Förderung und Garantie
Riester hat zwei entscheidende Vorteile: Die staatliche Förderung und eine Garantie in Höhe der eingezahlten Beiträge, die Verluste bis zum Eintritt in den Ruhestand ausschließt. Die unmittelbare Förderung (Zulagen, außerdem gegebenenfalls noch zusätzliche Steuervorteile) steht jedem zu, der eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung ausübt, außerdem Beamten. Die mittelbare Förderung erhalten Ehegatten eines förderberechtigten Riester-Sparers. Die Garantie gilt zum Ende der Sparphase und umfasst alle eingezahlten Beiträge des Sparers sowie eingegangene Altersvorsorgezulagen. Das angesparte Vermögen steht als Rentenbasis für die Altersvorsorge zur Verfügung. Eine einmalige Auszahlung zu Rentenbeginn ist darüber hinaus auch möglich. Der regelmäßige jährliche Eingang der Zulagen wird dadurch gewährleistet, dass bei dem Anbieter des Riester-Vertrages ein Dauerzulagenantrag gestellt wird.
Labels: Altersvorsorge, Förderung, Garantie, Riester, Riester-Förderung, Riester-Rente, staatliche Förderung, Zulagen
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