Donnerstag, 20. Dezember 2012

Staatliche Zulagen nutzen

Der Staat hat ein breit gefächertes Instrumentarium bereitgestellt, um breiten Bevölkerungsschichten bei der Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums unter die Arme zu greifen. Besonders Bausparen ermöglicht es, die Fördermöglichkeiten bei der Gestaltung einer Immobilienfinanzierung vollständig und bequem auszuschöpfen.


Speziell Bausparen verhilft angehenden Wohnungs- oder Hausbesitzern, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten zur Wohnungsbau-Prämie. Arbeitnehmer, die Vermögenswirksame Leistungen ihres Arbeitgebers erhalten, können diese auf einen Bausparvertrag fließen lassen (oder alternativ in Fonds investieren). Gegebenenfalls können auch eigene Beiträge ohne Zuwendungen des Arbeitgebers auf diese Weise zur Gewährung der steuerfreien und sozialversicherungsfreien Arbeitnehmer-Sparzulage führen.

Auch für die dritte Kategorie der staatlichen Zulagen, die man im Rahmen einer Baufinanzierung mittels Bausparen nutzen kann, die Altersvorsorge-Zulage als Bestandteil der Riester-Förderung, gilt jedoch: Nur wer die Zulagen beantragt, erhält sie auch. Wer sie nicht beantragt, verschenkt bares Geld.

Die Riester-Förderung beim Bausparen sichert man sich am besten, indem man einen Dauerzulagenantrag bei der Bausparkasse stellt. Hierfür ist es unbeachtlich, ob man einen Bausparvertrag anspart, um eine Riester-Rente zur Stärkung seiner privaten Altersvorsorge zu erhalten, oder ob man die Zulagen dafür verwendet, eine Immobilienfinanzierung schneller zu tilgen. Die steuerliche Förderung wird optimiert, indem man sich zur Einkommensteuer veranlagen lässt, auch wenn man hierzu aufgrund seiner steuerlichen Situation grundsätzlich nicht verpflichtet wäre. Die Arbeitnehmer-Zulage durch Einzahlungen Vermögenswirksamer Leistungen auf einen Bausparvertrag wird ebenfalls im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung beantragt.

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Dienstag, 11. Dezember 2012

Preis- und Qualitätsunterschiede

Wenn man mehrere Versicherungen miteinander vergleicht und sich hierbei auch vergewissert, dass beide Produkte von derselben Gattung sind und bei oberflächlicher Betrachtung dieselben Leistungsmerkmale und auch identische Versicherungssummen aufweisen, können sich dennoch nicht unerhebliche Unterschiede hinsichtlich der erhobenen Versicherungsprämien ergeben. Zuschläge, die eine Versicherungsgesellschaft als Risikozuschlag angesichts der individuellen Risikoeinschätzung in Bezug auf den Eintritt eines Leistungsfalls während der Laufzeit verhängt, zum Beispiel bei einer Risiko-Lebensversicherung anlässlich einer privaten Baufinanzierung, sind eine mögliche Ursache, die man im Einzelfall mitunter im Vorfeld eines Abschlusses durch anonymisierte Voranfragen ermitteln und somit gegebenenfalls mindern oder gar vermeiden kann. Der häufigere Fall ist jedoch, dass ein Vergleich schwierig ist, wenn es darum geht, die Leistungsmerkmale zweier Policen tatsächlich gleichnamig zu machen, bedingt durch Beitragseinschlüsse, die ein Produkt von dem anderen unterscheiden. Diese Politik der Differenzierung in Verbindung mit geringer Transparenz ist vergleichsweise üblich bei Versicherungen.


Einfach lassen sich Lebensversicherungen vergleichen, allerdings nur in ihrer ursprünglichen Form als Versicherung für den Todesfall. Solche auch als Risiko-Lebensversicherung bezeichneten Policen bieten sich zur Absicherung insbesondere an, wenn bestehende oder künftige höhere Verbindlichkeiten abgesichert werden sollen, beispielsweise als Absicherung der Hinterbliebenen in Höhe des Volumens einer Immobilienfinanzierung.

