über nennenswerte sonstige Einkünfte verfügen wird, wären die abgeführten Steuern im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wiederum zu erstatten.
Zusammengefasst bietet der kleine, unerwartete Geldsegen für Eltern die Chance, die Ausbildung ihrer Kinder durch die verbesserte staatliche Förderung zielgerichtet auf ein solides Fundament zu stellen, dem Zinseszinseffekt sei Dank.

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