Dienstag, 25. Mai 2010

Kein Geld bei Riester verschenken

Wer es versäumt, die Zulagen, die ihm aufgrund der Riester-Förderung zustehen, rechtzeitig (binnen einer Ausschlussfrist von zwei Jahren) zu beantragen, verschenkt bares Geld für seine private Altersvorsorge. Auch die Steuerersparnis kommt nicht von selbst, sondern bedarf eines Mitwirkens des Riester-Sparers. Wer nicht verpflichtet wäre, eine Einkommensteuererklärung abzugeben oder ansonsten von einer Antragsveranlagung keinen Nutzen hätte, sollte entsprechend wegen Riester den Kontakt zum Finanzamt suchen.

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