Wann bekommt man einen Ratenkredit?
Ein Ratenkredit wird seitens der Banken nur an vollständig geschäftsfähige Personen vergeben. Minderjährige als nur beschränkt Geschäftsfähige scheiden somit als Kreditnehmer aus. Juristische Personen des Privatrechts sind nicht grundsätzlich als Zielgruppe für Ratenkredite anzusehen, theoretisch spricht jedoch nichts dagegen, dass z.B. eine GmbH einen Ratenkredit aufnimmt. Häufiger anzutreffen ist der Fall, dass im Rahmen einer Existenzgründung Teile der zum Geschäftsaufbau benötigten Finanzierung über einen Ratenkredit abgedeckt werden, insbesondere wenn die Existenzgründung nicht durch eine qualifizierte Unternehmensberatung begleitet wird und keine öffentlichen Fördergelder in die Gesamtfinanzierung einfließen.
Neben der Frage der Kreditfähigkeit wird bei einem Ratenkredit (wie bei jedem Kredit, also auch bei einem Dispo oder einer Baufinanzierung) die Kreditwürdigkeit eingehend geprüft. Ein Ratenkredit unterscheidet sich von einem langfristigen Darlehen insoweit, als in der Regel keine dinglichen Sicherheiten wie etwa eine Immobilie zur Sicherung der Kreditforderung zu stellen sind. Vielmehr wird bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit, auch als Bonität bezeichnet, ein regelmäßiges Einkommen vorausgesetzt, das entsprechend der finanziellen Verpflichtungen des Antragstellers einen ausreichenden Spielraum gewährleistet, um die monatliche Kreditrate zur störungsfreien Tilgung des Kredits sicherzustellen. In der Praxis dürfen keine Negativmerkmale aus den Bonitätsunterlagen, insbesondere der Schufa-Auskunft, erkennbar sein, um als kreditwürdig für einen Ratenkredit zu gelten.
Labels: Baufinanzierung, Existenzgründung, Finanzierung, Kredit, Kredite, Ratenkredit, Ratenkredite, Schufa, Unternehmensberatung
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