Donnerstag, 6. September 2012

Ohne Überschussbeteiligung, trotzdem interessant

Eine private Rentenversicherung oder eine kapitalbildende Lebensversicherung, die zur langfristigen Vermögensbildung oder für die private Altersvorsorge abgeschlossen wird, vergütet jährlich in aller Regel eine Überschussbeteiligung. Wenn dies nicht der Fall ist, war entweder das abgelaufene Geschäftsjahr der Versicherungsgesellschaft nicht besonders ertragreich oder es ist grundsätzlich in den Versicherungsbedingungen festgelegt, dass der Kunde keine jährliche Überschussbeteiligung erhält. Letzteres ist, oberflächlich betrachtet, nachteilig. Wenn es allerdings nur deshalb keine Überschussbeteiligung gibt, weil der Kunde sämtliche Erträge erhält, die die Police (nach Abzug von Kosten) erwirtschaftet, kann man von einer überaus fairen Vorgehensweise sprechen. Üblich ist dies bei sogenannten Fondspolicen, also kapitalbildenden Versicherungen, deren Sparanteil in Fonds angelegt wird. Gegenüber einer Direktanlage in Investmentfonds fallen, auch wenn Versicherungsgesellschaften als Großanleger in der Regel die Fonds ohne Ausgabeaufschlag erwerben können, höhere Kosten an, dafür gibt es allerdings auch steuerliche Vorteile in der Sparphase. Außerdem lässt sich mittels einer Rentenzahlung das Langlebigkeitsrisiko absichern.

Labels: , , ,

0 Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Abonnieren Kommentare zum Post [Atom]

<< Startseite