Mittwoch, 27. Februar 2013

Kreditsicherung bei der PKW-Finanzierung

Die Sicherungsübereignung (kurz auch SÜ) von beweglichen Wirtschaftsgütern ist eine weit verbreitete Form der Kreditsicherung. Hierbei wird ein Gegenstand, der meistens, aber nicht zwingend, durch die bereitgestellte Finanzierung erworben werden soll, dem jeweiligen Kreditinstitut sicherungshalber übereignet. Dies bedeutet, dass die Bank bzw. Sparkasse Eigentümerin ist, die Rechte hieraus jedoch nur geltend machen kann, wenn der zugrunde liegende Kredit nicht vereinbarungsgemäß bedient wird und nachhaltige Zahlungsstörungen vorliegen.

Ein sehr häufiger Anwendungsfall für eine Sicherungsübereignung ist die PKW-Finanzierung über einen Ratenkredit. Dadurch, dass das Kreditinstitut sicherungshalber Eigentümer wird, ist der Kreditnehmer rein rechtlich nur Fahrzeugbesitzer. Kredite unterscheiden sich in diesem Punkt insoweit nicht vom Leasing.

Im Zuge einer Immobilienfinanzierung spielt eine Sicherungsübereignung für den Kreditnehmer in der Regel keine Rolle, bisweilen jedoch für die Bank oder Sparkasse, die die Finanzierung durchführt. Mitunter ist es nämlich fraglich, inwieweit bewegliche Gegenstände in bzw. auf dem Objekt wesentliche Bestandteile sind oder der Zubehörhaftung unterliegen, also im Verwertungsfall der Immobilie herangezogen werden können. Eine vergleichbare Problematik ergibt sich für Unternehmen dergestalt, dass ihr Anlagevermögen oder Umlaufvermögen einerseits als Kreditsicherheit gegenüber der Hausbank fungieren soll, andererseits noch Eigentumsvorbehalten von Lieferanten unterliegen kann. Diese Thematik begleitet Unternehmen von der Existenzgründung an und sollte mit einer in Fragen der Finanzierung versierten Unternehmensberatung grundlegend besprochen werden, um die entsprechenden Risiken von vorn herein einzudämmen.

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