Montag, 15. August 2011

Wer bekommt Wohn-Riester?

Nur der, der danach fragt. Am besten bei einer unabhängigen Finanzberatung, die siech als Dienstleister in Bezug auf alle Bereiche rund um die privaten Finanzen versteht und für betriebliche Zwecke auch in engem Kontakt zu einer unabhängigen Unternehmensberatung steht. Auf diese Weise wird Wohn-Riester als möglicherweise sinnvoller Bestandteil einer Baufinanzierung aus einer Hand ebenso geprüft wie beispielsweise die Versicherungen rund ums Haus. Bei der Frage, wer für Wohn-Riester Zulagen bekommt, gibt es grundsätzlich keine Besonderheiten. Es gelten in Bezug auf die Förderung die allgemeinen Rahmenbedingungen und Vorschriften, die der Gesetzgeber für die Riester-Rente ersonnen hat. Somit kann mit der Riester-Förderung auch für Wohn-Riester rechen, wer Arbeitnehmer oder Beamter ist.
Einkommensgrenzen gelten auch für Wohn-Riester nicht, d.h., auch unverschämt gutverdiendende Arbeitnehmer bekommen als Extra-Bonus noch die staatlichen Zulagen in Zusammenhang mit der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Auch Kinder verdienen bei Wohn-Riester mit, wie auch bei Versicherungen oder Sparplänen, die nach den Bestimmungen der Riester-Rente zertifiziert sind: Kinderzulagen werden, gekoppelt an den Kindergeldanspruch, zusätzlich zu den sogenannten Grundzulagen von staatlicher Seite gewährt. Der Unterschied von Wohn-Riester zu den anderen Formen der Riester-Rente liegt im Kern lediglich darin, dass kein Vermögen aufgebaut wird, sondern Schulden schneller abgebaut werden. Die staatlichen Altersvorsorgezulagen im Rahmen der Finanzierung des selbstgenutzten Wohneigentums fließen hierbei nämlich direkt als Sondertilgungsleistungen in die Immobilienfinanzierung ein, wodurch sie zu einem schnelleren Abbau der für das Eigenheim aufgenommenen Kredite führen.

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