Freitag, 23. Juli 2010

Vorfälligkeitsentschädigung

Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt dann an, wenn ein Darlehen, beispielsweise für eine Baufinanzierung, durch eine andere Bank abgelöst wird oder vom Kunden vorzeitig zurückgezahlt wird, jedoch nur dann, wenn eine Festzinsvereinbarung getroffen wurde. Die Vorfälligkeitsentschädigung wird von der jeweiligen Bank oder Sparkasse als Schaden für den entgangenen Zinsgewinn im Vergleich zur ursprünglich vertraglich vereinbarten Fortführung des Kredits in Rechnung gestellt.
Vermeiden lässt sich eine Vorfälligkeitsentschädigung durch vertragliche Vereinbarung im Vorfeld bzw. durch eine variable Zinsgestaltung. Letztere beinhaltet zwar das Recht, das Darlehen mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zurückzahlen zu können, ist allerdings mit dem Risiko verbunden, dass sich bei einem Zinsanstieg die Kosten für die Finanzierung erhöhen.

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Bonität

Die Bonität eines Kunden stellt das maßgebliche Kriterium bei der Kreditvergabe dar. Die Entscheidung, ob, zu welchen Bedingungen und zu welchen Konditionen ein Kredit vergeben wird, richtet sich in erster Linie nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Kunden. Hierbei stellt sich die Bank oder Sparkasse die Frage, inwieweit der Kunde entsprechend seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse voraussichtlich in der Lage sein wird, die bestehenden und durch die Neukreditvergabe hinzukommenden finanziellen Verpflichtungen vereinbarungsgemäß und planmäßig zu begleichen. Daneben fließt in die Bonität auch die persönliche Kreditwürdigkeit ein. Anhaltspunkte dafür, dass diese zweifelhaft sein könnte, finden sich mitunter in Negativmerkmalen in der Schufa-Auskunft. Für die Prüfung der Bonität benötigen Kreditinstitute eine Selbstauskunft, eine Schufa-Auskunft, Verdienstbescheinigungen und aktuelle Kontoauszüge, bei einer Baufinanzierung zusätzlich auch Objektunterlagen. Falls es sich hierbei nicht um eine Vollfinanzierung handelt, sind auch Nachweise über vorhandene Eigenmittel, die in die Finanzierung einzubringen sind, erforderlich.

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Freitag, 16. Juli 2010

An Nebenkosten sparen

Die wesentlichen Nebenkosten, die bei der Geldanlage mit Fonds anfallen, lassen sich in aller Regel sparen oder zumindest deutlich reduzieren. Es handelt sich um die Ausgabeaufschläge, die beim Fondskauf grundsätzlich anfallen. Sie betragen bei Aktienfonds meist um die 5 Prozent des Anlagebetrags, bei Rentenfonds im Schnitt ca. 3 Prozent. Finanzdienstleister, die ihre Sonderkonditionen an die Kundschaft weitergeben, ermöglichen entsprechend einen günstigeren Einkauf mit unmittelbarer Auswirkung auf die Rendite der Geldanlage. Weitere Nebenkosten entstehen durch die Depotgebühr, die die jeweilige Bank oder Kapitalanlagegesellschaft für Verwahrung, Verwaltung und Service erhebt. Hier bietet sich ein Depot mit Flatrate an, um die jährlichen Kosten nicht ausufern zu lassen.

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Mittwoch, 7. Juli 2010

Baufi- und Immobilienfinanzierung

Eine Immobilienfinanzierung beinhaltet sämtliche Finanzierungs- arten, die man benötigt, um den Kapitalbedarf bei einem Bauvorhaben zu decken. Demnach gehören auch die Vor- und Zwischenfinanzierung ebenso wie die Voraus- darlehen und das Forward-Darlehen zu der Baufinanzierung. Die Baufinanzierung ist im Grunde genommen ein Gattungsbegriff, der ein Finanzierungsvorhaben beschreibt, das dem Erwerb, Neubau oder Kauf einer Immobilie oder aber auch zur Anschlussfinanzierung oder Umschuldung dient.

