Freitag, 22. Juni 2012

Berufsstarterbonus

Der frühe Vogel fängt den Wurm, auch bei der Altersvorsorge mit Riester. Berufsstarter verfügen über einen nur geringen finanziellen Spielraum. Meistens müssen von der Ausbildungsvergütung auch Miet- und sonstige Kosten bestritten werden. Dennoch besteht ein lukratives Angebot seitens des Staates, bereits mit sehr geringen Beträgen eine zusätzliche staatliche Förderung zu erhalten. Die Riester-Rente hat grundsätzlich den Nachteil, dass sie nur für die Stärkung der privaten Altersvorsorge geeignet ist, dennoch sollten insbesondere Berufsstarter sich frühzeitig hiermit vertraut machen und einen möglichst renditestarkes Angebot auswählen.


Im ersten Jahr der Berufstätigkeit reicht es bereits, lediglich den Sockelbetrag von 60 € auf seinen Riester-Vertrag einzuzahlen, was einem monatlichen Aufwand von lediglich 5 € entspricht, um einerseits den einmaligen Berufsstarterbonus von 200 €, andererseits die volle staatliche Altersvorsorgezulage von 154 € zu erhalten. Später kann der monatliche Betrag bei einem höheren Einkommen flexibel angepasst werden, um sich weiterhin die maximale Zulage zu sichern und die staatliche Förderung insgesamt durch Steuervergünstigungen zu optimieren. Hierzu ist kein weiterer Altersvorsorgevertrag notwendig. Der bestehende Riester-Vertrag wird lediglich flexibel an die individuellen Bedürfnisse angepasst. Möglich ist dies insbesondere, wenn man Fonds, die für die Riester-Rente als Sparplan zertifiziert sind, auswählt. Fondspolicen als Riester-Vertrag bieten ebenso wie Riester-Fonds nach allgemeinen Erfahrungen auf lange und sehr lange Sicht die höchsten Renditechancen, da sie zu einem maßgeblichen Anteil auf Aktien setzen. Gegen Ende der vereinbarten Laufzeit, wenn der Beginn des Ruhestands zunehmend in Blickweite gelangt, wird grundsätzlich automatisch auf risikolosere Anlagen umgeschichtet, um Verluste auf der Zielgeraden minimieren zu können. In aller Regel sind fondsgebundene Versicherungen allerdings mit höheren Kosten für den Anleger belastet als reine Riester-Fonds, die als Sparplan zur Verfügung stehen.

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Freitag, 27. Mai 2011

Gesamtverzinsung

Wenn man liest, die Gesamtverzinsung einer Lebensversicherung sei höher als der Zinssatz für sichere Geldanlagen, klingt das gut, ist auch richtig, nur leider ein Fall von Äpfel-mit Birnen-vergleichen. Denn: Die Gesamtverzinsung bezieht sich nicht prozentual auf die gesamte Versicherungsprämie, sondern nur auf deren (niedrigeren) Sparanteil nach Abzug der Kosten, hat entsprechend nur entfernt etwas mit der Rendite zu tun. Womöglich ist sie ein brauchbares Kriterium, um gute von weniger guten Lebensversicherungen unterscheiden zu können. Spätestens beim Vergleich mit alternativen Formen der Geldanlage, ob mit oder ohne Versicherungen, wird die Gesamtverzinsung zunehmend unbrauchbarer, zumal sie sich ohnehin Jahr für Jahr ändert und für die Zukunft nicht garantiert, sondern nur prognostiziert wird. Bleibt man bei kapitalbildenden Versicherungen, sollte man unbedingt vor einer (langfristigen!) Entscheidung auch gute und preiswerte Fondspolicen sowie Riester, die staatlichen geförderte private Altersvorsorge, eingehend prüfen und in Betracht ziehen. Nicht nur wegen allgemein seit Jahren rückläufiger Gesamtverzinsungen von Lebensversicherungen.

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Montag, 16. Mai 2011

Lohnen Lebensversicherungen?

