Montag, 11. April 2011

EZB-Zinserhöhung - was macht mein Dispo?

Der EZB-Referenzzins wurde letzten Donnerstag zum ersten Mal seit 2008 erhöht. Die Phase des extrem billigen Geldes könnte also demnächst zu Ende gehen. Tangiert wären insbesondere die Zinssätze für kurzfristige Kredite wie den Dispo, sofern die Kreditinstitute die Zinserhöhung an die Kunden weitergeben. In der Praxis sollte sich für Kunden allerdings möglichst wenig ändern, da ein Dispo zwar bequem, aber auch traditionell sehr teuer ist, so dass man ihn nur im äußersten Notfall und kurzfristig in Anspruch nehmen sollte. Ein Dispo gehört gewissermaßen zur Grundausstattung eines Girokontos für Privatpersonen. Er ermöglicht es dem Kontoinhaber und gegebenenfalls den Kontobevollmächtigten, zu Lasten des Girokontos auch dann Verfügungen vorzunehmen, wenn das entsprechende Guthaben nicht mehr zur Verfügung steht. Die Verfügungen können entweder bar an der Kasse des jeweiligen Kreditinstituts oder mittels der EC-Karte am Geldautomaten erfolgen. Auch eine Verfügung durch Überweisungen ist ebenso möglich wie die Ausführung von Daueraufträgen. Zu guter Letzt gewährleistet ein eingeräumter Dispositionskredit, dass auch Lastschriften oder Schecks von der kontoführenden Bank oder Sparkasse eingelöst werden, wenn das Girokonto zum Zeitpunkt der Belastung nicht das notwendige Guthaben aufweist. Bei allem Komfort, den ein Dispo bietet, sollte man ihn dennoch nur für absolute Ausnahmefälle und dann auch nur kurzfristig zur Überbrückung in Anspruch nehmen. Bei anstehenden größeren Anschaffungen sollte man sich somit tunlichst um einen günstigen Ratenkredit bemühen und hierbei dem Abschluss einer Restschuldversicherung, die meist wahrlich nicht zu den preiswerten Versicherungen zählt, skeptisch gegenüberstehen.

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