Bausparförderung
Die staatliche Förderung des Erwerbs von selbstgenutztem Wohneigentum hat in Deutschland eine lange Tradition. Aufgrund sozialpolitischer Überlegungen wurde und wird der Wunsch vieler Menschen nach den eigenen vier Wänden durch verschiedene staatliche Zuschüsse und Vergünstigungen gefördert, um die Finanzierung eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung bewerkstelligen zu können. Insbesondere ist in diesem Zusammenhang die mittlerweile abgeschaffte und durch andere Maßnahmen ersetzte Eigenheimzulage zu erwähnen.
Bausparen stellte bereits in der Vergangenheit ein staatlich gefördertes Instrument auf dem Weg zur Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums dar; so waren beispielsweise ehemals die Bausparbeiträge unter bestimmten Voraussetzungen direkt als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung absetzbar.
Aktuell bestehen drei Förderinstrumente, die auch zusammen bzw. gleichzeitig in Anspruch genommen werden können, mit denen das Bausparen zusätzlich zu seinen ohnehin bestehenden Vorzügen wie zinsgünstige Kredite in Form eines Bauspardarlehens noch attraktiver gestaltet werden kann.
Einerseits besteht die Möglichkeit, durch die Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen (VL) in einem Bausparvertrag im Rahmen geltender Einkommensgrenzen die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage zu erhalten. Zum Zweiten wird, ebenfalls unter Berücksichtigung von Einkommensgrenzen und unter der Maßgabe einer wohnwirtschaftlichen Verwendung, die staatliche Wohnungsbauprämie gewährt. Zum Dritten kann auch Riester genutzt werden: Es sind diverse Bauspartarife entsprechend den Bestimmungen des Eigenheimrentengesetzes zertifiziert worden. Entsprechend kann die private Baufinanzierung bzw. Immobilienfinanzierung durch Abschluss eines speziellen Darlehens, das landläufig als Wohn-Riester bekannt ist, deutlich günstiger durch die staatliche Förderung in Form von Altersvorsorgezulagen und Sonderausgabenabzug gestaltet werden.
Labels: Baufinanzierung, Bausparen, Bausparvertrag, Immobilienfinanzierung, Kredite, Riester, Riester-Förderung, staatliche Förderung, Wohn-Riester
0 Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Abonnieren Kommentare zum Post [Atom]
<< Startseite