Dienstag, 15. Juni 2010

Dürfen Studenten riestern?

Für Studis gelten keine Besonderheiten. Sie können einen Riester-Vertrag zur frühzeitigen Altersvorsorge abschließen. Die Riester-Förderung, quasi das Salz in der Suppe, erhalten sie jedoch nur, wenn sie eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben. Hierfür reicht ein versicherungspflichtiger Midijob. Der klassische Minijob (400 €) ist hingegen nur dahingehend rentenversicherungspflichtig, dass der Arbeitgeber 15% des Einkommens pauschal an die deutsche Rentenversicherung abführt, ohne dass diese Belastung auf den Arbeitnehmer überwälzt werden darf. Wenn der Arbeitnehmer hingegen seinen Rentenversicherungsanteil auf den Regelsatz von derzeit 19,9% aufstockt, die Differenz von 4,9%-Punkten also aus eigener Tasche bezahlt, entsteht eine Berechtigung auf die Riester-Förderung; außerdem erhöhen sich natürlich die Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung aufgrund steigender Anwartschaften.

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