Freitag, 23. Juli 2010

Bonität

Die Bonität eines Kunden stellt das maßgebliche Kriterium bei der Kreditvergabe dar. Die Entscheidung, ob, zu welchen Bedingungen und zu welchen Konditionen ein Kredit vergeben wird, richtet sich in erster Linie nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Kunden. Hierbei stellt sich die Bank oder Sparkasse die Frage, inwieweit der Kunde entsprechend seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse voraussichtlich in der Lage sein wird, die bestehenden und durch die Neukreditvergabe hinzukommenden finanziellen Verpflichtungen vereinbarungsgemäß und planmäßig zu begleichen. Daneben fließt in die Bonität auch die persönliche Kreditwürdigkeit ein. Anhaltspunkte dafür, dass diese zweifelhaft sein könnte, finden sich mitunter in Negativmerkmalen in der Schufa-Auskunft. Für die Prüfung der Bonität benötigen Kreditinstitute eine Selbstauskunft, eine Schufa-Auskunft, Verdienstbescheinigungen und aktuelle Kontoauszüge, bei einer Baufinanzierung zusätzlich auch Objektunterlagen. Falls es sich hierbei nicht um eine Vollfinanzierung handelt, sind auch Nachweise über vorhandene Eigenmittel, die in die Finanzierung einzubringen sind, erforderlich.

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Montag, 15. Februar 2010

Wohn-Riester

Durch die neue Eigenheimrente (“Wohn-Riester“) wurde die Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums ausgeweitet und verbessert. Es besteht nunmehr auch die Möglichkeit, die staatlichen Zulagen direkt in die Immobilienfinanzierung als Sondertilgungen zu integrieren.
Für die Wohn-Riester-Förderung gibt es ansonsten keine Besonderheiten: Förderberechtigt sind, neben Beamten und sonstigen Empfängern von Besoldungsbezügen, alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also insbesondere Arbeitnehmer (ohne Einkommensgrenzen). Wer nicht förderberechtigt ist, etwa Hausfrauen oder Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht, wird (mittelbar) begünstigt, sofern der förderberechtigte Ehegatte einen eigenen Riester-Vertrag abschließt und bespart.
Die staatliche Altersvorsorgezulage beläuft sich auf bis zu 154 € jährlich je Zulageberechtigten. Darüber hinaus werden für Kinder, gekoppelt an den Kindergeldanspruch, zusätzlich bis zu 185 € bzw. 300 € (ab 2008 Geborene) gewährt. Wie bei den übrigen Formen der Riester-Verträge lohnt sich auch das Wohn-Riestern insbesondere für kinderreiche Familien.

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