Vorteile des Bausparens bei der Immobilienfinanzierung
Durch die vereinbarungs- bzw. vertragsgemäße Bedienung seines Bausparvertrages erwirbt ein Bausparer einen Rechtsanspruch auf Auszahlung des Bauspardarlehens. Entsprechend ist die bei Beantragung eines Darlehens bei Kreditinstituten übliche und vorgeschriebene Bonitätsprüfung des Antragstellers entbehrlich.
Bauspardarlehen der Bausparkasse weist in der Regel zinsgünstige Konditionen auf; die Zinssätze bewegen sich durchgängig unterhalb des jeweiligen Kapitalmarktniveaus.
Bausparkassen ist es gestattet, auch nachrangige Darlehen zu vergeben. Dies bedeutet, dass das zugunsten der Bausparkasse im Grundbuch der finanzierten Immobilie eingetragene Grundpfandrecht auch einem anderen Grundpfandrecht – i.d.R. dem der finanzierenden Bank – nachgehen darf, im Verwertungsfalle also nachrangig bedient wird.
Diverse Bauspartarife sind als “Wohn-Riester“-fähig im Sinne des Eigenheimrentengesetzes zertifiziert worden. Die Altersvorsorgezulagen können hierbei als Sondertilgungsleistungen in die Baufinanzierung eingebracht werden.
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