Montag, 30. Mai 2011

Vermögensbildung

Mit Riester lässt sich auf zweierlei Art Vermögen bilden: Entweder man spart oder man reduziert Schulden, was netto denselben Effekt hat. Allerdings ist, um mitmachen zu können bei der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge Voraussetzung, dass man zum geförderten Personenkreis zählt. Dies trifft bei Arbeitnehmern und Beamten zu, ohne dass es hierbei Einkommensgrenzen gibt, die zu beachten wären. Schwieriger kann es bei Selbstständigen sein; im Detail kann dies beispielsweise bei einer unabhängigen Unternehmensberatung geklärt werden, inwieweit die Riester-Förderung gesichert werden kann.
Wenn man zum geförderten Personenkreis zählt, was sich übrigens Jahr für Jahr neu bemisst, ist zu entscheiden, wie man Riester nutzen möchte: Zum Tilgen bestehender Schulden durch eine bestehende Baufinanzierung oder zum langfristigen Sparen mit dem Ziel, eine zusätzliche Rente zu generieren. Zum Sparen stehen als Instrumente sowohl Versicherungen als auch Fonds- und Banksparpläne zur Auswahl. Wohn-Riester als Tilgungsvariante ist dann ein probates Mittel, wenn man Eigenheimbesitzer ist oder es sehr zeitnah werden möchte. Bei einer bereits laufenden privaten Immobilienfinanzierung kann man diesen Joker auch später ziehen, beispielsweise nach Auslaufen einer Zinsbindungsvereinbarung anlässlich der Neuverhandlung einer Anschlussfinanzierung.

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Montag, 29. November 2010

Klassische Vermögensverwaltung

Gemischte Fonds sind als klassisches Instrument der Vermögensverwaltung die älteste Form des Investmentfonds. Wie alle offenen Fonds sind sie dadurch gekennzeichnet, dass sie das Kapital verschiedener, in der Regel sehr vieler Anleger aufnehmen und entsprechend den Statuten in verschiedene Wertpapiere investieren. Die Anteilseigner erwerben gemeinschaftliches Bruchteilseigentum an den Vermögensgegenständen. Sofern sie in Deutschland zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind, unterliegen sie der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie sind als Sondervermögen konzipiert, fallen entsprechend im Falle der Insolvenz der Kapitalanlagegesellschaft nicht in die Insolvenzmasse. Die Vermögenswerte der Anleger sind mithin vor dem Zugriff Dritter geschützt. Die Verwahrung der Vermögenswerte erfolgt bei einer von der Investment- bzw. Kapitalanlagegesellschaft unabhängigen Depotbank, die auch die Käufe und Verkäufe von Wertpapieren ausführt und die Übereinstimmung der Transaktionen mit den Regularien entsprechend den Statuten des Investmentfonds überwacht.
Gemischte Fonds investieren sowohl in Aktien als auch in Anleihen, bisweilen auch in weitere Anlageklassen wie Immobilien oder Rohstoffe. Das Verhältnis zwischen den einzelnen Anlageklassen ist grundsätzlich flexibel. Der Aktienanteil erfährt jedoch in der Regel statutarisch eine festgelegte Obergrenze, um das Maximalrisiko festzulegen. Entsprechend werden je nach Risikogehalt defensive, ausgewogene, flexible und dynamische Mischfonds unterschieden.

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Montag, 22. November 2010

Welche Fonds?

Für einen Einstieg und auch einen wesentlichen Bestandteil des in Fonds längerfristig anzulegenden Vermögens empfehlen sich breit streuende, idealerweise global investierende Aktienfonds als Basisinvestment. Insbesondere Fonds mit einem sogenannten Value-Ansatz, die nach Aktien suchen, die im Hinblick auf den Substanzwert, die Marktposition und die erwartete Gewinnentwicklung als unterbewertet anzusehen sind, haben langfristig durch eine überdurchschnittliche Wertentwicklung ihr Potenzial dahin gehend gezeigt, einen wertvollen Eckpfeiler für den Vermögensaufbau und damit auch die flexible private Altersvorsorge darstellen zu können. Bei einem höheren Sicherheitsbedürfnis lassen sich die Renditechancen von Fonds auch mit Garantien und Mindestverzinsungen im Rahmen ausgewählter Fondspolicen kombinieren.

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Freitag, 23. Juli 2010

Bonität

Die Bonität eines Kunden stellt das maßgebliche Kriterium bei der Kreditvergabe dar. Die Entscheidung, ob, zu welchen Bedingungen und zu welchen Konditionen ein Kredit vergeben wird, richtet sich in erster Linie nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Kunden. Hierbei stellt sich die Bank oder Sparkasse die Frage, inwieweit der Kunde entsprechend seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse voraussichtlich in der Lage sein wird, die bestehenden und durch die Neukreditvergabe hinzukommenden finanziellen Verpflichtungen vereinbarungsgemäß und planmäßig zu begleichen. Daneben fließt in die Bonität auch die persönliche Kreditwürdigkeit ein. Anhaltspunkte dafür, dass diese zweifelhaft sein könnte, finden sich mitunter in Negativmerkmalen in der Schufa-Auskunft. Für die Prüfung der Bonität benötigen Kreditinstitute eine Selbstauskunft, eine Schufa-Auskunft, Verdienstbescheinigungen und aktuelle Kontoauszüge, bei einer Baufinanzierung zusätzlich auch Objektunterlagen. Falls es sich hierbei nicht um eine Vollfinanzierung handelt, sind auch Nachweise über vorhandene Eigenmittel, die in die Finanzierung einzubringen sind, erforderlich.

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Donnerstag, 10. Juni 2010

Baufinanzierung mit Fonds

Eine Baufinanzierung ist nicht der Raum für finanzielle Experimente. Entsprechend sollten Tilgungssurrogate (Fonds oder kapitalbildende Versicherungen) anstelle einer planmäßigen Tilgung nur dann vereinbart werden, wenn der Kunde mit dem Risiko, dass das angesparte Guthaben nicht ausreicht, das Darlehen zu dessen Endfälligkeit vollständig abzulösen, ruhig schlafen kann, da ausreichende liquide Vermögenswerte vorhanden sind.

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Mittwoch, 2. Juni 2010

Fonds zur Altersvorsorge

Fonds können einen wertvollen Baustein für die private Altersvorsorge darstellen. In Ergänzung zu den Rentenansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung lässt sich mit Hilfe von Fondssparplänen über einen langen Zeitraum ein erkleckliches Vermögen aufbauen. Dieses kann im Ruhestand flexibel durch einen Auszahlplan oder Einmalentnahmen verwendet werden.

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