Montag, 10. Mai 2010

Riester für die eigenen vier Wände

Durch Abschluss einer Riester-Rente wird bei Bedarf auch der Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums staatlich gefördert. Entweder verwendet man das angesparte Vermögen teilweise oder vollständig zum Kauf eines Einfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder zur Darlehensablösung. Oder man lässt die staatlichen Zulagen direkt in die Finanzierung als Sondertilgungen einfließen (sog. Wohn-Riester).

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