Mittwoch, 27. Februar 2013

Kreditsicherung bei der PKW-Finanzierung

Die Sicherungsübereignung (kurz auch SÜ) von beweglichen Wirtschaftsgütern ist eine weit verbreitete Form der Kreditsicherung. Hierbei wird ein Gegenstand, der meistens, aber nicht zwingend, durch die bereitgestellte Finanzierung erworben werden soll, dem jeweiligen Kreditinstitut sicherungshalber übereignet. Dies bedeutet, dass die Bank bzw. Sparkasse Eigentümerin ist, die Rechte hieraus jedoch nur geltend machen kann, wenn der zugrunde liegende Kredit nicht vereinbarungsgemäß bedient wird und nachhaltige Zahlungsstörungen vorliegen.

Ein sehr häufiger Anwendungsfall für eine Sicherungsübereignung ist die PKW-Finanzierung über einen Ratenkredit. Dadurch, dass das Kreditinstitut sicherungshalber Eigentümer wird, ist der Kreditnehmer rein rechtlich nur Fahrzeugbesitzer. Kredite unterscheiden sich in diesem Punkt insoweit nicht vom Leasing.

Im Zuge einer Immobilienfinanzierung spielt eine Sicherungsübereignung für den Kreditnehmer in der Regel keine Rolle, bisweilen jedoch für die Bank oder Sparkasse, die die Finanzierung durchführt. Mitunter ist es nämlich fraglich, inwieweit bewegliche Gegenstände in bzw. auf dem Objekt wesentliche Bestandteile sind oder der Zubehörhaftung unterliegen, also im Verwertungsfall der Immobilie herangezogen werden können. Eine vergleichbare Problematik ergibt sich für Unternehmen dergestalt, dass ihr Anlagevermögen oder Umlaufvermögen einerseits als Kreditsicherheit gegenüber der Hausbank fungieren soll, andererseits noch Eigentumsvorbehalten von Lieferanten unterliegen kann. Diese Thematik begleitet Unternehmen von der Existenzgründung an und sollte mit einer in Fragen der Finanzierung versierten Unternehmensberatung grundlegend besprochen werden, um die entsprechenden Risiken von vorn herein einzudämmen.

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Dienstag, 19. Februar 2013

Planbar und zinssicher

Bausparen wird als eine solide und verlässliche Möglichkeit angesehen, sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Nicht selten wurde und wird eine Baufinanzierung unter teilweiser Verwendung eines Bauspardarlehens realisiert. Eine Immobilienfinanzierung, bei der ein gebrauchtes Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung durch eine Finanzierung mit einem Bausparvertrag erworben wird, ist mehr die Regel als die Ausnahme. Die Vorzüge des Bausparens liegen unter anderem in der Zinssicherheit und damit auch der Planbarkeit. Bereits in jungen Jahren kann der erste Bausparvertrag abgeschlossen werden, etwa zur Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen, um mit monatlichen geringen Beiträgen über einen längeren Zeitraum den finanziellen Grundstock für die eigenen vier Wände zu legen. Auf diese Weise besteht zum jeweiligen Zeitpunkt auch kein Anlass, sich über eine mögliche Baufinanzierung ohne Eigenkapital Gedanken machen zu müssen.

In die spätere Immobilienfinanzierung können über das Bausparen auch staatliche Fördermittel integriert werden. Hierzu gibt es diverse Möglichkeiten, die die Finanzierung als Konsequenz leichter darstellbar gestalten und die monatliche Belastung senken helfen. Hierunter fallen neben der Arbeitnehmer-Sparzulage für Geringverdiener die Wohnungsbauprämie und die Förderung im Rahmen der Riester-Rente. Riester ist beim Bausparen auf zweierlei Wegen möglich: Einerseits können die staatlichen Altersvorsorgezulagen in einen Bausparvertrag einfließen. Hierdurch steigt die Rendite der Geldanlage; zudem wird die Zuteilungsreife des Bausparvertrages als Voraussetzung für die Inanspruchnahme des zinsgünstigen Bauspardarlehens schneller erreicht. Andererseits kommt auch Wohn-Riester im Zusammenhang mit Bausparen in Betracht: Bausparkassen bieten zertifizierte Tarife an, bei denen die staatlichen Altersvorsorgezulagen nicht nur in der Sparphase, sondern auch in der Phase der Finanzierung des selbstgenutzten Wohneigentums fließen. Die Baufinanzierung wird dadurch schneller getilgt, dass die Zulagen direkt als Tilgungsleistungen einfließen.

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Mittwoch, 13. Februar 2013

Immobilienfinanzierung mit unnötigen Risiken

Eine Immobilienfinanzierung wird meistens konservativ kalkuliert und strukturiert. In der Regel ist ein gewisser Eigenkapitalanteil des angehenden Hausbesitzers vorhanden, der Rest wird über ein oder mehrere langfristige Darlehen solide finanziert. Die Zinsen werden zwischen Bank und Kunde über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum fest vereinbart, so dass der Kreditnehmer eine klare Kalkulationsgrundlage hat und insbesondere vor Zinssteigerungen geschützt ist, die eine Erhöhung der monatlichen Belastung mit sich bringen würden. Idealerweise bemüht sich der Finanzierungspartner zudem um die Einbindung öffentlicher Fördermittel in Form von besonders zinsgünstigen Darlehen oder Zuschüssen, um die Belastung des Kunden möglichst zu senken.

