Mittwoch, 1. Dezember 2010

Rabatte

Rabatte sind im Bereich der Finanzen gar nicht mal so selten. Beispielsweise lassen sich für Fonds Nachlässe auf den Ausgabeaufschlag realisieren, sofern man einen Vermittler findet, der seine Sonderkonditionen teilweise oder vollständig an den Kunden weitergibt. Weniger bekannt ist, dass es auch bei einer Baufinanzierung bisweilen Rabattmöglichkeiten gibt. Hierbei insbesondere zu nennen sind Rabatte auf die Zinssätze, die für ohnehin günstige öffentliche Fördergelder berechnet werden. Die Möglichkeit, diese Rabatte einzuräumen, hat grundsätzlich jede Bank oder Sparkasse. Allerdings ist es in der Praxis dem Kunden anzuraten, sich um eine Vermittlung durch einen entsprechend qualifizierten unabhängigen Finanzdienstleister zu bemühen.

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Donnerstag, 7. Oktober 2010

Nebenkosten bei der Baufinanzierung

Der ausgewiesene Effektive Jahreszins für aufzunehmende Darlehen im Rahmen einer Baufinanzierung beinhaltet u.a. folgende Kostenbestandteile nicht: Bürgschaftsprovisionen, Bereitstellungszinsen, Entgelte für Sondertilgungen, Kontoführungsgebühren und Schätzungskosten für die Immobilie. Interessenten sollten bei Kreditverhandlungen unbedingt nach diesen oder möglichen anderen gesondert in Rechnung gestellten Positionen fragen, um einen tatsächlich aussagekräftigen Vergleich der angebotenen Darlehenskonditionen durchführen zu können. Ein sinnvoller Vergleich bei mehreren Angeboten ergibt sich durch die Gegenüberstellung der jeweiligen Restschuld des Darlehens zum Ende der Zinsbindungsfrist. Hierfür gibt es kostenlose Baufinanzierungsrechner.

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Freitag, 23. Juli 2010

Bonität

Die Bonität eines Kunden stellt das maßgebliche Kriterium bei der Kreditvergabe dar. Die Entscheidung, ob, zu welchen Bedingungen und zu welchen Konditionen ein Kredit vergeben wird, richtet sich in erster Linie nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Kunden. Hierbei stellt sich die Bank oder Sparkasse die Frage, inwieweit der Kunde entsprechend seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse voraussichtlich in der Lage sein wird, die bestehenden und durch die Neukreditvergabe hinzukommenden finanziellen Verpflichtungen vereinbarungsgemäß und planmäßig zu begleichen. Daneben fließt in die Bonität auch die persönliche Kreditwürdigkeit ein. Anhaltspunkte dafür, dass diese zweifelhaft sein könnte, finden sich mitunter in Negativmerkmalen in der Schufa-Auskunft. Für die Prüfung der Bonität benötigen Kreditinstitute eine Selbstauskunft, eine Schufa-Auskunft, Verdienstbescheinigungen und aktuelle Kontoauszüge, bei einer Baufinanzierung zusätzlich auch Objektunterlagen. Falls es sich hierbei nicht um eine Vollfinanzierung handelt, sind auch Nachweise über vorhandene Eigenmittel, die in die Finanzierung einzubringen sind, erforderlich.

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Montag, 15. März 2010

Effektiver Jahreszins bei Baudarlehen

Für einen umfassenden Kreditkostenvergleich ist der effektive Jahreszins, den Kreditinstitute angeben müssen, ein guter Anhaltspunkt. Leider sind hierin nicht zwangsläufig alle Nebenkosten, die mit der Darlehensgewährung verbunden sind, enthalten. Beispielsweise fehlen Bereitstellungszinsen, die von vielen Banken und Sparkassen berechnet werden, falls sich die Auszahlung der Darlehensmittel verzögert.
Für einen exakten Vergleich der Kreditkosten sollten sich Interessenten daher die Restschuld des Darlehens nach Ablauf der Zinsbindungsfrist nennen lassen.

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Montag, 15. Februar 2010

Baufinanzierung günstig gestalten

Umfassenden Konditionsvergleich vornehmen
Grundsätzlich, also unabhängig von der Finanzierungshöhe, ist es zu empfehlen, unabhängige Finanzdienstleister im Rahmen des Konditionsvergleichs einzuschalten. Diese sind häufig auch darauf spezialisiert, Baufinanzierungen ohne Eigenkapitaleinsatz darstellen zu können. Öffentliche Fördergelder verbilligen die Gesamtkosten quasi generell. Sie einzubinden, kann bei Banken und Sparkassen nicht unbedingt als Standard angesehen werden (wg. Verwaltungsaufwand und niedriger Margen).

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Vorteile des Bausparens bei der Immobilienfinanzierung

Durch die vereinbarungs- bzw. vertragsgemäße Bedienung seines Bausparvertrages erwirbt ein Bausparer einen Rechtsanspruch auf Auszahlung des Bauspardarlehens. Entsprechend ist die bei Beantragung eines Darlehens bei Kreditinstituten übliche und vorgeschriebene Bonitätsprüfung des Antragstellers entbehrlich.
Bauspardarlehen der Bausparkasse weist in der Regel zinsgünstige Konditionen auf; die Zinssätze bewegen sich durchgängig unterhalb des jeweiligen Kapitalmarktniveaus.
Bausparkassen ist es gestattet, auch nachrangige Darlehen zu vergeben. Dies bedeutet, dass das zugunsten der Bausparkasse im Grundbuch der finanzierten Immobilie eingetragene Grundpfandrecht auch einem anderen Grundpfandrecht – i.d.R. dem der finanzierenden Bank – nachgehen darf, im Verwertungsfalle also nachrangig bedient wird.
Diverse Bauspartarife sind als “Wohn-Riester“-fähig im Sinne des Eigenheimrentengesetzes zertifiziert worden. Die Altersvorsorgezulagen können hierbei als Sondertilgungsleistungen in die Baufinanzierung eingebracht werden.

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