Private Rentenversicherung
Eine private Rentenversicherung ist neben der selbstgenutzten Immobilie der klassische Weg für den langfristigen Vermögensaufbau bzw. die private Altersvorsorge. Im Zuge der zunehmenden Einschnitte bei der gesetzlichen Rentenversicherung haben private Rentenversicherungen zur Schließung von Lücken bei der Altersvorsorge weiterhin an Bedeutung gewonnen.
Im Unterschied zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung ist die private Rentenversicherung mit keinem speziellen Todesfallschutz ausgestattet, der im Falle des Ablebens des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person während der Vertragslaufzeit eine vereinbarte Versicherungssumme zur Auszahlung bringen würde. Da diese Kosten für die Absicherung des Todesfallrisikos entfallen, bietet eine Rentenversicherung im Gegenzug eine höhere Rendite im Vergleich zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung.
Ansonsten bestehen viele Gemeinsamkeiten zwischen Rentenversicherungen und Lebensversicherungen. Rentenversicherungen werden sowohl “klassisch“ (mit einer Anlage der Sparbeiträge im Deckungsstock der Versicherungsgesellschaft) als auch fondsgebunden (mit einer Anlage in Fonds) angeboten. Der Staat fördert den Abschluss privater Rentenversicherungen auf diversen Wegen: Je nach Ausstattung des jeweiligen Versicherungsvertrages – Basis-Rente, Riester-Rente, Direktversicherung oder konventionelle Rentenversicherung – kommen steuerliche und/oder sozialversicherungsrechtliche Vergünstigungen, Zuschüsse sowie Schutz- und Sicherungsmaßnahmen zum Tragen.
Labels: Altersvorsorge, Direktversicherung, Immobilie, Lebensversicherung, Rendite, Rentenversicherung, Riester, Riester-Rente, Rürup, staatliche Förderung
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