Montag, 2. August 2010

Wohnwirtschaftliche Verwendung

Beim Bausparen prämienberechtigt bezüglich der Wohnungsbau-Prämie ist, wer die im Wohnungsbauprämiengesetz genannten Einkommensgrenzen nicht überschreitet und zudem das Bausparguthaben einer wohnwirtschaftlichen Verwendung unterzieht. Diese wohnwirtschaftliche Verwendung ist jedoch nicht nur bei einer klassischen Baufinanzierung gegeben. Darüber hinaus gilt als wohnwirtschaftliche Verwendung unter anderem auch die Ablösung einer Immobilienfinanzierung im Zusammenhang mit einer wohnwirtschaftlich genutzten Immobilie. Ebenfalls begünstigt hinsichtlich der Wohnungsbau-Prämie sind beispielsweise auch Baunebenkosten, Notarkosten und anfallende Architektenhonorare.

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