Freitag, 22. Juni 2012

Berufsstarterbonus

Der frühe Vogel fängt den Wurm, auch bei der Altersvorsorge mit Riester. Berufsstarter verfügen über einen nur geringen finanziellen Spielraum. Meistens müssen von der Ausbildungsvergütung auch Miet- und sonstige Kosten bestritten werden. Dennoch besteht ein lukratives Angebot seitens des Staates, bereits mit sehr geringen Beträgen eine zusätzliche staatliche Förderung zu erhalten. Die Riester-Rente hat grundsätzlich den Nachteil, dass sie nur für die Stärkung der privaten Altersvorsorge geeignet ist, dennoch sollten insbesondere Berufsstarter sich frühzeitig hiermit vertraut machen und einen möglichst renditestarkes Angebot auswählen.


Im ersten Jahr der Berufstätigkeit reicht es bereits, lediglich den Sockelbetrag von 60 € auf seinen Riester-Vertrag einzuzahlen, was einem monatlichen Aufwand von lediglich 5 € entspricht, um einerseits den einmaligen Berufsstarterbonus von 200 €, andererseits die volle staatliche Altersvorsorgezulage von 154 € zu erhalten. Später kann der monatliche Betrag bei einem höheren Einkommen flexibel angepasst werden, um sich weiterhin die maximale Zulage zu sichern und die staatliche Förderung insgesamt durch Steuervergünstigungen zu optimieren. Hierzu ist kein weiterer Altersvorsorgevertrag notwendig. Der bestehende Riester-Vertrag wird lediglich flexibel an die individuellen Bedürfnisse angepasst. Möglich ist dies insbesondere, wenn man Fonds, die für die Riester-Rente als Sparplan zertifiziert sind, auswählt. Fondspolicen als Riester-Vertrag bieten ebenso wie Riester-Fonds nach allgemeinen Erfahrungen auf lange und sehr lange Sicht die höchsten Renditechancen, da sie zu einem maßgeblichen Anteil auf Aktien setzen. Gegen Ende der vereinbarten Laufzeit, wenn der Beginn des Ruhestands zunehmend in Blickweite gelangt, wird grundsätzlich automatisch auf risikolosere Anlagen umgeschichtet, um Verluste auf der Zielgeraden minimieren zu können. In aller Regel sind fondsgebundene Versicherungen allerdings mit höheren Kosten für den Anleger belastet als reine Riester-Fonds, die als Sparplan zur Verfügung stehen.

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Donnerstag, 14. Juni 2012

Schnellere Rückzahlung durch staatliche Hilfe

Die private Baufinanzierung des Eigenheims kann durch die Inanspruchnahme staatlicher Fördermöglichkeiten günstiger gestaltet werden. Neben besonders preiswertem Baugeld in Form von Förderdarlehen der öffentlichen Hand kommt Wohn-Riester in Betracht. Die staatlichen Zulagen fließen als Sondertilgungen auf ein spezielles Wohn-Riester-Darlehen. Dadurch verkürzt sich die Darlehenslaufzeit. Aufgrund der schnelleren Entschuldung spart man Darlehenszinsen. Die Rendite von Wohn-Riester ist in diesem Fall gleichzusetzen mit dem Effektivzins des betreffenden Wohn-Riester-Darlehens. Andere Varianten der Riester-Rente können hiermit nur unter Inkaufnahme höherer Risiken konkurrieren. Es besteht allerdings die Möglichkeit, angespartes Altersvorsorgevermögen aus einer Versicherung oder einem Fondssparplan zu entnehmen und zum Kauf selbstgenutzteen Wohneigentums oder zur Tilgung einer zugehörigen Immobilienfinanzierung zu verwenden.

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Montag, 4. Juni 2012

Rabattmöglichkeiten nutzen

Bei vielen Formen der Geldanlage fallen keine Kosten oder Gebühren an. Insbesondere beim klassischen Sparen ist vorrangig interessant, welche Zinssätze vergütet werden. Dies hängt hauptsächlich von der Höhe der Anlage und von der Laufzeit ab. Meistens gibt es höhere Zinsen für einen längeren Anlagezeitraum. Oftmals gibt es für interessante Angebote darüber hinaus Mindestanlagebeträge. Ansonsten gibt es tendenziell für höhere Beträge auch höhere Zinsen. Insoweit kann man bei der Geldanlage von einer Art Mengenrabatt sprechen. Die gilt übrigens auch für einen Kredit: Darlehen über höhere Beträge sind meist teurer als Konsumentenkredite in geringerem Umfang. Rabatte anderer Art gibt es häufig bei Fonds. Wenn es gelingt, einen Rabatt auf den Ausgabeaufschlag, mit dem Investmentfonds üblicherweise ausgestattet sind, in voller Höhe auszuhandeln, kauft man im Ergebnis Fonds ohne Ausgabeaufschlag. Dies ist in vielen Fällen möglich bei einer Vermittlung durch unabhängige Finanzdienstleister. Die Höhe der möglichen Ersparnis hängt hierbei von dem nominalen Ausgabeaufschlag ab, der standardmäßig anfiele. Bei üblichen fünf Prozent bezogen auf den Bruttobetrag ergibt sich auf den Nettobetrag, den Nettoinventarwert der Fondsanteile, eine Ersparnis von 5,26 Prozent.




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