Ob sich Lebensversicherungen weiterhin für Versicherte lohnen, hängt von deren Zielsetzung ab. Eine reine Risiko-Lebensversicherung lohnt immer dann – bzw. ist bei gesundem Menschenverstand eigentlich unentbehrlich –, wenn es gilt, ein finanzielles Desaster, das auf Hinterbliebene zukommen würde, abzusichern. Ein Beispiel ist eine Baufinanzierung, die nach dem Tod des Alleinverdieners von den Angehörigen nicht mehr bedient werden könnte. Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen sieht dies anders aus: Die Renditen der Versicherungen sinken seit Jahren, was vornehmlich zusammenhängt mit dem rückläufigen Ergebnis aus Kapitalanlagen, das die Versicherungen erwirtschaften konnten oder zumindest in Form der jährlichen Überschussbeteiligung an die Kunden weitergegeben wurde. Ab kommendem Jahr wird der gesetzliche höchstens zulässige Garantiezins sinkt, wobei hierdurch lediglich die Entwicklung der letzten Jahre – historisch niedrige Zinsen über einen längeren Zeitraum – nachvollzogen wird. Neuabschlüsse noch 2011 sind also attraktiver, als bis 2012 zu warten. Bevor man allerdings noch 2011 eine Lebensversicherung zum Zwecke des langfristigen Vermögensaufbaus bis hin zur Stärkung der privaten Altersvorsorge abschließt, sollte man sich in jedem Fall gut über mögliche Alternativen für die langfristige regelmäßige Geldanlage informieren. Als konservativer Anleger mag man sich besonders für Garantieleistungen interessieren, die in vielen privaten Rentenversicherungen, auch in einigen Fondspolicen ein Mindestkapital absichern. Für chancenorientiertere und risikobewusstere Anleger wären eher Sparpläne in Fonds ohne Ausgabeaufschlag eine Option.

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Montag, 18. April 2011

Staatlich geförderter Sparplan

Riester-Sparpläne bieten als Vorteil gegenüber anderen Sparformen die Möglichkeit, eine beträchtliche staatliche Förderung zu erhalten. Diese Fördermöglichkeit hat zudem den Reiz, anders als etwa bei VL-Fonds, dass sie sukzessive fließt und Jahr für Jahr zusätzlich investiert wird, ohne dass der Sparer sich hierum kümmern muss. Die eigentliche Riester-Rente fließt als zusätzliches regelmäßiges Einkommen als Ergänzung zu den übrigen Altersbezügen wie gesetzliche Rente oder Betriebsrente nach Ende der Sparphase des Riester-Vertrags in Form eines Auszahlplans und im Anschluss ab dem 85. Lebensjahr in Form einer lebenslangen Leibrente. Zudem ist eine flexibel zu handhabende Möglichkeit zu Beginn des Auszahlplans gegeben. Diese besteht darin, einmalig bis zu 30 Prozent des angesammelten Kapitals zur freien Verwendung zu entnehmen. Als Alternative für Eigenheimbesitzer besteht die Möglichkeit, dieses Vorsorgeinstrument zielgerichtet für das Eigenheim bzw. selbstgenutztes Wohneigentum im Allgemeinen, also auch für eine Eigentumswohnung, einzusetzen. Entweder bringt man die staatliche Förderung bereits in die Baufinanzierung ein (Wohn-Riester) oder man verwendet das angesparte Vermögen für selbstgenutztes Wohneigentum. Zu Beginn der Auszahlungsphase kann das Altersvorsorgevermögen nämlich anstelle einer flexiblen Entnahme von Teilbeträgen zur freien Verwendung auch zu einem Großteil oder sogar komplett für den Erwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie eingesetzt werden. Die staatliche Förderung muss in diesem Fall, anders als bei einer vorzeitigen Auflösung des Vertrags, nicht zurückgezahlt werden. Anstelle eines Immobilienerwerbs dürfen auch entsprechende Darlehen durch das Guthaben abgelöst werden, wenn aus einer ursprünglichen Finanzierung noch offene Darlehensbeträge zu Beginn des Ruhestands bestehen. Wer für seinen Riester-Vertrag keine staatliche Förderung erhalten hat, ist ohnehin frei in Bezug auf die Verwendung des Vermögens. In steuerlicher Hinsicht werden Riester-Fonds in diesem Fall grundsätzlich wie Fondspolicen behandelt. Dasselbe gilt auch für Beträge, die über die Förderhöchstbeträge hinaus in den Vertrag eingezahlt wurden.

