Dienstag, 2. März 2010

Wohngebäudeversicherung mit Sparpotenzial

Alle Versicherungen lassen sich nach der jüngsten Reform des Versicherungsvertragsgesetzes spätestens zum Ende einer Laufzeit von drei Jahren küngigen. Hausbesitzer sollten in diesem Zusammenhang beizeiten über ihre Wohngebäudeversicherung nachdenken und sich vergewissern, dass ihr Eigenheim auch preiswert versichert ist. Die Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften sind, grob gesagt, recht einheitlich. Die Prämien unterscheiden sich jedoch zum Teil beträchtlich.

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