Mietgarantien
Bei einer Mietgarantie ist vor allem ihr Beginn zu beachten. Für einen Anleger ist wichtig, dass als Garantiebeginn ein fester Termin vereinbart wird. Wird der Beginn der Garantie hingegen an die Bezugsfertigkeit der Immobilie gekoppelt, steht der Anleger bei nicht seltenen Bauverzögerungen unter Umständen ohne Garantieschutz da. Neben der Laufzeit der Garantie ist darüber hinaus deren Umfang zu prüfen.
Labels: Baudarlehen, Bauverzögerung, Garantie, Immobilienfinanzierung, Mietgarantie
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