Dienstag, 14. Juni 2011

Offene Konten

Wenn die Hausbank durch einen Anruf des zuständigen Firmenkundenbetreuers einem Unternehmer oder Selbstständigen verdeutlicht, man habe kein offenes Koto, sondern eine Kreditlinie, ist dies ein Zeichen dafür, dass letztere arg ausgeschöpft ist und ohne weitere Informationen eine Ausweitung tendenziell eher nicht in Betracht kommen könnte. Sofern die überhöhte Inanspruchnahme schlicht auf einer Ausweitung des betrieblichen Geschäftsumfangs, verbunden mit einem entsprechend erhöhten Bedarf an einer Finanzierung von Betriebsmitteln beruht, wäre dies in der praktischen Zusammenarbeit sicherlich kein Hinderungsgrund für die Bereitstellung weiterer Finanzierungsmittel. Gegebenenfalls kommt ein befristeter zusätzlicher Kredit in Betracht.
Wenn eine befristete Erhöhung des Kontokorrentkredits jedoch nicht die ideale Lösung für Kreditgeber und Kreditnehmer ist, da etwa Defizite zu finanzieren sind bzw. aufgrund der bereits erfolgten Kreditinanspruchnahme bereits finanziert wurden, bedarf es zielgerichteter geeigneter alternativer Maßnahmen. Das Ergebnis einer tiefergehenden Analyse, die in der Praxis häufig durch eine bankenunabhängige und somit neutrale Unternehmensberatung vorgenommen wird, kann beispielsweise sein, dass der kurzfristige Finanzierungsbedarf, der sich durch die überhöhte Inanspruchnahme der Kreditlinie manifestiert, nicht im Einklang mit den Umsatzzahlen steht, sondern stattdessen Ergebnis einer nicht ausreichenden Finanzplanung, mangelnder betrieblicher Rentabilität oder auch verspäteter Ausdruck einer bereits zu Beginn der Existenzgründung nicht fristenkongruent erfolgten Finanzierung des betrieblichen Anlagevermögens ist. In solchen Fällen ist es meist dringend angezeigt, eine umfassende Konsolidierung der Kredite des Unternehmens durchzuführen und unter Umständen ergänzende flankierende Maßnahmen in die Wege zu leiten.

0 Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Abonnieren Kommentare zum Post [Atom]

<< Startseite