Montag, 15. Februar 2010

Wohn-Riester

Durch die neue Eigenheimrente (“Wohn-Riester“) wurde die Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums ausgeweitet und verbessert. Es besteht nunmehr auch die Möglichkeit, die staatlichen Zulagen direkt in die Immobilienfinanzierung als Sondertilgungen zu integrieren.
Für die Wohn-Riester-Förderung gibt es ansonsten keine Besonderheiten: Förderberechtigt sind, neben Beamten und sonstigen Empfängern von Besoldungsbezügen, alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also insbesondere Arbeitnehmer (ohne Einkommensgrenzen). Wer nicht förderberechtigt ist, etwa Hausfrauen oder Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht, wird (mittelbar) begünstigt, sofern der förderberechtigte Ehegatte einen eigenen Riester-Vertrag abschließt und bespart.
Die staatliche Altersvorsorgezulage beläuft sich auf bis zu 154 € jährlich je Zulageberechtigten. Darüber hinaus werden für Kinder, gekoppelt an den Kindergeldanspruch, zusätzlich bis zu 185 € bzw. 300 € (ab 2008 Geborene) gewährt. Wie bei den übrigen Formen der Riester-Verträge lohnt sich auch das Wohn-Riestern insbesondere für kinderreiche Familien.

Labels: , , , , , , ,

0 Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Abonnieren Kommentare zum Post [Atom]

<< Startseite