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Mittwoch, 12. Januar 2011

Vorsicht bei Modethemen für die Geldanlage

Anleger sollten den Anteil an Fonds, die spezielle Trends aufgreifen, nicht zu hoch gewichten. Es besteht das Risiko, dass diese Themenfonds überdurchschnittlich stark schwanken, der nachhaltige herausragende Erfolg jedoch ausbleibt. Beispielsweise Investments rund um das Thema Erneuerbare Energien können als Beimischung durchaus von Interesse sein, wie auch Anlagen in Fonds, die gezielt in den Bereich Infrastruktur investieren. Dennoch sollte der Grundstock in breit streuende Basisinvestments angelegt werden. Dies mindert die Verlustrisiken ungemein, die im Worst Case dann auftreten, wenn Trend oder Thema sich erschöpfen und deutlich wird, dass die Preise in der Vergangenheit bereits stark überzogen waren (vgl. in der Vergangenheit Internet oder Biotechnologie). Auch sollte der Anteil an Aktienfonds grundsätzlich nicht zu hoch bemessen werden. Je kürzer die geplante Anlagedauer ist, desto eher bietet es sich an, Mischfonds in Betracht zu ziehen. Eine Alternative wären auch gute Fondspolicen, die ein automatisches und kostenloses Ablaufmanagement beinhalten, zum Ende der Laufzeit hin das Risiko somit planmäßig und systematisch reduzieren.

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Montag, 22. November 2010

Welche Fonds?

Für einen Einstieg und auch einen wesentlichen Bestandteil des in Fonds längerfristig anzulegenden Vermögens empfehlen sich breit streuende, idealerweise global investierende Aktienfonds als Basisinvestment. Insbesondere Fonds mit einem sogenannten Value-Ansatz, die nach Aktien suchen, die im Hinblick auf den Substanzwert, die Marktposition und die erwartete Gewinnentwicklung als unterbewertet anzusehen sind, haben langfristig durch eine überdurchschnittliche Wertentwicklung ihr Potenzial dahin gehend gezeigt, einen wertvollen Eckpfeiler für den Vermögensaufbau und damit auch die flexible private Altersvorsorge darstellen zu können. Bei einem höheren Sicherheitsbedürfnis lassen sich die Renditechancen von Fonds auch mit Garantien und Mindestverzinsungen im Rahmen ausgewählter Fondspolicen kombinieren.

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Dienstag, 26. Oktober 2010

Rendite mit Fonds und Garantie

Fondspolicen nach dem UWP-Prinzip garantieren entsprechend den Vertragsbedingungen eine Mindestrendite, obwohl sie zu einem hohen Anteil in Aktien investieren. Der Kunde partizipiert im Ergebnis in voller Höhe an den erwirtschafteten Erträgen und ist nicht darauf angewiesen, dass eine Überschussbeteiligung, wie sie bei klassischen Policen üblich ist, einen höheren Ertrag als die Garantieverzinsung einfährt. Bei Tod des Versicherungsnehmers in der Ansparphase erhalten die Erben bzw. die versicherte Person im Übrigen nicht nur die eingezahlten Beiträge, sondern auch die höheren Erträge aus dem Fondsguthaben. Für die private Altersvorsorge sind UWP-Policen aus diesen und anderen Gründen empfehlenswert. In Vergleichen renommierter Fachzeitschriften schneiden sie durchweg gut ab.

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Freitag, 17. September 2010

Welche private Rentenversicherung?

Annähernd jede Versicherungsgesellschaft bietet private Rentenversicherungen für den langfristigen Vermögensaufbau bzw. die private Altersvorsorge an. Grundsätzlich kann man unterscheiden zwischen der “klassischen“ Rentenversicherung, bei der das Versicherungsunternehmen die Geldanlage nach meist konservativen Gesichtspunkten vornimmt, und Fondspolicen. Hierbei werden die Sparbeiträge des Anlegers in Fonds investiert. Fonds bieten grundsätzliche tendenziell höhere Renditechancen, beinhalten allerdings im Gegenzug auch höhere Risiken. Diese kann man durch Wahl konservativerer Fonds, rechtzeitige Umschichtungen vor Vertragsende, Wertsicherungsfonds oder Garantiefonds reduzieren bzw. minimieren. Oder man entscheidet sich für UWP. Die Abkürzung steht für Unitised With Profits. Es handelt sich um eine besondere Variante einer fondsgebundenen Rentenversicherung, die mit einem Garantiekonzept und einer garantierten Mindestverzinsung ausgestattet ist, obwohl die Geldanlage in einem chancenorientierten gemischten Fonds mit einer hohen Aktienquote erfolgt. Da die Policen zudem preisgünstig hinsichtlich der Kosten sind, ist die Ablaufleistung im Vergleich zu anderen Versicherungen sehr hoch.

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