Baudarlehen nach 10 Jahren kündbar
Auch sehr lange Zinsbindungsfristen von 15 oder 20 Jahren bedeuten nicht, dass sich der Kreditnehmer in jedem Fall unwiderruflich gebunden hat. Gesetzlich geregelt (§ 489 BGB) ist ein Kündigungsrecht nach 10 Jahren. Somit besteht einerseits die Möglichkeit, aus der laufenden Finanzierung “auszusteigen“ und eine Umfinanzierung zu günstigeren Konditionen in die Wege zu leiten. Andererseits macht das gesetzliche Kündigungsrecht den Abschluss eines Darlehens mit einer sehr langen Zinsbindungsfrist attraktiver, da es das Risiko mindert, von rückläufigen Zinsen während der Laufzeit überhaupt nicht profitieren zu können.
Labels: Darlehen, Kündigungsfrist, Umfinanzierung, Umschuldung, Zinsbindung
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