Donnerstag, 27. September 2012

Bei Anschlussfinanzierung vergleichen

Ohne weitere Prüfung das Angebot seiner Hausbank für die Anschlussfinanzierung seines Eigenheims anzunehmen, also keine zweite Meinung in Form eines Konkurrenzangebots einzuholen, kann teuer sein. Das Angebot der Hausbank enthält nämlich in der Praxis vorwiegend die jeweils gültigen Standardkonditionen des jeweiligen Kreditinstituts, welche dem Kunden ohne eine genaue Prüfung der individuellen Verhältnisse der Immobilienfinanzierung, also der Umstände des Einzelfalls in Bezug auf Objekt und Kreditnehmer, offeriert werden.


Unberücksichtigt bleiben somit zweierlei Aspekte, die für den Kunden insoweit bedeutsam wären, als sie für ihn bei Konditionsverhandlungen von Vorteil wären. Zum einen wurden aufgrund der bereits erfolgten Tilgungen ausgehend von der ursprünglich bewilligten Darlehenshöhe die Risiken für die finanzierende Bank reduziert. Diese mögen insoweit bei Erstvalutierung in Form bestanden haben, als eventuelle Blankokreditanteile im Falle einer zwangsweisen Verwertung des Objekts uneinbringlich bzw. zumindest notleidend geworden wären, nunmehr aber im gesicherten Bereich durch die Werthaltigkeit der Immobilie anzusiedeln sind. Häufig liegt eine solche Konstellation bei einer Vollfinanzierung einer Immobilie vor.

Des Weiteren hat der Kunde, sofern es natürlich während der abgelaufenen Festzinsvereinbarungsperiode zu keinen durch ihn zu vertretenden Leistungsstörungen gekommen ist, seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie seine persönliche Kreditwürdigkeit, auch als Bonität bezeichnet, ja nachhaltig unter Bewies gestellt, so dass auch dies für ein im Zweifel besseres Angebot hinsichtlich der Zinssätze spricht. Die angeführte zweite Meinung für die Verlängerung seiner Baufinanzierung kann man effizient und kostenlos bei einem unabhängigen Finanzdienstleister einholen.

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Mittwoch, 19. September 2012

Mit Fonds chancenreich investieren

Bei Investmentfonds, die in Aktien investieren, handelt es sich entweder um reine Aktienfonds, deren Vermögen in der Regel nur aus Aktien und einer notwendigen Barreserve besteht oder um Mischfonds bzw. vermögensverwaltende Fonds, die älteste Form der Vermögensverwaltung auch für den kleinen Mann bzw. dessen Geldbeutel. Dachfonds, sogenannte Funds of Funds, investieren mittelbar ebenfalls in Aktien. Wie bei grundsätzlich allen Fonds, die als Investmentfonds für den öffentlichen Vertrieb zugelassen sind und der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegen, einer Bundesoberbehörde mit Dienstsitz in Bonn und fachlich dem Bundesfinanzministerium unterstellt, ermöglichen auch Fonds, die in Aktien investieren, eine aktiv gemanagte oder computerbasiert gesteuerte Streuung des Vermögens der Anleger auf eine Vielzahl von Investitionsmöglichkeiten, verbunden mit der Nutzung professioneller Verwaltung und kostengünstigen Konditionen bei geringen Mindestanlagebeträgen.


Aktien – auch wenn man sie durch Kauf eines entsprechenden Fonds nur mittelbar erwirbt – stellen jedoch eine Form der Geldanlage dar, die nicht für kurzfristig benötigte Mittel geeignet ist. Der empfohlene Anlagehorizont sollte mindestens sieben, besser zehn Jahre nicht unterschreiten, um das real existierende Verlustrisiko dieser Anlageform deutlich zu begrenzen. Aufgrund der Flexibilität der Geldanlage in Investmentfonds ist ein Verkauf der ganzen oder auch von Teilen der Position grundsätzlich allerdings jederzeit möglich, beispielsweise um anlässlich der neu zu verhandelnden Anschlussfinanzierung im Rahmen seiner Baufinanzierung Sondertilgungen zu leisten. Kosteneffizient handelt, wer sich durch einen gezielten Kauf nicht bei der Kapitalanlagegesellschaft, sondern bei spezialisierten unabhängigen Finanzdienstleistern um einen Fonds Rabatt bemüht und idealerweise auch gute Fonds ohne Ausgabeaufschlag erwerben kann.

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Mittwoch, 12. September 2012