Wer unnötige Risiken eingehen möchte, kann seine Baufinanzierung auch sportlicher gestalten durch Einbindung von Tilgungssurrogaten in die Gesamtfinanzierung. Tilgungssurrogate werden eingebunden, indem ein Darlehen nicht planmäßig getilgt wird. Stattdessen zahlt der Kunde für das Darlehen lediglich Zinsen. Parallel wird ein Guthaben in Form eines regelmäßigen Sparvertrags angespart. Üblicherweise handelt es sich hierbei um Fonds. Das Guthaben wird zu einem festgelegten Zeitpunkt dazu verwendet, das Darlehen in einer Summe abzulösen. Je nach erzielter Rendite kann hierbei noch ein unter Umständen nicht unerhebliches Guthaben verbleiben, bei schlechter Wertentwicklung kann jedoch auch der Fall eintreten, dass noch eine Restschuld des Darlehens verbleibt. Man sollte die Finanzierung von der Geldanlage stets trennen.

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Montag, 4. Februar 2013

Betriebliche Finanzierungen

Es gibt keine Probleme für Unternehmen, einen günstigen Kredit von Banken zu bekommen, wenn finanziell alles in Ordnung ist, also die Rentabilität ein zufriedenstellendes Niveau erreicht, die Eigenkapitalquote ausreichend ist und die Kapitalkosten entsprechend ein vertretbares Maß nicht überschreiten. Vorteilhaft ist darüber hinaus, wenn man in der Lage ist, auch hinreichende Kreditsicherheiten zu stellen, beispielsweise auch durch Einräumung von Pfandrechten auf der privaten Immobilie, bei der durch entsprechende Tilgung der Baufinanzierung freie Grundschuldteile bestehen. Wer darüber hinaus noch seinen administrativen Verpflichtungen aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen mit seiner Bank nachkommt, etwa die unaufgeforderte Zurverfügungstellung der fristgerecht fertiggestellten Jahresabschlüsse, wird ein gern gesehener Gast in den Geschäftsräumen sein.

Das, was man als Kreditklemme bezeichnen könnte, kann für einen Betrieb umso eher eintreten, je mehr eine dieser drei Voraussetzungen oder mehrere nicht erfüllt sind. Die Rentabilität kann zwar durchaus gut im Branchenvergleich, aber dennoch nicht ausreichend sein, weil die Branchensituation insgesamt als überaus schwierig zu bezeichnen ist. Bei einer durch ein hohes Maß an Fremdkapital gekennzeichneten Kapitalstruktur wiederum ist das Finanzergebnis zwangsläufig eine dauerhafte Hypothek für die Ertragslage des Unternehmens insgesamt, des Weiteren bestehen im Zweifel nicht zu unterschätzende Zinserhöhungsrisiken, die tendenziell umso höher ausfallen, je mehr Kredite auf kurzfristiger Basis aufgenommen sind. Blankokredite sind im Übrigen für Unternehmen eine heutzutage bei vielen Kreditinstituten nicht sonderlich hoch im Kurs stehende Form der Finanzierung. Bei Schwierigkeiten rund um die Kreditvergabe, die beispielsweise erstmals anlässlich einer mit Auflegen verbundenen Anschlussfinanzierung offenkundig werden können, sollten Betriebe gegebenenfalls die Dienste einer bankenunabhängigen Unternehmensberatung in Anspruch nehmen.

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Samstag, 2. Februar 2013

Staatliche Förderung inklusive

Die Riester-Rente erfährt zunehmende Beliebtheit und Akzeptanz in weiten Bevölkerungskreisen als sichere und lukrative Möglichkeit, staatlich gefördert eine zusätzliche private Altersvorsorge zu betreiben. Die Förderung vollzieht sich bei der Riester-Rente durch staatliche Zuschüsse in Form einer Altersvorsorgezulage, die allen Rentenversicherungspflichtigen und Amtsträgern sowie deren Ehegatten, falls diese nicht selbst zum förderberechtigten Personenkreis zählen, zusteht, sowie durch steuerliche Vergünstigungen durch die Berücksichtigung der Beiträge zur Riester-Rente als Sonderausgaben im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung.

Kinderzulagen sorgen für eine höhere staatliche Förderung, entsprechend für eine höhere Förderquote bezogen auf die eigenen Beiträge. Die Riester-Rente ist somit insbesondere für Familien eine reizvolle Möglichkeit, Lücken bei der Altersvorsorge zu schließen. Die Förderquote, das Verhältnis von staatlicher Förderung zu geleisteten Eigenbeträgen, ist darüber hinaus für Bezieher eines vergleichsweise geringen Einkommens besonders attraktiv. Für Geringverdiener ist somit im Zweifelsfall der Abschluss einer Riester-Rente die bessere Alternative im Vergleich zu einem staatlich nicht geförderten Altersvorsorgeprodukt, da bereits die staatlichen Altersvorsorgezulagen für eine Grundrendite sorgen. Altersvorsorgevermögen, das aus geförderten Beiträgen angespart wurde, ist zudem pfändungssicher und grundsätzlich dem Zugriff der Sozialbehörden als Schonvermögen entzogen. Für Immobilienbesitzer bietet es sich an, die Zulagen zum beschleunigten Abbau ihrer Immobilienfinanzierung einzusetzen (sog. Wohn-Riester). Auch bei einer klassischen Baufinanzierung und einer Baufinanzierung ohne Eigenkapital ist der entsprechende Einsatz der Riester-Förderung häufig eine lohnenswerte Option.

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