Man unterteilt die Baufinanzierung in zwei Obergruppen, die Eigenfinanzierung und die Fremdfinanzierung. Wie das Wort Eigenfinanzierung schon andeutet, gehören zu ihr alle Eigenmittel, also Eigenkapital oder auch Eigengeld genannt, die sowohl reine Geldmittel wie aber auch Sachwerte sein können. Das kann also ein Bank- oder Bau- sparguthaben sein, Fest- oder Tagesgeld, Grundstück oder Eigenleistung (Muskel- hypothek).

Werden Fremdmittel für die Finanzierung bereitgestellt, spricht man von einer Fremd-finanzierung. Meistens deckt sie den größten Teil des Finanzierungsbedarfs ab. Es gibt für den Bauherrn zwei Gründe, sich der Fremdfinanzierung zu bedienen.

Möchte er kurz- oder mittelfristig an Fremdkapital kommen, wird er z. B. einen Bank- kredit zur Vorfinanzierung von Eigen- und Fremdmitteln in Anspruch nehmen. Man bezeichnete diese Kredite daher auch als Bankvorausdarlehen. Dasselbe gilt auch für den Bankkredit zur Zwischenfinanzierung von Eigen- und Fremdmitteln.

Um langfristig Fremdkapital zu erhalten, greift der Bauherr auf Realkredite, Bauspar- darlehen, Arbeitgeberdarlehen oder öffentliche Baudarlehen zurück. Der Einsatz von langfristigen Fremdmitteln spielt bei der Baufinanzierung eine zentrale Rolle. Man sollte noch hinzufügen, dass Realkredite unbedingt zweck- und objektgebunden sind. Sie dienen zur Finanzierung einer bestimmten Immobilie, und werden durch die Eintragung im Grundbuch abgesichert. Es handelt sich bei der Eintragung um ein erstrangiges Grundpfandrecht innerhalb der Beleihungsgrenze. Ein Grundpfandrecht ist in so einem Fall eine Hypothek und die Grundschuld. Dadurch, dass der Darlehensgeber das Grundpfandrecht im ersten Rang innehält, ist ihm die Befriedigung seiner Ansprüche an erster Stelle sicher.

Verfügt der Darlehensnehmer über kein Eigenkapital, dann wird die Baufinanzierung erheblich teurer. Die Absicherung innerhalb der Beleihungsgrenze kann dann nicht mehr nur durch die Hypothek oder Grundschuld vorgenommen werden, daher verlangen die Kreditgeber zusätzlich als Sicherheit die persönliche Unterwerfung zur Zwangsvollstreckung im Falle der Notwendigkeit.

Donnerstag, 1. Juli 2010

Förderung und Garantie

Riester hat zwei entscheidende Vorteile: Die staatliche Förderung und eine Garantie in Höhe der eingezahlten Beiträge, die Verluste bis zum Eintritt in den Ruhestand ausschließt. Die unmittelbare Förderung (Zulagen, außerdem gegebenenfalls noch zusätzliche Steuervorteile) steht jedem zu, der eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung ausübt, außerdem Beamten. Die mittelbare Förderung erhalten Ehegatten eines förderberechtigten Riester-Sparers. Die Garantie gilt zum Ende der Sparphase und umfasst alle eingezahlten Beiträge des Sparers sowie eingegangene Altersvorsorgezulagen. Das angesparte Vermögen steht als Rentenbasis für die Altersvorsorge zur Verfügung. Eine einmalige Auszahlung zu Rentenbeginn ist darüber hinaus auch möglich. Der regelmäßige jährliche Eingang der Zulagen wird dadurch gewährleistet, dass bei dem Anbieter des Riester-Vertrages ein Dauerzulagenantrag gestellt wird.

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