Beteiligung an der Baufinanzierung

Wenn der Staat sich an einer Baufinanzierung beteiligt, hat dies vornehmlich sozialpolitische Gründe und kann auf unterschiedliche Arten und Weisen zu einer merklichen Entlastung der Bauherren als Kreditnehmer führen. Die Wohneigentumsförderung setzt zum einen bei der Bereitstellung von öffentlichen Fördergeldern an. Hierbei handelt es sich um Darlehensmittel, die mit besonders vorteilhaften Konditionen ausgestattet sind. Diese betreffen sowohl die Zinssätze, welche im Vergleich zu Angeboten von Banken und Sparkassen durchweg als konkurrenzlos günstig einzustufen sind. Möglich ist dies aufgrund der sozialpolitischen Komponente, aufgrund derer die betreffenden Darlehensprogramme Zinssubventionen beinhalten. Im Ergebnis führt die Inanspruchnahme öffentlicher Förderdarlehen zu einer meist nicht unerheblichen Ersparnis bezogen auf die gesamten Finanzierungskosten. Hierbei ist auch die lange Laufzeit zu berücksichtigen, über die Baudarlehen üblicherweise getilgt werden. Eine andere Form der Subvention, über die man im Rahmen einer privaten Immobilienfinanzierung profitieren kann, sind Zulagen, welche der Staat als Sondertilgungen beisteuert. Diese führen zu einer Ersparnis an Darlehenszinsen und im Ergebnis zu einer Verkürzung der Darlehenslaufzeit durch die schnellere Entschuldung. Derartige Zulagen sind allerdings nicht Bestandteil von Förderprogrammen, sondern eine Form der staatlich geförderten zusätzlichen privaten Altersvorsorge. Da ein Eigenheim wie auch eine selbstgenutzte Eigentumswohnung einen wesentlichen Eckpfeiler einer privaten Altersvorsorge darstellt, sind selbstgenutzte private Wohnimmobilien aus diesem Grund auch als förderfähig im Rahmen der Riester-Rente eingestuft. Die Voraussetzungen, von dieser Form der staatlichen Förderung zu profitieren, sind allerdings grundsätzlich enger gestrickt, was den geförderten Personenkreis angeht. Beraten lassen von unabhängiger Seite sollte man sich in jedem Fall.

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Montag, 10. September 2012

Änderungen der Kreditlaufzeit

Wenn man Kredite aufnimmt, kann es im Laufe der Zeit dazu kommen, dass die finanziellen Verhältnisse des Kreditnehmers eine nicht unwesentliche Veränderung erfahren. Entweder stellen sich die Spielräume infolge einer Erhöhung der monatlich regelmäßig zur Verfügung stehenden Einkünfte verbessert dar oder die Kreditnehmer müssen mit einem geringeren Budget haushalten. Eine Einkommenserhöhung beispielsweise durch eine Gehaltserhöhung kann man entweder zu einem planmäßigen Vermögensaufbau nutzen, indem regelmäßig ein konstanter Betrag auf die hohe Kante gelegt wird. Das Mehr an finanziellen Möglichkeiten kann auch dazu verwendet werden, einen laufenden Kredit schneller als bislang abzutragen. Hierfür wird entweder im Benehmen mit dem Kreditinstitut die regelmäßige Tilgung erhöht oder man nimmt eine außerplanmäßige Tilgung vor.


Dieses Prinzip der Sondertilgung findet üblicherweise bei einer langfristigen Immobilienfinanzierung, insbesondere bei einer klassischen Baufinanzierung, Anwendung, um den Zinseszinseffekt auszunutzen und die durch diese Maßnahme sich ergebende Ersparnis an Zinskosten zu realisieren. Der umgekehrte Fall einer eingeschränkten Kapitaldienstfähigkeit verbunden mit einer notwendigen Reduzierung der monatlichen Belastung für bestehende Kredite tritt beispielsweise durch das Eintreten von Arbeitslosigkeit oder längeren Krankheiten auf. Auch erfreulichere Anlässe wie familiärer Nachwuchs mit reduzierten Einkommen während der Dauer der Inanspruchnahme der gegebenen Möglichkeiten von Elternzeit bringen einen entsprechenden Anpassungsbedarf von Ratenvereinbarungen mit sich. Eine Laufzeitverlängerung kann hierfür ein probates Mittel sein. Dadurch erhöhen sich allerdings die insgesamt zu leistenden Zahlungen für den Kredit.

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Donnerstag, 6. September 2012

Ohne Überschussbeteiligung, trotzdem interessant

Eine private Rentenversicherung oder eine kapitalbildende Lebensversicherung, die zur langfristigen Vermögensbildung oder für die private Altersvorsorge abgeschlossen wird, vergütet jährlich in aller Regel eine Überschussbeteiligung. Wenn dies nicht der Fall ist, war entweder das abgelaufene Geschäftsjahr der Versicherungsgesellschaft nicht besonders ertragreich oder es ist grundsätzlich in den Versicherungsbedingungen festgelegt, dass der Kunde keine jährliche Überschussbeteiligung erhält. Letzteres ist, oberflächlich betrachtet, nachteilig. Wenn es allerdings nur deshalb keine Überschussbeteiligung gibt, weil der Kunde sämtliche Erträge erhält, die die Police (nach Abzug von Kosten) erwirtschaftet, kann man von einer überaus fairen Vorgehensweise sprechen. Üblich ist dies bei sogenannten Fondspolicen, also kapitalbildenden Versicherungen, deren Sparanteil in Fonds angelegt wird. Gegenüber einer Direktanlage in Investmentfonds fallen, auch wenn Versicherungsgesellschaften als Großanleger in der Regel die Fonds ohne Ausgabeaufschlag erwerben können, höhere Kosten an, dafür gibt es allerdings auch steuerliche Vorteile in der Sparphase. Außerdem lässt sich mittels einer Rentenzahlung das Langlebigkeitsrisiko absichern.

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