Freitag, 3. Dezember 2010

Wohn-Riester-Förderung

Für Wohn-Riester gelten hinsichtlich der Förderung die grundsätzlichen Rahmenbedingungen der staatlich geförderten zusätzlichen privaten Altersvorsorge: Förderberechtigt sind, neben Beamten und sonstigen Empfängern von Besoldungsbezügen, alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also insbesondere Arbeitnehmer (ohne Einkommensgrenzen). Wer nicht unmittelbar förderberechtigt ist, beispielsweise Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht oder Hausfrauen, wird (mittelbar) begünstigt, sofern der förderberechtigte Ehegatte einen eigenen Riester-Vertrag abschließt und anspart. Gekoppelt an den Kindergeldanspruch, werden darüber hinaus von staatlicher Seite Kinderzulagen gewährt.
Da die staatlichen Altersvorsorgezulagen im Rahmen der Finanzierung des selbstgenutzten Wohneigentums direkt als Sondertilgungen einfließen, bewirken sie eine unmittelbare Ersparnis von Darlehenszinsen und führen zu einer schnelleren Entschuldung. Der Abschluss eines Wohn-Riester-Darlehens als Bestandteil einer Baufinanzierung ist somit dann vorteilhaft, wenn die Darlehenszinsen die Rendite einer alternativen Geldanlage übersteigen.

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Montag, 13. September 2010

Wohn-Riester

Durch die Eigenheimrente (besser bekannt als “Wohn-Riester“) besteht die Möglichkeit, die staatlichen Zulagen direkt in die Immobilienfinanzierung als Sondertilgungen einfließen zu lassen. Dies führt zu einer schnelleren Entschuldung. Im Vergleich zu anderen Möglichkeiten, die Riester bietet (Rentenversicherung, Fondssparplan, Banksparplan) lohnt sich Wohn-Riester unter sonst gleichen Umständen umso mehr, je höher sich die Zinsbelastung für das Wohn-Riester-Darlehen darstellt. Besonderheiten für die Berechtigung auf die staatliche Förderung gibt es im Vergleich zu den anderen Varianten der Riester-Rente nicht. Förderberechtigt sind – ohne Einkommensgrenzen – (neben Beamten und sonstigen Empfängern von Besoldungsbezügen) alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also insbesondere Arbeitnehmer. Wer nicht förderberechtigt ist, zum Beispiel Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht oder Hausfrauen, wird darüber hinaus allerdings auch begünstigt, sofern der förderberechtigte Ehegatte einen eigenen Riester-Vertrag abschließt und bespart. Die staatliche Altersvorsorgezulage beläuft sich auf bis zu 154 € jährlich je Zulageberechtigten. Darüber hinaus werden für Kinder, gekoppelt an den Kindergeldanspruch, zusätzlich bis zu 185 € bzw. 300 € (ab 2008 Geborene) gewährt. Wohn-Riester lohnt sich somit besonders für kinderreiche Familien.

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Donnerstag, 1. Juli 2010

Förderung und Garantie

Riester hat zwei entscheidende Vorteile: Die staatliche Förderung und eine Garantie in Höhe der eingezahlten Beiträge, die Verluste bis zum Eintritt in den Ruhestand ausschließt. Die unmittelbare Förderung (Zulagen, außerdem gegebenenfalls noch zusätzliche Steuervorteile) steht jedem zu, der eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung ausübt, außerdem Beamten. Die mittelbare Förderung erhalten Ehegatten eines förderberechtigten Riester-Sparers. Die Garantie gilt zum Ende der Sparphase und umfasst alle eingezahlten Beiträge des Sparers sowie eingegangene Altersvorsorgezulagen. Das angesparte Vermögen steht als Rentenbasis für die Altersvorsorge zur Verfügung. Eine einmalige Auszahlung zu Rentenbeginn ist darüber hinaus auch möglich. Der regelmäßige jährliche Eingang der Zulagen wird dadurch gewährleistet, dass bei dem Anbieter des Riester-Vertrages ein Dauerzulagenantrag gestellt wird.

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Freitag, 28. Mai 2010

Kein Geld mehr für Riester?

Wer keine weiteren Beträge mehr in seinen Riester-Vertrag einzahlen möchte, z.B. bei einem akuten finanziellen Engpass, kann den Vertrag zunächst ruhen lassen, also beitragsfrei stellen. Manche Anbieter bieten auch einen Beitragsurlaub an, nach dessen Ablauf man wieder den ursprünglichen Zahlungsturnus aufnehmen kann. Die Kündigung und Auflösung ist meist die schlechteste Möglichkeit, insbesondere, wenn der Vertrag durch Zulagen und Steuervergünstigungen gefördert wurde. Die gesamte Förderung ist bei einer vorzeitigen Auflösung zurückzuzahlen. Diese gewisse Unflexibilität der Riester-Rente ist quasi ein Interessenausgleich dafür, dass der Staat auf der anderen Seite mit einer großzügigen Förderung aufwartet, die jedoch nur für die Altersvorsorge bestimmt ist.

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Freitag, 21. Mai 2010

Förderung nicht verschenken

Wer bei dem Anbieter seines Riester-Vertrages keinen Dauerzulagenantrag gestellt hat, muss sich jedes Jahr aufs Neue um die Förderung bemühen, indem er einen Zulagenantrag auf Basis der Daten des abgelaufenen Jahres stellt. In den Genuss des Sonderausgabenabzugs kommt man nur, indem man die Bescheinigung des Anbieters über die geleisteten Beiträge der Anlage Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung beifügt. Die Verjährungsfrist beträgt hier nur zwei Jahre. Ohne Riester-Förderung sinkt die Rendite des Riester-Vertrages nicht unerheblich.

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