Freitag, 23. Juli 2010

Vorfälligkeitsentschädigung

Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt dann an, wenn ein Darlehen, beispielsweise für eine Baufinanzierung, durch eine andere Bank abgelöst wird oder vom Kunden vorzeitig zurückgezahlt wird, jedoch nur dann, wenn eine Festzinsvereinbarung getroffen wurde. Die Vorfälligkeitsentschädigung wird von der jeweiligen Bank oder Sparkasse als Schaden für den entgangenen Zinsgewinn im Vergleich zur ursprünglich vertraglich vereinbarten Fortführung des Kredits in Rechnung gestellt.
Vermeiden lässt sich eine Vorfälligkeitsentschädigung durch vertragliche Vereinbarung im Vorfeld bzw. durch eine variable Zinsgestaltung. Letztere beinhaltet zwar das Recht, das Darlehen mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zurückzahlen zu können, ist allerdings mit dem Risiko verbunden, dass sich bei einem Zinsanstieg die Kosten für die Finanzierung erhöhen.

Labels: , , , , , ,

Mittwoch, 10. März 2010

Baudarlehen nach 10 Jahren kündbar

Auch sehr lange Zinsbindungsfristen von 15 oder 20 Jahren bedeuten nicht, dass sich der Kreditnehmer in jedem Fall unwiderruflich gebunden hat. Gesetzlich geregelt (§ 489 BGB) ist ein Kündigungsrecht nach 10 Jahren. Somit besteht einerseits die Möglichkeit, aus der laufenden Finanzierung “auszusteigen“ und eine Umfinanzierung zu günstigeren Konditionen in die Wege zu leiten. Andererseits macht das gesetzliche Kündigungsrecht den Abschluss eines Darlehens mit einer sehr langen Zinsbindungsfrist attraktiver, da es das Risiko mindert, von rückläufigen Zinsen während der Laufzeit überhaupt nicht profitieren zu können.

Labels: , , , ,