Förderung mittels der Eigenheimrente erhalten
Für Wohn-Riester, die Eigenheimrente, gelten keine Besonderheiten im Vergleich zu den anderen Formen der Riester-Rente: Förderberechtigt sind (ohne Einkommensgrenzen), neben Beamten und anderen Empfängern von Besoldungsbezügen wie Soldaten, alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also insbesondere Arbeitnehmer. Wer nicht förderberechtigt ist, beispielsweise Hausfrauen oder Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht, wird jedoch darüber hinaus mittelbar über seinen förderberechtigten Ehegatten begünstigt. Die staatliche Zulage zur Altersvorsorge beläuft sich auf jährlich bis zu 154 € für jeden Zulageberechtigten. Darüber hinaus werden für Kinder, gekoppelt an den Kindergeldanspruch, zusätzlich bis zu 185 € bzw. 300 € (ab 2008 Geborene) jährlich gewährt. Weitere steuerliche Vergünstigungen werden von Amts wegen, also automatisch, im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Wohn-Riester lohnt sich wie die anderen Riester-Varianten somit besonders für kinderreiche Familien. Interessant ist Wohn-Riester aus diesen Gründen insbesondere dann, wenn eine Baufinanzierung möglichst schnell getilgt werden soll.
Labels: Altersvorsorge, Baufi, Baufinanzierung, Finanzierung, Finanzierungen, Förderung, Immobilienfinanzierung, Riester, Riester-Förderung, Wohn-Riester, Wohneigentum
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