Montag, 29. November 2010

Klassische Vermögensverwaltung

Gemischte Fonds sind als klassisches Instrument der Vermögensverwaltung die älteste Form des Investmentfonds. Wie alle offenen Fonds sind sie dadurch gekennzeichnet, dass sie das Kapital verschiedener, in der Regel sehr vieler Anleger aufnehmen und entsprechend den Statuten in verschiedene Wertpapiere investieren. Die Anteilseigner erwerben gemeinschaftliches Bruchteilseigentum an den Vermögensgegenständen. Sofern sie in Deutschland zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind, unterliegen sie der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie sind als Sondervermögen konzipiert, fallen entsprechend im Falle der Insolvenz der Kapitalanlagegesellschaft nicht in die Insolvenzmasse. Die Vermögenswerte der Anleger sind mithin vor dem Zugriff Dritter geschützt. Die Verwahrung der Vermögenswerte erfolgt bei einer von der Investment- bzw. Kapitalanlagegesellschaft unabhängigen Depotbank, die auch die Käufe und Verkäufe von Wertpapieren ausführt und die Übereinstimmung der Transaktionen mit den Regularien entsprechend den Statuten des Investmentfonds überwacht.
Gemischte Fonds investieren sowohl in Aktien als auch in Anleihen, bisweilen auch in weitere Anlageklassen wie Immobilien oder Rohstoffe. Das Verhältnis zwischen den einzelnen Anlageklassen ist grundsätzlich flexibel. Der Aktienanteil erfährt jedoch in der Regel statutarisch eine festgelegte Obergrenze, um das Maximalrisiko festzulegen. Entsprechend werden je nach Risikogehalt defensive, ausgewogene, flexible und dynamische Mischfonds unterschieden.

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Montag, 22. November 2010

Welche Fonds?

Für einen Einstieg und auch einen wesentlichen Bestandteil des in Fonds längerfristig anzulegenden Vermögens empfehlen sich breit streuende, idealerweise global investierende Aktienfonds als Basisinvestment. Insbesondere Fonds mit einem sogenannten Value-Ansatz, die nach Aktien suchen, die im Hinblick auf den Substanzwert, die Marktposition und die erwartete Gewinnentwicklung als unterbewertet anzusehen sind, haben langfristig durch eine überdurchschnittliche Wertentwicklung ihr Potenzial dahin gehend gezeigt, einen wertvollen Eckpfeiler für den Vermögensaufbau und damit auch die flexible private Altersvorsorge darstellen zu können. Bei einem höheren Sicherheitsbedürfnis lassen sich die Renditechancen von Fonds auch mit Garantien und Mindestverzinsungen im Rahmen ausgewählter Fondspolicen kombinieren.

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Montag, 15. Februar 2010

Kindergelderhöhung als Ausbildungsvorsorge

Die diesjährige Kindergelderhöhung bringt eine steuer- und sozialversicherungsfreie Erhöhung des Familieneinkommens von 20 € monatlich je Kind mit sich. Fürsorglichen Eltern bietet sich die Chance, eben diesen Betrag zur Absicherung der Ausbildung ihrer Sprößlinge zu verwenden.
Ob die Anlage in einem Fondssparplan erfolgt oder im Rahmen einer auf den Namen des Kindes abzuschließenden privaten Rentenversicherung (mit der Option auf eine einmalige oder teilweise Kapitalleistung zum Laufzeitende) ist letztlich eine Frage des individuellen Bedürfnisses nach Sicherheit sowie der gewünschten Flexibilität während der Laufzeit.
In jedem Fall lässt sich Juniors Vermögensaufbau steuerfrei realisieren: Im Rahmen eines Versicherungsmantels ohnehin, und bei Besparung eines Fondssparplanes durch die Ausnutzung des Sparerpauschbetrages des Kindes von 801 € jährlich. Die Auszahlungsphase, insbesondere, wenn sie als Einmalentnahme erfolgt, kann zwar zunächst mit einer Belastung durch Kapitalertragsteuer verbunden sein; da das Kind zu Beginn seiner Ausbildungs- bzw. Studienzeit jedoch kaum über nennenswerte sonstige Einkünfte verfügen wird, wären die abgeführten Steuern im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wiederum zu erstatten.
Zusammengefasst bietet der kleine, unerwartete Geldsegen für Eltern die Chance, die Ausbildung ihrer Kinder durch die verbesserte staatliche Förderung zielgerichtet auf ein solides Fundament zu stellen, dem Zinseszinseffekt sei Dank.

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