Staatliche Förderung inklusive
Die Riester-Rente erfährt zunehmende Beliebtheit und Akzeptanz in weiten Bevölkerungskreisen als sichere und lukrative Möglichkeit, staatlich gefördert eine zusätzliche private Altersvorsorge zu betreiben. Die Förderung vollzieht sich bei der Riester-Rente durch staatliche Zuschüsse in Form einer Altersvorsorgezulage, die allen Rentenversicherungspflichtigen und Amtsträgern sowie deren Ehegatten, falls diese nicht selbst zum förderberechtigten Personenkreis zählen, zusteht, sowie durch steuerliche Vergünstigungen durch die Berücksichtigung der Beiträge zur Riester-Rente als Sonderausgaben im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung.
Kinderzulagen sorgen für eine höhere staatliche Förderung, entsprechend für eine höhere Förderquote bezogen auf die eigenen Beiträge. Die Riester-Rente ist somit insbesondere für Familien eine reizvolle Möglichkeit, Lücken bei der Altersvorsorge zu schließen. Die Förderquote, das Verhältnis von staatlicher Förderung zu geleisteten Eigenbeträgen, ist darüber hinaus für Bezieher eines vergleichsweise geringen Einkommens besonders attraktiv. Für Geringverdiener ist somit im Zweifelsfall der Abschluss einer Riester-Rente die bessere Alternative im Vergleich zu einem staatlich nicht geförderten Altersvorsorgeprodukt, da bereits die staatlichen Altersvorsorgezulagen für eine Grundrendite sorgen. Altersvorsorgevermögen, das aus geförderten Beiträgen angespart wurde, ist zudem pfändungssicher und grundsätzlich dem Zugriff der Sozialbehörden als Schonvermögen entzogen. Für Immobilienbesitzer bietet es sich an, die Zulagen zum beschleunigten Abbau ihrer Immobilienfinanzierung einzusetzen (sog. Wohn-Riester). Auch bei einer klassischen Baufinanzierung und einer Baufinanzierung ohne Eigenkapital ist der entsprechende Einsatz der Riester-Förderung häufig eine lohnenswerte Option.
Labels: Baufinanzierung, Baufinanzierung ohne Eigenkapital, Immobilienfinanzierung, Riester
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