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Freitag, 7. Dezember 2012

Tilgung einer Immobilienfinanzierung

Je niedriger das Zinsniveau ist, desto eher sollte man überlegen, die Tilgung für seine Immobilienfinanzierung möglichst hoch anzusetzen. Der Tilgungssatz ist grundsätzlich vom Kunden frei wählbar. Banken und Sparkassen verlangen jedoch in aller Regel eine Mindesttilgung von einem Prozent zuzüglich ersparter Zinsen. Je nach Höhe des Zinssatzes ergibt sich hierbei eine gesamte Laufzeit der Finanzierung von bis zu 50 Jahren. Das Problem hierbei ist, dass eine Immobilienfinanzierung, die ohne eine Prolongation auskommt, also eine Festzinsvereinbarung für die gesamte Laufzeit beinhaltet, grundsätzlich nur für maximal 20 Jahre erhältlich ist. Die klassische Baufinanzierung wird also in aller Regel nicht in einem Rutsch getilgt, sondern bedarf nach Ablauf der Festzinsbindungsfrist einer Anschlussfinanzierung. Wenn bis zu diesem Zeitpunkt die Zinsen erheblich gestiegen sein sollten, kann dies durch die damit verbundene höhere Belastung zu einem finanziellen Engpass für den Darlehensnehmer führen. Wenn bei Beginn der Baufinanzierung somit sehr günstige Zinsen zur Verfügung stehen, mindert man durch eine schnellere Tilgung das entsprechende Risiko, insbesondere bei einer Baufinanzierung ohne Eigenkapital.


Im Unternehmensbereich werden mitunter im Rahmen einer Umschuldung Darlehen vergeben, deren Verwendungszweck die Tilgungsstreckung darstellt. Hierbei handelt es sich vorwiegend um Darlehen zur Konsolidierung von Unternehmen, die nicht selten die Dienste einer Unternehmensberatung in Anspruch nehmen. Ziel einer Neustrukturierung der Finanzierung ist es oftmals, nicht erbrachte Tilgungsleistungen, die sich durch auflaufende Sollsalden auf dem Kontokorrentkonto manifestiert haben, in langfristige Darlehen umzuschulden. Wäre von vorn herein eine fristenkongruente Finanzierung des Betriebsvermögens vorgenommen worden, wäre in vielen Fällen die Problematik einer unzureichenden Tilgung verbunden mit einer Verschlechterung der Bilanzstrukturen vermieden worden.

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Montag, 3. Dezember 2012

Staatliche Förderung für Immobilien und Vorsorge

Es ist bei einer Baufinanzierung praktisch generell von Vorteil, sich über Angebote des Staates durch Bereitstellung besonders preisgünstiger, weil mit außergewöhnlich niedrigen Zinssätzen versehenen Förderdarlehen zu informieren. Aufgrund der guten Konditionen führen diese so gut wie immer zu einer günstigeren Gesamtfinanzierung. Insbesondere gilt dies für eine Vollfinanzierung, bei der der Bauherr bzw. Käufer keine eigenen Mittel in die Finanzierung einbringt. Man spricht hierbei auch von einer Baufinanzierung ohne Eigenkapital.


In jedem Falle prüfenswert sind darüber hinaus die Angebote seitens des Staates, durch eine Förderung in Form von direkten Zulagen oder Steuervergünstigungen die private Altersvorsorge auszubauen, was vor dem Hintergrund eines abgesenkten Rentenniveaus und einer statistisch verifizierten längeren Lebenserwartung so ziemlich jeden tangiert. In diesem Zusammenhang ist der Staat nämlich dahingehend tätig geworden, dass er zwar einerseits Maßnahmen ergriffen hat, um das System der gesetzlichen Rentenversicherung zu stabilisieren bzw. die Leistungen hieraus dauerhaft bezahlbar und finanzierbar zu gestalten, andererseits aber dafür gesorgt hat, dass den Bürgern entsprechende Anreize zur Verfügung stehen, die daraus resultierenden Defizite durch eigene Beiträge mit zusätzlicher staatlicher Förderung kompensieren zu können. Hierzu zählt insbesondere die Riester-Rente, die als staatlich geförderte zusätzliche private Altersvorsorge ins Leben gerufen wurde. Was nicht jedem bekannt ist, ist der Umstand, dass auch private Wohnimmobilien und die entsprechende Immobilienfinanzierung hierdurch gefördert werden können durch die Eigenheimrente, besser bekannt als Wohn-Riester.

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