Mittwoch, 24. März 2010

Kostenvergleich

Bei Darlehen wird häufig mit dem Effektiven Jahreszinssatz gemäß der Preisangabenverordnung geworben. Unter Umständen muss das so ermittelte günstigste Angebot jedoch nicht dasjenige sein, das unter Kostengesichtspunkten das beste ist. Nicht alle Kostenbestandteile werden nämlich in den Effektiven Jahreszins eingerechnet. Manche Nebenkosten der Finanzierung wie Bereitstellungszinsen oder Schätzungsgebühren bleiben nämlich außen vor.
Das preiswerteste Darlehensangebot weist nach Ablauf der Zinsbindungsfrist den geringsten Darlehensrestsaldo aus. Dieser ist aus dem Tilgungsplan ersichtlich. Interessenten sollten somit diesen bei der Entscheidung zu Rate ziehen.

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